Beiträge von Vermieter

    Ich hatte mal das Vergnügen, dass ich dringend ein Studentenschließfach brauchte und sehr spontan eines angemietet habe.
    Nebendran war eine Spedition die jeden Sonntagabend von 21 bis 22 Uhr ca. 10 LKW´s hat warmlaufen lassen. Nebendran wurde dann noch ein Neubau errichtet, was fast ein Jahr gedauert hat, als dieser fertig war wurde die Straße davor komplett erneuert, und die Bahnlinie hinterm Haus hab ich dann auch erst nach dem Einzug entdeckt. Manchmal zieht man einfach die Arschkarte...

    Mein Beileid für 2 Minuten Lärm ...
    man kann sich auch anstellen sorry ...

    Eine Wohnung ohne abschließbare Tür würde ich als Mietmangel bezeichnen der durch den Vemieter abgestellt werden muss. Den Schließzylinder würde ich auch selbst einbauen, den alten verwahren für den Auszug und dann wieder einbauen. Dann hat sich das mit dem Vermieter in der Wohnung auch erledigt.

    Wie Berny schon ausführte, eine Klausel im Mietvertrag, der es Dir oder Besuch verbietet zu rauchen ist nichtig also nicht gültig.
    Nein der VM kann Dir nicht aus diesem Grund kündigen.

    Darum gehts nicht, der Hausflur ist kein Aufenthaltsraum.
    Schon eine Raucherwohnung riecht man wenn man an der Tür vorbeigeht.

    Wird Zeit dass die Grünen endlich das Rauchen verbieten ... und das Autofahren und das E-Dampfen und das Denken .. ich schweife ab ...

    Also, Urteile von irgendwelchen Amtsgerichten kann Sie zwar moralisch ermuntern, aber rechtlich sind diese für alle anderen Betroffenen ohne Bedeutung.

    Nach wie vor ist die gesetzliche Regelung bindend:
    Die Nachzahlungsfrist endet entsprechend BGB § 560 Abs. 2 Satz 1 BGB mit dem übernächsten Monatsbeginn, nachdem Ihnen Ihre Abrechnung zugegangen ist.

    Wenn Sie die Rechnung am 25.9. erhalten haben würde die Frist am 1.11. enden. Der Vermieter hat also zu Recht gemahnt.
    Sie hätten nun die Pflicht sich beschwerdeführend an das Amt zu wenden und diese auf ihre Pflicht zur schnelleren Bearbeitung hinzuweisen; ebenso die dadurch entstandenen weiteren Kosten zu übernehmen.
    Auch das Amt muß sich an die gesetzliche Regelung halten.

    Sicher? Im BGB § 560 Abs. 2 geht es nur darum, ab wann eine Erhöhung der Vorauszahlung fällig wird. Nicht um den Ausgleich der Nachzahlung.
    Die Fälligkeit der Nebenkostenabrechnung ist im § 286 Abs. 3 BGB geregelt. Hiernach müssen offene Forderungen aus der Nebenkostenabrechnung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Abrechnung beglichen werden.

    Die 2 Wochen die der VM hier angesetzt hat sind also falsch.
    Richtig sind 30 Tage, die Sie Zeit haben. Aber sicher kein Jahr.

    Sprechen Sie Ihren VM auf die Problematik der verzögerten Arge Bearbeitung an.

    Stichwort wäre hier Wirtschaftlichkeitsgebot des Vermieters.
    Hier wäre zu prüfen ob die Gaspreise bei anderen Anbietern auch entsprechend gestiegen sind und um wieviel der Preis dieses Lieferanten über anderen Lieferanten liegt.
    Gibt es da erhebliche Unterschiede, können Sie entsprechend einen Wechsel anregen. Hier sollten Sie sich aber rechtlich kompetent beraten lassen.

    Kolinum Raucher? ;)

    Also ich sehe es anders, natürlich kann der Vermieter das Rauchen in der Wohnung, auf dem Balkon oder am offenen Fenster nicht verbieten.

    Aber das Treppenhaus ist ganz sicher kein "Raucherraum" und daher gibt es durchaus rechtliche Handhabe. Es ist auch eine Frage der Rücksichtnahme, muss man mit der Kippe durchs Treppenhaus laufen oder im Aufzug fahren? Ich denke nein.

    Hier was vom DMB zu dem Thema mit Aktenzeichen zu Urteilen.

    DMB Mietrecht aktuell

    Gegen Kinderlärm ist inzwischen schwer juristisch vorzugehen.
    Ein Kind sollte aber tatsächlich um 22 Uhr im Bett sein und nicht bis 3 Uhr lärmen, dann stimmt was mit der Erziehung nicht.
    Viel Hoffnung kann ich Ihnen nicht machen, Sie können ein Lärmprotokoll führen, lassen Sie sich von anderen Mietern die Ruhestörungen nach 22 Uhr dokumentieren. Erstatten Sie Anzeige.
    Informieren Sie Ihren Vermieter, setzen Sie Frist und drohen Sie eine Mietminderung an. Aber beziehen Sie sich auf die Ruhestörung nach 22 Uhr, denn über Tag hat man gefälligst den Kinderlärm zu ertragen.
    Eine Beratung beim Anwalt, vorallem zum Thema Mietminderung ist aber dringend zu empfehlen.
    Alternativ schauen Sie sich nach einer anderen Wohnung um. Traurig aber wahr.

    Interessante Ansicht.

    Sie beschweren sich, dass der Nachbar Ihren Mehrverbrauch nicht mittragen muss und fühlen sich benachteiligt? Gehts noch? Würde er mit 2 Personen den gleichen Wasserverbrauch haben wie Sie, müsste er dafür genauso zahlen. Also von ungerecht kann man hier ganz sicher nicht sprechen.

    Kolinum hat hier richtig ausgeführt:

    Zitat

    dass Kosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.

    ja das kann sein und muß gerechterweise auch so sein

    Kann da Anitari nur zustimmen.

    Der Vermieter hätte Zeit bis 31.12.2012 die Abrechnung für das Abrechnungsjahr 1.1. bis 31.12.2011 euch zukommen zu lassen.
    Erst bei Zugang nach diesem Datum wäre eine Nachzahlung ausgeschlossen.

    Ihr habt 30 Tage nach Zugang der Abrechnung Zeit diese zu prüfen, dann müsst ihr zahlen, bestehen noch Zweifel an einzelnen Positionen, könnt ihr unter Vorbehalt zahlen. Jedoch empfehle ich nicht einfach nicht zu zahlen, denn auch wenn ein Ein-/Auszugsgebühr Unsinn ist, die Beitreibung durch einen Anwalt kostet euch auch Geld.

    Achherrje .. nicht die gewünschte Antwort bekommen und gleich wieder einer beleidigt.

    Noch haben Sie die Möglichkeit näher auszuführen wie sie die Mietminderung genau begründet und wieviel Prozent Sie einbehalten haben.

    Noch können Sie genau erläutern was genau ihre Wohnqualität mindert, an der Nutzung der Wohnung hindert und welcher Mangel bei Einzug noch nicht bestand oder ersichtlich war.

    Werden Sie durch herumfliegende Steine gefährdet?

    Ich habe schonmal erlebt dass eine Mietminderung durchging wegen einem "staubenden" Hof. Die Summe war aber eher gering und der einzige von 30 Mängeln der am Schluss übrig blieb. Aber nichts ist unmöglich.

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