Nebenkosten für Haus und Grundmitgliedschaft

  • Dein Vermieter kann doch in die Nebenkostenabrechnung reinschreiben, was er will. Bezahlen mußt Du nur das, was im Mietvertrag steht.
    Wenn dort steht, daß Du den Beitrag für seine FDP-Mitgliedschaft zahlen mußt, dann mußt Du.
    Ansonsten natürlich nicht....
    Gruß

  • Zitat

    Wenn dort steht, daß Du den Beitrag für seine FDP-Mitgliedschaft zahlen mußt, dann mußt Du.

    Und diese Aussage ist natürlich falsch!

    Nur solche Zahlungen, die durch die Betriebskostenverordnung ( BetrKV - Einzelnorm ) gedeckt sind, muss ein Mieter bezahlen. Anderes, auch wenn es im Mietvertrag steht, ist nicht gültig.

  • Ach da fällt mir noch ein: Den Geburtstagsstrauss für seine Schwiegermutter hat er doch glatt vergessen abzurechnen....

    ... Kosten für die Mitgliedschaft bei "Haus und Grund" gehören definitiv nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten.

  • Mein Vermieter hat bei der letzten Nebenkostenabrechnung seine Mitgliedschaft bei "Haus und Grund" als Nebenkostenbetrag aufgeführt. Ist das rechtens?
    Gruß von Cirotzky


    Hi, der Witz war "guut".
    Ich würde mal die in Rechnung gestellten BetrK mit dem Mietvertrag vergleichen. Vielleicht kommen noch mehr Kuckuckseier zutage.

  • Aufpassen.

    Natürlich darf die Mietgliedschaft nicht umgelegt werden, manchmal wird aber eine Versicherung Haus und Grund gerne damit verwechselt, hatten wir glaube ich auch schon den Fall hier. Die bieten nämlich sowas an.

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