Mietminderung bei Temperatur im Schlafzimmer von 13 Grad

  • Hallo liebe Forengemeinde,
    ich wohne zurzeit mit meiner Freundin seit 1,5 Jahren in einer Dachgeschosswohnung auf dem Land. Berechnet für die Wohnung werden 42 m² (wegen den ganzen Schrägen und diversen Abstellräumen).
    Unsere Wohnung kann man in 2 Bereiche aufteilen. Einmal der Neuanbau (mit 5 Dachfestern), einmal der Altbau (mit 2 normalen Kunststofffenstern). Im Neubau ist Küche, Bad und Wohnzimmer, im Altbau das Schlafzimmer und Leseecke.
    Nun zu dem eigentlichen Problem. Im Winter haben wir im Neubau (Heizung auf 2, abends mal auf 3) kuschelige 22-25 Grad, ohne viel zu Heizen (Raum ist breit und an der höchsten Stelle 4m hoch). Im Altbau der kleiner ist hatten wir trotz aufgedrehter Heizung (abends gerne mal 3-5) einen niedrigrekord von 13 Grad morgens beim Aufstehen!

    Eine nicht richtig funktionierende Heizung kann man ausschließen, die Heizungen wurden mal von mir entlüftet (es kam direkt Wasser) und sie sind recht heiß. Die laufen non stop, haben also keine Abschaltung zwischendurch. Vermutung von mir (obwohl ziemlich sicher) ist dieser, das der Altbau einfach nicht gedämmt ist. Wir haben eine kleine Abstellkammer mitten in der Wohnung, dort ist es immer recht kühl, von dort aus kann man auf den Dachboden sehen. Unter den Ziegeln liegt nur eine Folie, kein Dämmmaterial. Das was unsere Wohnung und die Abstellkammer trennt, sind Rigipswände (ebenfalls ohne Dämmung). Wir haben dann 2 Wochen lang im Neubau auf der Couch geschlafen und den Altbau die beiden Heizungen komplett abgedreht, um keine richtig böse Überraschung bei der Nebenkostenabrechnung zu erhalten.
    Wir haben dann direkt bei unserem Vermieter angerufen und die Situation erklärt. Leider geht immer nur die mit wenig Sachverstand gesegnete Frau des Vermieters ans Telefon. Zitat von Ihr: „Sie müssen sich besser zudecken! Auch mal die Decke über den Kopf ziehen. Ist doch normal, wenn es draußen kalt ist, ist es drinnen auch kalt!“

    Wir haben es dann teilweise selbst in die Hand genommen, und Kleinigkeiten getan. Wir haben die Kunststofffenster noch mit zusätzlichem Dichtband am Sahmen abgedichtet und wir haben Spezial isoliermatten aus dem Baumarkt hinter die Heizung geklebt, damit die Wärme nicht direkt in die Wand zieht, sondern in dem Raum reflektiert wird. Beides brachte keinen nennenswerten Unterschied.

    Im letzten Monat kam dann die Nebenkostenabrechnung für ein ganzes Jahr. Wir müssen natürlich nachzahlen. Vor allem bei den Heizkosten, besonders die 2 Heizungen aus dem Altbau, die sehr oft gelaufen sind.
    Nun habe ich mich im Internet etwas informiert zum Thema Mietminderung. Da gibt es ja Mindestwerte bei Innenraumtemperaturen. Leider habe ich heraus gelesen (ob das noch aktuell ist?), dass es kein Urteil/Gesetz gibt, was die Mindesttemperatur nachts regelt. Die Zahl die oft im Raum lag war eine Kürzung von 20%.

    Was machen wir jetzt am besten? Unsere Idee war es, dem Vermieter unser Anliegen und die Situation per Brief ihm Schriftlich darzulegen. Ihm auch Zeit geben, in der Wohnung etwas nachzubessern, damit es dieses Jahr nicht schon wieder ein kaltes Jahr in unserem Schlafzimmer gibt und ihm ebenso androhen, die Miete in einem Fall das die Temperatur auf xx°C fällt um xx% zu kürzen.
    So genug von mir, wie ist eure Ansicht zu unserem Fall, was sollen wir am besten tun und wie sollen wir vorgehen?

    Grüße
    Lukas

  • Die Wohnung war in dieser Aufteilung aber auch schon bei Eurem Einzug und es ist natürlich allgemein bekannt, dass ein Altbau andere Qualität in der Isolierung hat wie der Neubauteil, vorallem mit hohen Decken. Dies wird sich wahrscheinlich auch in der Miete niederschlagen.

    Mietminderung ist immer ein zweischneidiges Schwert.

    Die Frage ist erstmal wie oft fällt die Temperatur im Winter im Schlafzimmer so niedrig? Nur wenn es draussen - 15 Grad sind?
    Denn nur für diese Tage würde Euch anteilig eine Mietminderung zustehen. Nicht pauschal. Der Geldbetrag würde Euren Ärger mit dem Vermieter nicht wirklich aufwiegen.
    Alternativ wäre noch die Möglichkeit für diese wenigen Tage zusätzliche Heizlüfter zu verwenden wenn es Euch zu kalt ist.

    Wärmeempfinden ist eine relative Geschichte, ich kennen Leute die kippen bei 13 Grad im Schlafzimmer noch das Fenster.
    Für einen Nachweis der Temperatur wäre es notwendig mit einem Temperaturlogger diese zu erfassen. Ggf. muss ein Nachweis durch Gutachter erbracht werden, der Vermieter wird sagen Ihr heizt nicht richtig. Der ganze Rattenschwanz kann sehr teuer werden. Hier solltet Ihr auf jeden Fall einen Fachanwalt mit einbeziehen, sonst geht sowas schnell nach hinten los.
    Nicht erreichte Temperatur in einem Teil der Wohnung im Winter halte ich aufgrund der Beweisführung für einen der schwierig nachzuweisenden Mietmangel. Und ohne Beweis vor Gericht -> Nachzahlen, Gerichtskosten, eigene Anwaltskosten, Vermieteranwaltskosten, Gerichtsgutachter....

    Zitat

    Was machen wir jetzt am besten? Unsere Idee war es, dem Vermieter unser Anliegen und die Situation per Brief ihm Schriftlich darzulegen. Ihm auch Zeit geben, in der Wohnung etwas nachzubessern, damit es dieses Jahr nicht schon wieder ein kaltes Jahr in unserem Schlafzimmer gibt und ihm ebenso androhen, die Miete in einem Fall das die Temperatur auf xx°C fällt um xx% zu kürzen.

    Nein so könnt Ihr dass nicht formulieren.

    Zitat

    So genug von mir, wie ist eure Ansicht zu unserem Fall, was sollen wir am besten tun und wie sollen wir vorgehen?

    Wenn Ihr das wirklich versuchen wollt, nicht ohne Anwalt. Ich rate Euch aber zum Heizlüfter.

    Konkreter Fall, seit 10 Jahren keine Mieterhöhung, wir bieten an den Hof zu befestigen mit Verbundsteinen und die Miete geringfügig anzuheben.
    Mieterin geht in Berserkermodus und macht 32 Mietmängel geltend, von Heizung geht nicht bis Türspalt an der Wohnungstür zu hoch. Alles frei erfunden. Geschichte geht vor Gericht, von den 32 Mängeln bleibt 1 übrig, 25 Cent pro qm Minderung, weil der Hof staubt... schon bissel ironisch.

    Einmal editiert, zuletzt von Vermieter (5. September 2012 um 11:55)

  • Hallo und vielen Dank erst mal für die Antwort!

    Wir haben auch schon abends vor dem schlafen gehen einen kleinen Heizlüfter aufgestellt und den 2 stunden laufen lassen, nur bis es wieder morgen war, war es wieder genau so kalt.
    Und die ganze Nacht will ich sowas auch nicht laufen lassen, sonst gehen die Stromkosten in die höhe (derzeit nur 40 € Monat).

    Vielleicht biete ich Ihm an, selber etwas zu dämmen (etwas Glaswolle auf den Dachboden legen sollte ja schon einiges bringen) und Ihm die Kosten für Material in Rechnung zu stellen. Also mit Ihm kann man gut reden, verstehen uns auch mit den Vermietern ganz gut. Vor dem bisschen Arbeit schrecke ich nicht zurück ;)

    Gute Idee oder andere Vorschläge?


    Gruß
    Lukas

  • Vielleicht biete ich Ihm an, selber etwas zu dämmen (etwas Glaswolle auf den Dachboden legen sollte ja schon einiges bringen) und Ihm die Kosten für Material in Rechnung zu stellen. Also mit Ihm kann man gut reden, verstehen uns auch mit den Vermietern ganz gut. Vor dem bisschen Arbeit schrecke ich nicht zurück ;)


    Na siehste, Lucas, so kann man auch denken...;)
    Wir haben auch in diesem Monat einen Termin mit unserem Mieter für einem gemeinsamen Arbeitseinsatz. Die Materialkosten übernehmen wir natürlich, werden ja steuerlich abgesetzt.

  • Nachdem seit November Vorschift ist, dass Dach oder oberste Geschossfläche gedämmt sein muss, ist das Ganze Vermietersache,sollte der Vermieter nichts unternehmen, Bauaufsicht informieren, meist gibt es dann mindestens eine Abmahnung, wenn dann nichts passiert, folgen Bussgelder in fünfstelligem Bereich.

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