Streichen bei Auszug nach einem guten Jahr :-). Ja/Nö/Es kommt darauf an.

  • Hallo liebe Gemeinde,


    zu allererst: ja ich habe ordnungsgemäß diverse Beiträge durchfrostet und nach einer passenden Antwort gesucht - da es aber immer sehr stark von der MV-Formulierung abhängig ist und vielmals nicht die Substanz dargelegt wird, die für meine Situation passend ist, hier meine Story:

    Es war einmal ein junges Päarchen, welche Mitte letzten Jahres ihre erste gemeinsame Wohnung bezogen - ganz ohne Begleitung von 'Meine erste Wohnung' und Co.

    Nunmehr entschieden sie sich in diesem Jahr das Mietvertrag aufzulösen und woanders hinzuziehen. Im MV stand folgendes zum Passus 'Schönheitsreparaturen':

    (1) Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen auf Durchführung von Schönheitsreparaturen frei.

    (2) Der Mieter verpflichtet sich, die Schönheitsreparaturen an Wänden und Decken der Küchen, Bäder und Duschräume, der Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten im Allgemeinen alle 5 Jahre, der sonstigen Räume im Allgemeinen alle 7 Jahre, jeweils gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses, fachgerecht auszuführen. Die Schönheitsreparaturen an den Innenseiten von Fenstern und Außentüren, an Innentüren sowie an Heizkörpern einschließlich Heizrohre sind im Allgemeinen alle 10 Jahre, jeweils gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses, fachgerecht auszuführen. Im Allgemeinen bedeutet, dass es sich bei den angegebenen Fristen nur um flexible Erfahrungssätze handelt, die der tatsächlichen Abnutzung anzupassen sind.

    (3) Endet das Mietverhältnis vor Ablauf des Renovierungsturnus und hat der Mieter im letzten Jahr vor der Beendigung die Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt, trägt er einen prozentualen Anteil an den Renovierungskosten, die aufgrund des Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäftes ermittelt werden. Der prozentuale Anteil bemisst sich nach dem Verhältnis des Zeitraumes seit Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit zum vollen Renovierungsturnus. Ist seit Beginn des Mietverhältnisses noch kein voller Turnus verstrichen, bemisst sich der prozentuale Anteil an den Renovierungskosten nach dem Verhältnis des Zeitraumes seit Beginn des Mietverhältnisses zum vollen Renovierungsturnus. Der volle Renovierungsturnus ist im jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung der tatsächlichen Abnutzung gem. Abs. (2) zu bestimmen.

    (...)

    Das junge Paar ist nunmehr - auch durch die uneindeutige Rechtssprechung - verunsichert, ob sie alle Wände komplett weißen muss: das wöllte der Vermieter nämlich gerne. Das Paar hatte nämlich ordentlich den Pinsel geschwungen und jeden Raum farblich angepasst - keine grelle Farbe und sicherlich annehmbar - aber das liegt ja bekanntlich im Auge des Betrachters.

    Es fragt sich nun: Müssen alle Räume geweißt werden?

    Was passiert wenn sie es nicht machen? Eine Kaution war zwar vereinbart, aber wurde (eigenwilligerweise) nicht eingefordert.

    Danke liebe Gemeinde im Voraus, wenn ihr diese Geschichte in diversen realen Szenarien fortschreiben könntet.


    Glg

    Feierei (übrigens nüchtern - falls sich aus dem Namen was anders hätte ableiten lassen ;) )

  • Feierei:

    "Es war einmal ein junges Päarchen, welche ...."
    OMG!...

    "Das Paar hatte nämlich ordentlich den Pinsel geschwungen und jeden Raum farblich angepasst - "
    ... welches ich als VM nicht akzeptieren würde. Und über Geschmack und Zumutbarkeit können wir dann bis zum St. Nimmerleinstag streiten und riskieren Kosten im fünfstelligen Eurobereich...
    Wie kann man nur so naiv und dumm sein.

  • Heho,

    Berny: "[...]OMG[...]"

    ...dazu: Strandebakken

    Berny: "[...]Wie kann man nur so naiv und dumm sein.[...]"

    ...dazu: frech, unverfroren und einfach nur vermutlich mit ner geringen Hirndrehzahl verfasst.

    Gesamtbeitrag von Berny - unterirdisch und wirkt wie Scrabble für Wortschatztiefflieger.

    Vielen Dank ;-).


    Offensichtlich noch nicht nüchtern vom Feiern...

  • die Schönheitsreparaturenklauseln sind imho rechtlich sauber formuliert da nicht starr.

    >Es fragt sich nun: Müssen alle Räume geweißt werden?

    Wenn Ihr intensive Farben verwendet habt, was durchaus eure Sache ist, müsst Ihr allerdings wieder einen Zustand herstellen, der eine Weitervermietung erlaubt. Dass heisst nicht dass die Wand Arktikweiss sein muss. Helles Beige oder Seidenmatt geht auch, am besten orientiert Ihr Euch daran wie die Wohnung beim Einzug war.

    Kräftige Farben bei Auszug nicht zulässig

    Zitat

    Das junge Paar ist nunmehr - auch durch die uneindeutige Rechtssprechung - verunsichert, ob sie alle Wände komplett weißen muss: das wöllte der Vermieter nämlich gerne. Das Paar hatte nämlich ordentlich den Pinsel geschwungen und jeden Raum farblich angepasst - keine grelle Farbe und sicherlich annehmbar - aber das liegt ja bekanntlich im Auge des Betrachters.

    Die Rechtsprechung ist da relativ klar, zumindest besteht ein hohes Risiko, dass Euch die Kosten auferlegt werden.

    Zitat

    Was passiert wenn sie es nicht machen? Eine Kaution war zwar vereinbart, aber wurde (eigenwilligerweise) nicht eingefordert.

    Der Vermieter lässt dies durch einen Fachbetrieb durchführen und klagt bei Euch die Kosten ein. + Gerichtskosten + Anwaltskosten
    wenn aktuell bei Euch nichts zu holen ist, hat er danach 30 Jahre euch regelmässig mal den Gerichtsvollzieher zu schicken und zu schauen ob was zu holen ist.

    Ich habe hier ein Angebot liegen eine Wohnung von 75qm komplett zu streichen, vom Fachbetrieb kostet sowas konkret 4450 Euro ... dass Risiko würde ich nicht eingehen und mal fleissig selbst pinseln, aber ordentlich und sorgfältig. Fußleisten und Lichtschalter streicht man nicht mit. Auch nicht die Türrahmen, zumindest nicht mit Wandfarbe. Alles schon erlebt.

    Es gibt nur zwei Dinge, die unendlich sind: Das Universum und die menschliche Dummheit Wobei ich mir beim Universum nicht ganz sicher bin... [Albert Einstein]

  • Vermieter:

    "Der Vermieter lässt dies durch einen Fachbetrieb durchführen und klagt bei Euch die Kosten ein. + Gerichtskosten + Anwaltskosten
    wenn aktuell bei Euch nichts zu holen ist, hat er danach 30 Jahre euch regelmässig mal den Gerichtsvollzieher zu schicken und zu schauen ob was zu holen ist.
    Ich habe hier ein Angebot liegen eine Wohnung von 75qm komplett zu streichen, vom Fachbetrieb kostet sowas konkret 4450 Euro ..."
    Das macht also pro Quadratmeter rund 60 Euronen, recht preiswert.
    Ich hatte schonmal ein Angebot von 150 Euronen pro Quadratmeter...

    "Es gibt nur zwei Dinge, die unendlich sind: Das Universum und die menschliche Dummheit Wobei ich mir beim Universum nicht ganz sicher bin... [Albert Einstein]"
    Da stimme ich Herrn Einstein zu in Anbetracht des feiernden beleidigenden TO.

  • Liebste Grüße,

    Vermieter - die Antwort war in sich wirklich gut, danke. Inwiefern der Einstein'sche Leitsatz hier Anwendung findet...naja sei's drum.
    Vielen Dank für die inhaltlich zielführende Antwort.

    Berny & Vermieter

    Ist ja schick, dass sich da augenscheinlich zwei gefunden haben. Aber 'die' wollen keine gebackene Antwort, sondern einfach eine wertfreie und beleidigungsfreie (und kleben des weiteren nicht im www). Dem Ansinnen nach, dass jeder gewisse Wissensdefizite auf gewissen Teilgebieten hat, ist dieser Wunsch nicht über Gebühr formuliert.

    Außer dieses Forum soll nur zur gegenseitigen Wissensbeweihräucherung (ugs.: gegenseitig die Taschen voll hauen)dienen.

    Trotzdem vielen Dank für die Antwort.

    Einen schönen Tag noch allen.

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