Beiträge von Vermieter

    Mieter oder Vermieter, die Sachlage ist rechtlich eindeutig und Sie haben da leider die A-Karte gezogen.

    Die Kündigungsfrist hat schon ihre Rechtfertigung und sie besteht ja auch in der anderen Richtung, als Mieter sogar noch mit erheblichem Vorteil gegenüber dem Vermieter.

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    Das ist mir schon klar aber ich kann wohl kaum den Mietvertrag aufsetzen und Unterschreiben lassen oder?


    nope

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    Ich zeige den Leuten die Wohnung und diese melden sich beim Vermieter. Ab da bin ich machtlos oder was?


    jepp und wenn Sie 100 Interessenten bringen. Ob das fair ist, ist eine andere Frage aber es entspricht dem aktuellen Gesetz.

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    Auch wenn der Vermieter ewig für das ganz braucht? Wenn mir jemand sagt er will die Wohnung habe, mache ich einen Mietvertrag oder einen Vorvertrag so das er nicht am Tag der Übergabe einfach absagen kann, oder?


    Auch dazu ist der VM nicht verpflichtet. Solange kein MV besteht und der Mieter kurz vorher abspringt Pech.
    Ich hatte schon den Fall da war der Nachmieter nur vorgeschoben und ein Bekannter des Mieters und hat darauf spekuliert, dass der Aufhebungsvertrag unterschrieben sein sollte, bevor er dann einen Rückzieher macht. Ja die Mieter sind zum Teil mit allen Wassern gewaschen und da gings um 2 Jahre Kündigungsverzicht.

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    Im Klartext: Hier kann der Vermieter tun und lassen was er will? Also wenn er denk: "HA! Die Wohnung ist leer und sauber und ich bekomme für die trotzdem noch drei Monatsmieten und zur Gaudi ärgere ich den alten Mieter auch noch! Wie schön!" ist das ok?


    Jein. Jetzt moralisch sollte er Ihnen klipp und klar sagen, ich akzeptiere keinen Nachmieter Punkt. Sie immer neue rankarren lassen ist nicht nett. Rein rechtlich sieht dass anders aus, dass kann er machen bis zum letzten Tag der Frist. Wenns ihm Spass macht.

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    Das kann doch nicht stimmen!


    Doch. Glauben Sie mir und dass erzähle ich nicht als Vermieter, weil´s mir Spass macht, sondern weil die Rechtslage nunmal so ist.
    Würde es einen legalen Ausweg aus der Situation geben, würde ich Ihnen den durchaus verraten.

    Der einzige Ausweg wäre gewesen ... früher kündigen ...

    Da wird wohl der Backgroundcheck der Verwaltung auf den Rechtsstreit mit der Vorvermieterin gestossen sein. Ist natürlich keine Empfehlung.
    Solvenz ist der einzige Grund warum eine Ablehnung rechtlich möglich ist und diese liegt im Ermessen des Vermieters bzw. des Beauftragten.
    Hier hilft nur Zähne zusammenbeissen und schnellstmöglich was anderes finden, denn auch wenn es ärgerlich ist, rechtlich könnt Ihr da imho nichts gegen tun.

    Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten, ich wart jetzt einfach mal ab, was die Verpächterin am Samstag meint..
    Ich hoffe natürlich schon vorzeitig aus dem Pachtvertrag zu Kommen ;)

    die Argumentation dass ein Verkauf mehr Geld bringt wenn kein Pachtvertrag besteht sollte da schon ziehen...

    wo ist denn der Garten?

    Die genaue Formulierung ist wichtig.

    Davon unabhängig ist eine Erhöhung der Kaltmiete so imho nicht einfach möglich.

    Wenn kein neuer Vertrag abgeschlossen wird, also der neue Bewohner in den MV aufgenommen wird, entspricht dies nicht einem formell gültigen Mieterhöhungsverlangen, da es nicht entsprechend begründet ist.

    Zudem würde ich prüfen wann die letzte Erhöhung war und wie so die Vergleichsmieten aussehen.

    und ich gehe nicht davon aus, dass der VM als Betreiber der WG auftritt.
    Eine Zustimmung zur Nutzung des Hauses als WG halte ich für eine im Vorfeld zugesicherte Eigenschaft des Mietvertrages. Hier über die Zustimmung eine Mieterhöhung zu erpressen halte ich für rechtlich nicht vertretbar. Aber am besten mal einen spezialisierten Anwalt dazu befragen. Stichwort Erstberatung.

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    hat jemand schon mal Erfahrungen mit Nachmietern gemacht oder kennt sich hier aus? Wir könnten eine Wohnung als Nachmieter bekommen.


    zwangsläufig :)

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    Der Vermieter hat uns aber noch nicht gesehen und unterschrieben ist auch noch nichts. Ich möchte nur gern die Infos vorab haben.

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    Gibt es hier Wartelisten für Nachmieter oder ist das so nach dem Motto "wer zu erst kommt, malt zu erst"? Klar, die letztendliche Entscheidung hat der Vermieter - DAS ist uns bewusst!! Aber vllt gibt es ja Möglichkeiten, Tipps oder Tricks?


    Wartelisten? Der Mieter der früher aus dem MV raus möchte kann Nachmieter vorschlagen, in seinem Interesse wird er mehrere vorschlagen, ob der VM einen akzeptiert liegt alleine in seinem Ermessen. Er MUSS keinen akzeptieren. Wer zuerst kommt malt sicher nicht zuerst.
    Sie sollten ordentlich auftreten und solvent sein, ein Mieter wie sich ein Vermieter wünscht. Das gilt aber immer, ob Nachmieter oder nicht.

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    Hat ein Nachmieter, den der jetztige Mieter mitbringt Vorzug?


    Nein. Rein rechtlich nicht. Ich habe auch schon erlebt, dass ein Mietinteressent meinte, weil er der erste vorgeschlagene Nachmieter sei, würde schon ein Recht auf einen MV bestehen. Dem ist nicht so.
    Natürlich ist es für den VM einfacher gleich Mietinteressenten präsentiert zu bekommen und nicht selbst suchen zu müssen.
    Daher ist es ggf. ein Vorteil als "Nachmieter" vorgeschlagen zu werden.
    Aber im Prinzip sind Sie genauso ein "Fremder" wie bei einer Zeitungsannonce auch.

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    Und wie wickelt man das dann ab? Jetziger Mieter kündigt und schlägt uns vor? Vermieter meldet sich dann?


    Der Mieter muss kündigen und solange die Kündigungsfrist ist auch die Miete weiter bezahlen. Er muss auch keinen Nachmieter bringen, hat dann aber die 3 Monate bzw. bei gegenseitigem Kündigungsverzicht auch noch längere Mietzahlungsverpflichtung...
    Der VM kann sich auf einen Aufhebungsvertrag einlassen und einen Nachmieter akzeptieren, er kann aber auch den Aufhebungsvertrag ohne Nachmieter machen. Macht aber im Regelfall keinen Sinn.

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    Kann man das vllt so machen, dass in einem Umschlag die Kündigung des jetzigen Mieters und unser unterschriebener
    Mietvertrag beim Vermieter eintrifft?


    Wie soll dass gehen? Zwei völlig unterschiedliche Vorgänge.
    Der Mietvertrag mit Ihnen wird erst möglich, wenn die Kündigung des Mieters und ggf. ein Aufhebungsvertrag zu früherem Termin vorliegt.
    Zeitlich passt dass schonmal garnicht und woher soll der Mietvertrag kommen? Der alte vom Vormieter? Nein dass geht garnicht.

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    Oder kann man bei der Kündigung angeben, dass jemand den Mietvertrag nahtlos übernimmt?


    Guter Witz :) Nein. Über den neuen Mietvertrag und den neuen Mieter entscheidet alleine der VM. Ihr habt keinerlei Rechte daraus, dass Ihr als Nachmieter vorgeschlagen werdet.

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    Könnt ihr uns helfen???

    Na ich hoffe doch. :)

    Die AGB Klausel zum Kündigungsverzichtist dann gültig wenn Sie für beide Seiten also Mieter und VM vereinbart wird und im Regefall auf maximal 4 Jahre beschränkt.
    Es darf aber z.B. nicht da stehen der MV läuft über 2 Jahre und kann vom Mieter nicht ordentlich gekündigt werden ...

    Die AGB Klausel die grundsätzlich eine Untervermietung ausschließt ist nichtig und beweisst nur, dass der Verfasser des MV sich nicht mit der Thematik beschäftigt hat. Eine Untervermietung bedarf der Zustimmung des VM darf aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.

    Genaueres kann man dazu nur sagen, wenn man den genauen Wortlaut der Klauseln vorliegen hat.

    55 m2 sollten kein Problem sein, mit Überbelegung kann der VM hier die Zustimmung nicht verweigern.
    Sprechen Sie einfach mit dem VM auch wegen ggf. notwendiger Anpassung BK bzw. Personenzahl. Sieht immer besser aus wenn man von sich aus auf dem VM zugeht wie wenn der Nachbar denunziert.
    Die Frage ist ob Sie Ihre Freundin in den Mietvertrag wollen, denn bei einer Trennung kommen Sie auch nur dadurch wieder raus, dass Sie BEIDE kündigen. Also bei kurzfristigen Lebensabschnittsbegleiterinnen sollte man sich dass zweimal überlegen. :)
    Hier wäre eine Untervermietung möglich, diese ist aber auch dem VM mitzuteilen und schriftlich genehmigen lassen. Wäre die einfachste Möglichkeit, es sei denn der VM besteht auf Aufnahme in den MV.
    Aber einfach mal reden und vorher überlegen welche Risiken bestehen. Gibt es übrigens jede Menge Postings hier zum Thema Trennung beide stehen im MV nur einer will die Wohnung behalten.

    Berny

    mit welcher Begründung einen Mahnbescheid.

    Wenn gegenüber dem Mieter die Schadensersatzforderungen erklärt wurden und von der Kaution in Abzug gebracht wurden (wofür die Kaution ja vorgesehen ist) dann besteht imho ja kein gerechtfertigter Grund für die Erstellung eines Mahnbescheids, da die Forderung ja umstritten ist und wenn auch ggf. nur zum Teil birgt dies das Risiko auf den Gerichtskosten sitzen zu bleiben.

    Es gibt da auch noch ein Sonderkündigungsrecht und das Mieterhöhungsverlangen muss gegenüber allen im Mietvertrag aufgeführten Mietern erklärt werden.

    Es gibt aber imho noch die Einschränkung dass bei Ehepartnern eine Vertretungsvollmacht angenommen werden darf und ggf. sind auch noch Regelungen im MV zu beachten. Das sind dann aber Feinheiten, die man im Einzelfall prüfen muss.
    Also wenn das Verlangen an die Eheleute Müller gerichtet wäre, könnte dies trotzdem wirksam sein.

    Rühren Sie sich nicht muss der VM im Normalfall das Verlangen wegen Formmangels erneut aussprechen mit erneuter Zustimmungsfrist und Termin des Eintretens der Mieterhöhung.

    als Grundlage für die 20% gilt die Netto Kaltmiete von vor 3 Jahren. Die Modernisierungserhöhung bleibt genauso wie eine Erhöhung der BK Vorauszahlung aussen vor.

    Ich hätte es so verstanden:

    Also vor 3 Jahren hat die Miete 400 € betragen, vor 2 Jahren wurde für aufgrund Modernisierung um 100 € erhöht.
    Aktuell ist die Kaltmiete somit bei 500 € die Vergleichsmiete liegt z.B. jetzt bei 520 €. Eine 20% Erhöhung auf die 400 € wären dann mit 80 € zulässig, da unter der der Vergleichsmiete. Zahlen musst Du aber 580 €.

    Wäre die Vergleichsmiete bei 450 € wäre nur eine Erhöhung um 50 € möglich. Zu zahlen aber 550 €.

    oder liege ich da falsch?

    Sie ziehen ein mit der Absicht nach einem Monat eine Mietminderung geltend zu machen obwohl Sie beim Einzug vom Mangel wissen, aber ausziehen wollen Sie nicht, wahrscheinlich ist die Miete wegen dem Internetcafe bereits recht günstig und so schlimm kanns ja dann auch nicht sein.
    Sowas nennt man meiner Meinung nach BETRUG. Nur so mal als Info.

    Werden Sie auch nicht mit durchkommen, + Anwaltskosten + Gerichtskosten + ggf. Gutachter.
    Da ist es billiger gleich eine "ruhige" Wohnung zu suchen und den Mietvertrag erst garnicht zu unterschreiben. Rechtsgrundlage wurde ja im Vorposting bereits genannt.

    Achso und es heißt "Wohne über lautem Internetcafe"

    seit Mai 2012

    und die Zustände haben sich innerhalb dieser laaaangen Mietzeit urplötzlich aufgetan? Ja ne is klar. Fristgerechte Kündigung ist angesagt und die Gründe die aufgeführt wurden reichen imho lange nicht aus.
    Nächstes mal besser schauen wo man hinzieht.

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