Beiträge von Vermieter

    Miete sofort bezahlen, fristloser Kündigung widersprechen. Achten Sie darauf pünktlich also bis zum 3. Werktag die Miete beim VM zu haben, mehrfache Verspätung kann auch zur fristlosen Kündigung führen, die dann nicht mehr heilbar ist.

    Sie renovieren dem Vermieter die Wohnung?

    Wow ... bisher habe ich dass immer selbst gemacht und die Mieter habens dann wieder ruiniert. Grübel. Irgendwas mache ich falsch.

    Reden sie mit dem Vermieter doch ersteinmal, schauen Sie sich das Problem gemeinsam an. Suchen Sie nach einer Lösung. Tut sich dann nichts können Sie dass immernoch tun. Mensch ist dass heutzutage echt so kompliziert?

    Zitat

    Was darin noch inkludiert ist (Internet, Hausgeld usw.)

    Sie können sagen ich will 800 € Kaltmiete + 40 € Internet und über den Rest der Kosten wird abgerechnet nach Betriebskostenverordnung also nach Verbrauch bzw. Anteil z.B. 160 € Nebenkostenvorauszahlung.

    Sie könne auch im Mietvertrag vereinbaren dass Sie 840 € Kaltmiete und Internet ist bereits drin.

    Sie müssen schauen was Sie an Kosten haben die Sie auch im Mietvertrag aufführen müssen. Internet und oder Kabelfernsehen z.B. führen Sie als Indiviualvereinbarung auf oder tun es nicht und erhöhen die Kaltmiete. Die erscheint dann natürlich höher. Für die anderen Kosten orientieren Sie sich an der Betriebskostenverordnung.

    Diese Kosten sind verbrauchs- bzw. anteilig mit dem Mieter abzurechnen.
    Dass heisst zahlt er zu viel, bekommt er nach Abrechnung noch was zurück, hat er mehr verbraucht muss er nachzahlen.

    Der Mieter hat ein Recht auf Einsicht in der Abrechnung zugrundeliegenden Rechnungen, aber imho nur für die ihn zeitlich betreffenden, nach der Abrechnung.

    Natürlich könnte und sollte ein Mietinteressent nach der letzten Abrechnung fragen um einschätzen zu können wie hoch die Nebenkosten tatsächlich sind. Dies gilt dann aber nur für die Abrechnung und nicht die Rechnungen dazu. Zumindest habe ich dass noch nicht erlebt.

    Ich lege normal die letzte Abrechnung dem Mietineressenten ungefragt vor.

    Zum Thema Hausgeld, dieses beinhaltet die Nebenkosten + Ihre Kosten die sie nicht umlegen können also aus der Nettomiete begleichen müssen, wie Rücklage, Sonderumlagen, Reparaturen, Verwaltungskosten und die verbrauchsabhängigen Kosten, die Sie mit dem Mieter abrechnen müssen.

    Ich sehe dass etwas anders.

    Die Grundfrage ist ob bereits in der Teilungserklärung ein Hundehalteverbot bzw. ein Verbot der Hundehaltung großer Rassen vereinbart wurde. Danach ist zu prüfen ob in der Beschlußsammlung bzw. den Protkollen von vor 2007 ein solches Verbot eingetragen ist.

    Ist dem so hat die Tante einen Fehler gemacht und man müsste die Sachlage unter anderem Gesichtspunkt prüfen.

    So wie ich das aus den Äußerungen des Beirats mitbekomme, ist dies aber nicht der Fall und soll erst nachträglich entschieden werden.

    Die Eigentümerversammlung kann dann zwar mit einfacher Mehrheit beschließen, klagt aber ein Eigentümer (also z.B. ihre Tante) wäre das Verbot nur mit Änderung der Gemeinschaftsordnung / Teilungserklärung möglich. Dazu ist einen Allstimmigkeit, also die Zustimmung aller Eigentümer notwendig welche ja von Ihrer Tante dann verneint werden kann.

    Ich sehe maximal eine Einschränkungsmöglichkeit für die Zukunft, sprich die Hunde die jetzt da sind bleiben erlaubt, aber für neue wäre eine Genehmigung der Mehrheit der Eigentümer notwendig.

    Gegen alle anderen Maßnahmen der WEG sollte ihre Tante vorgehen.
    Ich sehe da imho gute Erfolgsaussichten.

    Voraussetzung ist natürlich dass ein Hundehalteverbot bisher nicht bestand.

    § 13 WEG

    Rechte des Wohnungseigentümers(1)

    Jeder Wohnungseigentümer kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit den im Sondereigentum stehenden Gebäudeteilen nach Belieben verfahren, insbesondere diese bewohnen, vermieten, verpachten oder in sonstiger Weise nutzen, und andere von Einwirkungen ausschließen.

    § 14 WEG

    Pflichten des Wohnungseigentümers

    Jeder Wohnungseigentümer ist verpflichtet:

    1. die im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile so instand zu halten und von diesen sowie von dem gemeinschaftlichen Eigentum nur in solcher Weise Gebrauch zu machen, daß dadurch keinem der anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst;

    Dieser Nachteil müsste nachgewiesen werden.

    @Kolnium

    Der Mieter ist nicht verpflichtet bei der Anmietung der Wohnung die WEG Teilungserklärung bzw. Protokolle zu prüfen. Vertragspartner ist ausschließlich der Eigentümer/Vermieter.
    Er kann ggf. bei der HV nachfragen, aber auch die ist bei der WEG für den Mieter eigentlich nicht zuständig, solange nicht auch die HV als Vermieter auftritt bzw. beauftragt wurde.

    Mehrfamilienhaus?
    Dann ist nach der Heizkostenordnung bereits die Pauschalmiete nicht mehr möglich da die Heizkosten zwingend auch nach Verbrauch abgerechnet werden müssen.

    Wenn Sie das Hausgeld unaufgeteilt in die Nebenkosten nehmen, ist dass schonmal der zweite Faupax. Rücklage und Verwaltungskosten und Reparatur sowie Instandhaltungskosten dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden.

    Sie können eine Kaltmiete von von 610 € vereinbaren und eine Nebenkostenvorauszahlung die ca. der Betriebskostenabrechnung des letzten Jahres / 12 entspricht.
    Sie erhalten doch sicherlich eine Abrechnung der WEG Verwaltung.
    Davon müssen Sie Rücklage, Verwaltungskosten und nicht umlagefähige Kosten abziehen.
    Über den Rest müssen Sie gemäß Verbrauch bzw. Umlageschlüssel abrechnen nach Ablauf des Abrechnungsjahres.
    Hinzuzählen können Sie noch Ihren Grundsteueranteil.

    Eine Abrechnung ist kein Hexenwerk, setzt aber eine gewisse Grundkenntnis voraus. Sprechen Sie doch mal mit Ihrer WEG Verwaltung, die helfen Ihnen normalerweise gegen geringes Geld eine rechtssichere Abrechnung zu erstellen, für die ist es auch normal kein Aufwand, da die EDV dies im Normalfall mit hergibt.
    Beachten Sie dass Sie im MV bereits die Schlüssel für die Nebenkosten angeben und sich dabei am besten an den Schlüsseln der WEG Abrechnung orientieren. Sonst wirds unnötig kompliziert.

    Mit der Pauschale und Nachzahlung haben Sie recht, es gibt nur entweder oder und in Ihrem Fall wahrscheinlich nur oder.

    [url=http://www.wohnung.net/mietrecht/topi…egt-werden.html]Welche Betriebskosten können auf den Mieter umgelegt werden[/url]

    Habt ihr keinen Zugang zur Heizung?
    Habt ihr Warmwasser über die Heizung? dann ist übertriebens Sparen gefährlich
    wegen der Legionellen.

    Zitat

    Ich habe da aber wohl mit der Kündigungsfrist ziemlichen Mist gemacht. Es steht tatsächlich 1.1.2013 drin.


    deswegen schreibt man zum gesetzlich nächstmöglichen Termin. Den Termin muss man nicht angeben, der ergibt sich aus dem Gesetz.

    Zitat

    Er muss also ALLE 8 Jahresabrechnungen (auch 2012) korrekt an uns aushändigen können, im Zweifel auch alle Originalrechnungen. Sonst brauchen wir keine NK bezahlen und könnten noch rückwirkend bis inkl 2008 alle NK zurückverlangen.

    also erstmal könnt Ihr sagen, wieso jetzt Abrechnung und nicht die Jahre zuvor. Wenn er dann auf die Abrechnung besteht und sagt es sei ja so vereinbart, dann könnt ihr bis 2008 imho Abrechnung verlangen und wenn Ihr ausgezogen seit bis zur Vorlage der Abrechnungen die Vorauszahlungen zurückfordern.

    Zitat

    Legt er alle 8 Jahresabrechnungen vor, brauchen wir bis 2010 aber keine eventuelle Nachzahlung für die Jahre leisten, nur 2011.


    der Anspruch des VM auf Nachzahlungen verjährt bereits 1 Jahr nach dem Abrechnungszeitraum.

    Zitat

    Die "Sonderzahlungen" können wir (so oder so), da nicht im Mietvertrag aufgeführt, für alle Jahre rückwirkend zurückfordern.


    ja vorallem da sie für Renovierungen und Instandhaltung vorgesehen sind uns somit durch die Miete abgegolten sind

    aber ich empfehle für die harte Tour auf jeden Fall noch das Hinzuziehen eines spezialisierten Anwalts.

    Sorry aber ich gebs auf. Beim besten Willen konnte ich keine Verallgemeinerung meinerseits finden.

    Aber Sie haben wenigstens die richtige Zielgruppe der Schuldigen ausgemacht.
    Als ich letztens mit einem auf dem Gebiet spezialisierten Richter gesprochen habe, meinte der wir waren alle überrascht über die Ausnahmsweise mal vermieterfreundlichen neuen Gesetze, hier insbesondere zum Thema Indexmiete.

    Der Vergleich mit dem Fernseher hinkt.
    Nicht Sie finanzieren den Fernseher sondern der Vorteil wird Ihnen von einem Dritten finanziert. Sie können jederzeit entscheiden die monatlichen Kosten nicht mehr zu tragen und einfach ausziehen und den Fernseher da lassen.
    Und wenn die 10 JAHRE !!! rum sind dann bietet der Fernsher Ihnen weiterhin eine Ersparnis pro Monat, die Fernseher sind dann viel teurer geworden und die Ersparnis noch viel höher.

    naja müssig .. scheint tatsächlich so, dass Sie es nicht verstehen können und nicht nur verstehen wollen.

    Wie gesagt, die Zwangsversteigerungen sind auf Rekordhoch und die Zinsen auf Rekordtief. Probieren Sie es mal aus .. werden Sie Vermieter.
    Ob Sie dann aber noch ruhig schlafen können ist eine andere Frage.

    Ja Sie haben Recht, aber verallgemeinern, wo es nichts zu verallgemeiner gibt.

    Zitat

    Wenn sich Modernisierungen für Vermieter nicht rechnen, dann lasst doch diesen Scheiß!

    ich werde mich hüten energetisch zu Modernisieren und wenn die Zwangsbeglückung kommt kann ich nur hoffen dass die Vergleichsmieten entsprechend steigen, da ich sonst keine Mieter mehr habe.

    Sorry wenn ich mal so sage, Sie nehmen die Extrembeispiele und verallgemeinern auf alle.

    Was Sie kritisieren funktioniert nur da, wo große Wohnungsbaugesellschaften oder Heuschreckeninvestoren durch das energetische Modernisieren die Mittel an die Hand bekommen, die Mieten so zum explodieren zu bringen, dass tatsächlich die Menschen es sich nicht mehr leisten können, die sie sonst legal nicht rausbekämen, um dann neue und sehr teure Eigentumswohnungen oder neue Luxusgebäude hinzustellen, oder einfach besser zahlende Klientel reinzusetzen.

    Völlig verwerflich, aber doch nicht der Normalfall.

    Und das funktioniert nur da wo Sie auch die Kohle für die Wohnung verlangen können.

    Die faulen Äpfel beziehen sich auf die vielen Menschen, die ihre Altersvorsorge in ein Haus gesteckt haben und dann von solchen Subjekten ruiiniert werden.

    Auch Mieter die ihre Miete zahlen, wenn ich gezwungen werde meine Häuser sanieren zu lassen und dafür laut Gesetz z.B. 150 Euro mehr im Monat verlangen kann aber der Mieter einfach sagen kann, hey ich ziehe in eine billigere Wohnung, es gibt ja genug, dann stehe ich dumm da und kann mir den zinsgünstigen Kredit in die Haare schmieren, den zahle dann nämlich nur ich ab + Mietausfall. Es wird viel zwangsversteigert zur Zeit...

    Dass wollen Sie aber glaube ich nicht verstehen oder können es nicht.

    Sie haben auch Recht, aber wir reden von zwei völlig unterschiedlichen Dingen.

    Also in einem aktuell mir bekannten Fall dieser Art fordert der Anwalt seit 2007, ich bin aber der Meinung dass 2007 bereits verjährt ist und 2008 noch innerhalb der Verjährungsfrist liegt.

    Denn 3 Jahre nachdem der Anspruch entstanden ist,
    die Abrechnungsfrist für 2008 endet 31.12.2009
    3 Jahre Verjährung 2010, 2011, 31.12.2012

    Ich darf Ihren Kauderwelsch mal zusammenfassen

    Ihre Frage:

    Zitat

    Können wir eventuell im nachhinein fristlos (wegen Wohnbedingungen) kündigen, trotz regulärer Kündigung? Wir haben nämlich einige schöne Wohnungen für den 1.11. gefunden.

    die Antwort:

    Nein

    Zitat

    Zum 1.1.2013 haben wir die Wohnung gekündig.


    eher zum 31.12.2012 oder zahlen Sie für Januar noch Miete?


    Zitat

    Unter Anderem wollen wir wegen Platzmangel umziehen.


    ihr gutes Recht

    Zitat

    Jetzt macht er natürlich die Heizung zum Verrecken nicht mehr an.


    die Heizperiode geht sofern nicht anders im MV vereinbart von 1.Oktober bis 1.April
    es gibt dazu aber keine klaren gesetzlichen Regelungen nur Einzelentscheidungen.
    Ich würde dem VM schriftlich auffordern für eine ausreichende Heizmöglichkeit der Wohnung ab 1.10. zu sorgen,
    da ihr ansonsten eine Mietminderung geltend macht. Diese androhen und mit recht kurzer Frist, da die Heizung einschalten ja nicht zeitlich aufwendig sein wird.

    Zitat


    Unser Sohn/SEIN ENKEL ist immer wieder leicht erkältet. Das scheint ihn nicht zu stören.


    sehe ich keinen Zusammenhang.

    Zitat


    Dazu kommt noch, dass er jetzt auf einmal 600€ Nebenkosten für 2011 nachgezahlt haben will. In den letzten 8 Jahren haben wir nicht eine einzige Abrechnung bekommen. Die handgeschriebene Abrechnung auf nem karrierten DinA4-Blatt hat er uns durch die Tür geschoben. Jetzt hab ich mal ne Gegenrechnung angestellt.


    nun, 8 Jahre keine Abrechnung dann kann man davon ausgehen, da kein schriftlicher sondern nur ein mündlicher existiert, dass
    von einer vereinbarten Pauschale ausgegangen werden muss. Dass kann der VM dann nicht einfach aus Lust und Laune ändern.
    Ich würde erstmal im normalen mit ihm darüber reden, warum jetzt und nicht vorher und dass dies rechtlich so nicht geht.
    Wenn er auf die Abrechnung besteht, muss er auch die Jahre davor abrechnen. Nachzahlungen müsst Ihr dafür nicht mehr fürchten, aber er müsste Geld zurückzahlen, wenn ihr zuviel bezahlt habt.Tut er das nicht könnt ihr bezüglich der Nebenkostenvorauszahlung bis zur Verjährung also imho die Jahre 2008 2009 2010 die kompletten Vorauszahlungen zurückverlangen bis eine ordentliche
    Abrechnung vorliegt. Der Abrechnung 2011 würde ich widersprechen, da nicht alle Zahlungen berücksichtigt sind und eine Korrektur verlangen.
    Auch die 50 Euro "Sonderzahlung" würde ich sowieso zurückverlangen, da "Renovierungskosten" mit der Miete abgedeckt sind und somit unberechtigt gefordert wurden. Auch hier würde ich alles fordern denn hier gilt die 3 Jahres Verjährung imho nicht, da die Forderungen nicht gerechtfertigt und illegal waren. Schwierig wenn es dafür keine Belege gibt.
    Auch in der Familie sollte man aufs Konto oder gegen Quittung zahlen.
    Dass das Geld nicht aufs Konto ging, lässt für mich nur einen Schluß zu. Das Finanzamt hat da sicher auch nichts von mitbekommen.

    Zitat

    Seine Auflistung:

    Gesamtkosten -> Verteilungsschlüssel (da kein MV -> qm) Ihr Anteil
    Gibt es Wasseruhren?
    Wenn nicht ist nach qm umzulegen.

    Zitat


    ** Die Sonderzahlung war !für ihn! bei unserem Einzug ein "Extra", von dem das AMT nichts erfahren sollte. Deshalb nicht im Mietvertrag aufgeführt.

    Die "Sonderzahlung" hat er in seiner Auflistung nicht berücksichtigt. Es wurden angeblich nur 12x77,00€ von uns bezahlt, dann fehlen natürlich 600,00€. Er hat aber tatsächlich immer 127,00€ Nebenkosten erhalten und das wären dann 12x127,00€ = 1524,00€. Also nur 22,72€ Nachzahlung.
    Wir haben ihm das Geld auch (dummerweise) immer Bar gegeben, da er uns nie die Kontonummer gegeben hat.


    siehe oben

    Jetzt meine Fragen:

    Zitat

    Kann er die "Sonderzahlung" in seiner Auflistung einfach so weglassen?


    Nein ich würde diese komplett zurückfordern für die letzten 8 Jahre und auch nicht mehr zahlen, wenn er auf die sogenannte "Abrechnung" besteht.

    Zitat

    Müssen wir überhaupt etwas (oder alles) nachzahlen, da wir ja bisher nie eine Abrechnung bekommen haben? (Wollte er uns, auch auf Anfrage, nie geben!)


    wie oben gesagt meiner Meinung nein

    Zitat

    Können die Punkte (Kosten) seiner Auflistung so stimmen?


    ich denke die Abrechnungsschlüssel wird er falsch genutzt haben und die Abrechnung wird in sich nicht stimmen,
    aber Sie haben das Recht sich die Originalrechnungen der Versorger usw. einzusehen. Verweigert er dies, brauchen Sie nicht zu zahlen.

    Zitat


    Können wir eventuell im nachhinein fristlos (wegen Wohnbedingungen) kündigen, trotz regulärer Kündigung? Wir haben nämlich einige schöne Wohnungen für den 1.11. gefunden.


    Nein. Sie können höchstens einen Aufhebungsvertrag mit ihrem VM machen. Mit den Druckmitteln, die sie in Händen haben wäre das bei einem nicht verwandten VM natürlich weniger problematisch.
    Hier ist halt noch der Familienfrieden zu bedenken.
    Aber warum sollte er Familie nicht früher aus dem Vertrag lassen?

    Heizung habe ich oben ja schon ausgeführt. Schriftlich mahnen und ansonsten für jeden Tag ohne Heizung im Oktober 100% Bruttomiete (inkl.NK) / 12 abziehen

    Zitat

    Unser Fazit an alle: Zieht möglichst nicht bei Eltern bzw. Schwiegereltern ein, wenn die stur und geizig sind. Äääätzend.


    naja kann man auch umgekehrt sehen und nicht verallgemeinern, bei manchen gehts, bei anderen gehts garnicht.

    Zitat

    das sollte von mir kein "auskotzen" sein, sondern nur eine Schilderung unseres Wohnzustandes.
    Damit andere Mieter, denen es ähnlich ergeht, vielleicht etwas konkretes und nützliches in "der Suchmaschine" finden.

    doch wars, aber naja muss auch mal sein, nur für die Suchmaschine hüstel .. naja egal

    Zitat

    Mein Schwiegervater hat ein vorgefertigtes "Mietsbuch" aus dem Schreibwarenladen, in dem man die einzelnen Punkte (Miete, Nebenkosten, Grösse...) von Hand einträgt.


    Also haben Sie keinen schriftlichen Mietvertrag. Dann gilt das BGB.

    Zitat

    Wie ich es schon aufgeführt habe, nur Nebenkosten.


    kann zu ihrem Vorteil sein, normal müssten Sie keine Nebenkosten zahlen wenn keine detailliert aufgeführt sind.
    Da Sie aber 8 Jahre lang welche bezahlt haben, PAUSCHAL, kann von einer solchen Regelung ausgegangen werden.
    Nur schlecht dass Sie keine Quittungen usw. haben.

    Zitat

    Das Problem ist: Wir haben an unseren Heizkörpern keine Verdampfer oder ähnliches.


    bei einem 2 Familienhaus nicht vorgeschrieben, aber die Abrechnung muss nach qm erfolgen, sofern nicht pauschal wie imho in dem Fall.
    Die Abrechnung denke ich hält keiner Prüfung stand.

    Zitat

    Als wir einzogen, behauptete er damals die 50€ wären für Reparaturen/Instandhaltung und müssten nicht aufgeführt sein.


    beides ist durch die Miete abgedeckt. Also Bullshit.

    Mein Tipp, versuchen Sie nochmal vernünftig mit ihm zu reden.

    Ihre Argumente:

    Wenn er 2011 abrechnen möchte muss er auch die Jahre vorher abrechnen sonst dürft ihr die kompletten Vorauszahlungen zurückfordern.
    Daher wäre die Abrechnung, die formell sowieso ungültig ist, ein Schuss ins eigene Knie.
    Biete an wenn er auf die Abrechnung verzichtet und ihr einen Aufhebungsvertrag zum 30.10. macht (Schriftlich mit Verzicht auf Nachforderungen), dann lasst ihr alles beim alten, zieht aus und Friede Freude Eierkuchen.

    Heizung würde ich auf die Möglichkeit der Mietminderung, was den Spareffekt obsolet machen würde hinweisen. Keine Heizung im Oktober, keine Kohle.

    Stell er sich stur und will er es auf die Harte Tour, gibt mein Text oben genug Möglichkeiten das Höllenfeuer etwas anzuheizen.

    Die Nebenkosten seit 2008 zurückfordern bis Abrechnungen vorliegen. Die 50 Euro sowieso.

    War das ausreichend Wunschantwort?

    Ahso noch was zur Mietminderung, sollte die Heizung noch nicht ansein, würde ich ab 1. Oktober mindern, auch rückwirkend mit Verweis auf richterliche Entscheidungen.

    http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/heizpfli-einleit.htm

    Na die Linken wählen, die enteignen dann und dann haben wir wieder so eine schöne Baukultur wie damals, als nicht alles so schlecht war.

    DDR Ruinen

    Zitat

    Aus welcher Immobilienmaklerzeitschrift haben Sie denn diese Weisheit?

    30 Jahre Live in der Branche ...

    Zitat

    11% davon (8.800,-€) werden jährlich auf die 6 Mieter umgelegt. Die Mieter zahlen monatlich eine Modernisierungsumlage (ca. 122,-€, Kappungsgrenze entfällt), die in keiner vernünftigen Relation zur Energieersparnis stehen muss. Nach etwa 10 bis 12 Jahren haben die Mieter den Kredit und damit die Fassade bezahlt. Der Vermieter hat keinen Cent aufgewendet

    Ihre Rechnung hat zwei gravierende Fehler.
    Zinsgünstig ist nicht zinsfrei.
    Sie setzen voraus, dass die Mieter die Miete zahlen. Wenn Sie aber die Wohnung nicht mehr vermietet bekommen, weil ihr Haus nicht gerade in München, Hamburg, Frankfurt oder Teilen Berlins steht. Dann haben Sie die Arschkarte gezogen und dass gilt für geschätzte 80% der Häuser in Deutschland, ohne dass ich die genauen Zahlen nachgeschlagen habe.
    Schauen Sie sich mal die ländlichen Gebiete an, dort bekommen Sie nicht mehr als 3 Euro den qm. Wo wollen Sie da noch was sanieren?
    Man kann sich die Situation auch schönreden.
    Sie haben Recht, dass die Mieten in Ballungsgebieten und dort wo die Wohnungen knapp sind explodieren und man nicht die große Alternative hat einfach auszuweichen. Aber dass kann man nicht verallgemeinern.

    Und von Wegen Vermieter sind die mit der dicken Kohle. Die wenigsten kaufen so ein Haus in bar. Da hängen Lasten dran die nicht ohne sind und wenn sich dann ein oder zwei Mieter als faule Äpfel erweisen und sie nacher mit 10.000 Euro Mitschulden und Gerichtskosten da stehen und dem grinsenden Arschloch noch den Umzug finanzieren müssen wenn er dann endlich rausgeklagt ist, dann werden Sie nachempfinden dass Mieter die Lobby haben und nicht Eigentümer.

    Dass weder SPD noch Grüne geschweige denn die Linken wirklich sozial sind sondern in die eigene Tasche arbeiten sollte inzwischen auch der letzte gemerkt haben. Soviel scheisse wie die als sie an der Macht waren verzapft haben, ich sag nur Hartz 4, wird schwer von anderen einzuholen sein.

    und zum Thema Mieter über den Tisch ziehen, natürlich wird der Mieter nicht soviel einsparen wie die Isolierung kostet, aber warten Sie mal ab die Energiekosten werden noch explodieren. Jetzt können ja schon 800.000 Menschen Ihren Strom nicht mehr bezahlen. Nur was hat der Vermieter wirklich davon, im Endeffekt sparen nur die Mieter an den Nebenkosten. Der VM trägt nur das Risiko, die Zinsen und es dauert 10 Jahre bis das Geld wieder drin ist. Also von wegen Mieter über den Tisch gezogen.

    Dass kann nur wer behaupten der die rosa Brille aufhat und sich alles schönrechnet.

    Diese grüne Zwangsbeglückung ist weder für Mieter noch für Vermieter gut und es wird noch schlimmer kommen.

    ich gebs auf ..

    Du liest eh nicht was man dir schreibt.

    Es zählt der MV .. dein Problem ist nicht dass Du nicht mehr beweisen kannst, was die Miete in der Annonce war sondern dass Du nicht aufmerksam liest was wir hier schreiben.

    Und wenn im Mietvertrag die Kaution mit 1320 steht du aber nur 1200 überweist, wieso hast Du dann da nicht aufgepasst. Du bekommst übrigens auch nur 1200 zurück wenn Du ausziehst + Zinsen.

    Vielleicht solltest du mal den Mietvertrag mit geschwärzter Anschrift und die Abrechnung scannen und posten. Dass Durcheinander kann man ja nicht durchschauen.

    Zitat

    Die Sonderzahlungen sind finanzjuristisch zu versteuernde Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Mehr sage ich nicht und verweise lieber an einen Rechtsanwalt, welcher die Anglegenheit auch einer strafrechtlichen Überprüfung zuführen kann...

    wobei ich da sagen würde, mitgehangen mitgefangen, dass kann auch ein Eigentor werden.

    und dass man mit Verwandtschaft als Vermieter oder Mieter nicht unbedingt gut fährt, auch wenns günstig sein kann, ist altbekannt.

    Zitat

    Wir wohnen jetzt genau 5 Jahre hier.


    dann habt ihr die qm quasi anerkannt

    Zitat


    Bezgl. Keller: Kellerflur ist kein Raum! In jeder Mietwohnung hat der Mieter eigentlich einen sep. Raum wo er Lebensmittel usw. abstellen kann-hier nicht der Fall!


    hat nichmal meine Eigentumswohnung. Wäre mir auch neu. Vielleicht auf dem Land aber nicht in der Stadt. Außerdem ist ja nichtmal sicher ob der Kellerflur mitgerechnet wurde. Sind etwas seltsame Ansichten. Worauf willst Du genau hinaus? Dass eure Wohnung über der Vergleichsmiete liegt. Bis 20 % darüber ist dass kein Problem und wenn ihr nicht in einem im Amtsblatt ausgeschriebenen Wohnraummangelgebiet wohnt ist auch weit über 20% darüber möglich ohne dass es ein Problem ist.
    Oder hat der Vermieter eine Zwangslage Eurerseits ausgenutzt als Ihr die Wohnung vor 5 Jahren gemietet habt?

    Zitat

    Habe das Gefühl, das die VM überhaupt immer "am längeren Hebel" sitzen....


    das täuscht gewaltig. In Deutschland ist man als Vermieter quasi schon enteignet was Mieterrechte betrifft. Vermieter haben keine Lobby.

    Zitat


    Wenn ich 100 qm Grundfläche habe, die ich mit dem Zollstock nachgemessen habe, sind es 100 und nicht 120qm.


    und Sie sind Sachverständiger oder Ingenieur?

    Zitat

    Und die Miete wird nun einaml pro QPreis in der Regel gezahlt.


    Nein Sie zahlen für die Wohnung einen vereinbarten Mietzins. Im MV steht auch nicht drin Sie zahlen 3 Euro pro qm.

    Zitat

    Wenn VM heute kommt unterschreiben wir eh nix-dann gebe ich lieber den Betrag für einen Rechtsanwalt aus, der diesen nach den neuesten Kriterien prüft.


    was den neuen Vertrag? Sie haben es noch immer nicht verstanden sorry.

    Zitat

    Was bezgl. Zuschuss ist, sieht man (der Mieter) wieder, da man , evtl. schön besch.. werden kannn. VM bekommt Zuschuss-verschweigt diesen...und wir als Mieter zahlen schön drauf!


    dass ist ja schon eine böswillige Unterstellung. Gibt es denn irgendeinen Anhaltspunkt dass ein Zuschuss bezahlt wurde. Wenn ist der auch maximal so bei 10% wenn ich mich erinnere oder ein zinsreduziertes Darlehen.
    Glauben Sie mal nicht dass der VM da fetten Reibach macht, der legt da eher noch drauf.

    Heute ist aber auch Tiefflug Tag oder?

    das Wichtigste zuerst

    WENN Du, entgegen dem Anraten ALLER Poster hier einen NEUEN Mietvertrag unterschreibst, kann der Vermieter dort als Miete einsetzen was er will. Neuer Vertrag neue Miete neue Kündigungsfrist.
    Also Nie und nicht...

    dann nochmal zum auf der Zunge zergehen lassen für 120 qm zahlst Du 330 Euro. Ok, sieht nach jwd aus .. also janz weit draussen ... aber finde ich günstig.

    nun zu den Details

    wie lange wohnen Sie dort?

    die Berechnung der qm kann nach verschiedenen Normen erfolgen und ergibt unterschiedliche Ergebnisse, als Sie die Wohnung angemietet haben, war sie aber genauo gross und Sie haben Sich entschieden für diese Wohnung eine vereinbarte Miete zu zahlen.
    Als VM schreibt man die qm daher nicht in den Mietvertrag und wenn dann als nicht zugesicherte Eigenschaft zu Abrechnungszwecken.
    Haben Sie die Abrechnungen länger als 4 Jahre widerspruchslos akzeptiert gilt die qm Zahl als konkluent vereinbart. Dass heisst Sie haben es stillschweigend anerkannt auch wenns falsch ist.
    Wenn Sie den Kellerflur nutzen, muss er wohl zur Mietsache gehören, wie diese Fläche berechnet wird hängt von der verwendeten Norm ab.

    Wohnfläche ? Wikipedia

    Zitat

    Es gibt elektronische Messer dafür.


    mit denen schneidet man den Sonntagsbraten ;)

    Zollstock geht auch, man braucht allerdings die passenden Regeln nach denen z.B. Balkon, Abstellkammer, Keller, Dachschrägen usw. bewertet werden.

    Wirklich gerichtsverwendbar darauf verlassen können Sie sich nur wenn Sie ein Ingenieursbüro mit der Ausmessung beauftragen. Kostet ca. 3 bis 6 Euro pro qm. Also locker mal ein bis zwei Monatsmieten.

    Zitat

    Ih werde darauf bestehen, wenn der VM den neuen Mietvertrag vorlegt und dort die neue Miete /Mietkosten einträgt, eine genaue Berechnung der Grundmiete zzgl. der Moderniesrung klar aufschlüsselt!


    bedenken Sie dass der VM beim neuen Mietvertrag nicht an die Vergleichsmiete gebunden ist, er kann auch mehr nehmen und die Modernisierung noch draufschlagen.

    Zitat

    Sobald die neuen fenster verbaut wurden sind kann Sie dann auch die Kosten auf die neue Grundmiete draufschlagen. Ist das so ok?

    imho Ja

    Zitat

    Ferner möchte ich einen Kostenvoranschlag sehen. Was ist, wenn VM Zuschüße bekommt? Da muss ich mich doch "blind " darauf verlassen. Was ist, wenn VM diesen bekommt, ihn aber nicht vorlegt? Denn die Zuschüsse müssen von der Gesamtrechnung des Fenstereinbaus abgerechnet werden, oder?

    muss er berücksichtigen, tut er dass nicht nennt man das Betrug
    den müssten Sie aber nachweisen ... schwierig

    Ansprechen kann man Zuschüsse ja mal

    Zitat

    Das Haus liegt direkt an einer vielbefahrenen Bundesstrasse- wenn die Mieterhöhung ins unendliche geht, steht mir doch eine Mietminderung durch die Bundesstrasse zu, weil viel Lärm und Geruchsbelästigung durch PKW und LKW entsteht?

    Vorallem die Schlußfolgerung, wenn die Mieterhöhung ins undendliche geht steht mir doch eine Mietminderung durch die Bundesstrasse zu ...
    Faszinierend... :)

    wenn die Mieterhöhung ins unendliche steigt, zeigt man dem VM den Stinkefinger (bildlich gesprochen, natürlich nicht real) und sucht sich ne ruhige gemütliche günstigere Wohnung sofern vorhanden, die Postleitzahl lässt jetzt nicht auf Wohnraummangelgebiet schliessen...

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