Ich darf Ihren Kauderwelsch mal zusammenfassen
Ihre Frage:
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Können wir eventuell im nachhinein fristlos (wegen Wohnbedingungen) kündigen, trotz regulärer Kündigung? Wir haben nämlich einige schöne Wohnungen für den 1.11. gefunden.
die Antwort:
Nein
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Zum 1.1.2013 haben wir die Wohnung gekündig.
eher zum 31.12.2012 oder zahlen Sie für Januar noch Miete?
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Unter Anderem wollen wir wegen Platzmangel umziehen.
ihr gutes Recht
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Jetzt macht er natürlich die Heizung zum Verrecken nicht mehr an.
die Heizperiode geht sofern nicht anders im MV vereinbart von 1.Oktober bis 1.April
es gibt dazu aber keine klaren gesetzlichen Regelungen nur Einzelentscheidungen.
Ich würde dem VM schriftlich auffordern für eine ausreichende Heizmöglichkeit der Wohnung ab 1.10. zu sorgen,
da ihr ansonsten eine Mietminderung geltend macht. Diese androhen und mit recht kurzer Frist, da die Heizung einschalten ja nicht zeitlich aufwendig sein wird.
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Unser Sohn/SEIN ENKEL ist immer wieder leicht erkältet. Das scheint ihn nicht zu stören.
sehe ich keinen Zusammenhang.
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Dazu kommt noch, dass er jetzt auf einmal 600€ Nebenkosten für 2011 nachgezahlt haben will. In den letzten 8 Jahren haben wir nicht eine einzige Abrechnung bekommen. Die handgeschriebene Abrechnung auf nem karrierten DinA4-Blatt hat er uns durch die Tür geschoben. Jetzt hab ich mal ne Gegenrechnung angestellt.
nun, 8 Jahre keine Abrechnung dann kann man davon ausgehen, da kein schriftlicher sondern nur ein mündlicher existiert, dass
von einer vereinbarten Pauschale ausgegangen werden muss. Dass kann der VM dann nicht einfach aus Lust und Laune ändern.
Ich würde erstmal im normalen mit ihm darüber reden, warum jetzt und nicht vorher und dass dies rechtlich so nicht geht.
Wenn er auf die Abrechnung besteht, muss er auch die Jahre davor abrechnen. Nachzahlungen müsst Ihr dafür nicht mehr fürchten, aber er müsste Geld zurückzahlen, wenn ihr zuviel bezahlt habt.Tut er das nicht könnt ihr bezüglich der Nebenkostenvorauszahlung bis zur Verjährung also imho die Jahre 2008 2009 2010 die kompletten Vorauszahlungen zurückverlangen bis eine ordentliche
Abrechnung vorliegt. Der Abrechnung 2011 würde ich widersprechen, da nicht alle Zahlungen berücksichtigt sind und eine Korrektur verlangen.
Auch die 50 Euro "Sonderzahlung" würde ich sowieso zurückverlangen, da "Renovierungskosten" mit der Miete abgedeckt sind und somit unberechtigt gefordert wurden. Auch hier würde ich alles fordern denn hier gilt die 3 Jahres Verjährung imho nicht, da die Forderungen nicht gerechtfertigt und illegal waren. Schwierig wenn es dafür keine Belege gibt.
Auch in der Familie sollte man aufs Konto oder gegen Quittung zahlen.
Dass das Geld nicht aufs Konto ging, lässt für mich nur einen Schluß zu. Das Finanzamt hat da sicher auch nichts von mitbekommen.
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Gesamtkosten -> Verteilungsschlüssel (da kein MV -> qm) Ihr Anteil
Gibt es Wasseruhren?
Wenn nicht ist nach qm umzulegen.
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** Die Sonderzahlung war !für ihn! bei unserem Einzug ein "Extra", von dem das AMT nichts erfahren sollte. Deshalb nicht im Mietvertrag aufgeführt.
Die "Sonderzahlung" hat er in seiner Auflistung nicht berücksichtigt. Es wurden angeblich nur 12x77,00€ von uns bezahlt, dann fehlen natürlich 600,00€. Er hat aber tatsächlich immer 127,00€ Nebenkosten erhalten und das wären dann 12x127,00€ = 1524,00€. Also nur 22,72€ Nachzahlung.
Wir haben ihm das Geld auch (dummerweise) immer Bar gegeben, da er uns nie die Kontonummer gegeben hat.
siehe oben
Jetzt meine Fragen:
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Kann er die "Sonderzahlung" in seiner Auflistung einfach so weglassen?
Nein ich würde diese komplett zurückfordern für die letzten 8 Jahre und auch nicht mehr zahlen, wenn er auf die sogenannte "Abrechnung" besteht.
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Müssen wir überhaupt etwas (oder alles) nachzahlen, da wir ja bisher nie eine Abrechnung bekommen haben? (Wollte er uns, auch auf Anfrage, nie geben!)
wie oben gesagt meiner Meinung nein
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Können die Punkte (Kosten) seiner Auflistung so stimmen?
ich denke die Abrechnungsschlüssel wird er falsch genutzt haben und die Abrechnung wird in sich nicht stimmen,
aber Sie haben das Recht sich die Originalrechnungen der Versorger usw. einzusehen. Verweigert er dies, brauchen Sie nicht zu zahlen.
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Können wir eventuell im nachhinein fristlos (wegen Wohnbedingungen) kündigen, trotz regulärer Kündigung? Wir haben nämlich einige schöne Wohnungen für den 1.11. gefunden.
Nein. Sie können höchstens einen Aufhebungsvertrag mit ihrem VM machen. Mit den Druckmitteln, die sie in Händen haben wäre das bei einem nicht verwandten VM natürlich weniger problematisch.
Hier ist halt noch der Familienfrieden zu bedenken.
Aber warum sollte er Familie nicht früher aus dem Vertrag lassen?
Heizung habe ich oben ja schon ausgeführt. Schriftlich mahnen und ansonsten für jeden Tag ohne Heizung im Oktober 100% Bruttomiete (inkl.NK) / 12 abziehen
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Unser Fazit an alle: Zieht möglichst nicht bei Eltern bzw. Schwiegereltern ein, wenn die stur und geizig sind. Äääätzend.
naja kann man auch umgekehrt sehen und nicht verallgemeinern, bei manchen gehts, bei anderen gehts garnicht.
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das sollte von mir kein "auskotzen" sein, sondern nur eine Schilderung unseres Wohnzustandes.
Damit andere Mieter, denen es ähnlich ergeht, vielleicht etwas konkretes und nützliches in "der Suchmaschine" finden.
doch wars, aber naja muss auch mal sein, nur für die Suchmaschine hüstel .. naja egal
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Mein Schwiegervater hat ein vorgefertigtes "Mietsbuch" aus dem Schreibwarenladen, in dem man die einzelnen Punkte (Miete, Nebenkosten, Grösse...) von Hand einträgt.
Also haben Sie keinen schriftlichen Mietvertrag. Dann gilt das BGB.
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Wie ich es schon aufgeführt habe, nur Nebenkosten.
kann zu ihrem Vorteil sein, normal müssten Sie keine Nebenkosten zahlen wenn keine detailliert aufgeführt sind.
Da Sie aber 8 Jahre lang welche bezahlt haben, PAUSCHAL, kann von einer solchen Regelung ausgegangen werden.
Nur schlecht dass Sie keine Quittungen usw. haben.
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Das Problem ist: Wir haben an unseren Heizkörpern keine Verdampfer oder ähnliches.
bei einem 2 Familienhaus nicht vorgeschrieben, aber die Abrechnung muss nach qm erfolgen, sofern nicht pauschal wie imho in dem Fall.
Die Abrechnung denke ich hält keiner Prüfung stand.
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Als wir einzogen, behauptete er damals die 50€ wären für Reparaturen/Instandhaltung und müssten nicht aufgeführt sein.
beides ist durch die Miete abgedeckt. Also Bullshit.
Mein Tipp, versuchen Sie nochmal vernünftig mit ihm zu reden.
Ihre Argumente:
Wenn er 2011 abrechnen möchte muss er auch die Jahre vorher abrechnen sonst dürft ihr die kompletten Vorauszahlungen zurückfordern.
Daher wäre die Abrechnung, die formell sowieso ungültig ist, ein Schuss ins eigene Knie.
Biete an wenn er auf die Abrechnung verzichtet und ihr einen Aufhebungsvertrag zum 30.10. macht (Schriftlich mit Verzicht auf Nachforderungen), dann lasst ihr alles beim alten, zieht aus und Friede Freude Eierkuchen.
Heizung würde ich auf die Möglichkeit der Mietminderung, was den Spareffekt obsolet machen würde hinweisen. Keine Heizung im Oktober, keine Kohle.
Stell er sich stur und will er es auf die Harte Tour, gibt mein Text oben genug Möglichkeiten das Höllenfeuer etwas anzuheizen.
Die Nebenkosten seit 2008 zurückfordern bis Abrechnungen vorliegen. Die 50 Euro sowieso.
War das ausreichend Wunschantwort?
Ahso noch was zur Mietminderung, sollte die Heizung noch nicht ansein, würde ich ab 1. Oktober mindern, auch rückwirkend mit Verweis auf richterliche Entscheidungen.
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/heizpfli-einleit.htm