Nebenkosten nach Tod des Partners

  • Hallo,
    mein Mann ist Anfang Oktober letzten Jahres verstorben. Jetzt habe ich die Nebenkostenabrechnung bekommen in der mein Vermieter wie bisher abrechnet. Wir waren 2 Haushalte im Haus mit je 2 Personen, wobei ich seit dem Tod meines Mannes alleine in der Wohnung lebe. Er teilt z.B. die Müllgebühren nach wie vor durch 2, wobei ich meine, daß das jetzt 2/3 zu 1/3 aufgeteilt werden müsste. Straßenreinigung und Brandversicherung werden auch durch zwei geteilt,ist aber vielleicht so, daß das pro Wohnung und nicht nach Personen berechnet wird. Sehe ich das so richtig?
    Vielen Dank schon mal für hilfreiche Antworten.
    guenes

  • Betriebskosten können nach Wohnfläche oder Personen aufgeteilt werden.
    Durch den Tod einer Person ändert sich an der Wohnfläche nichts. Es bleibt alles beim alten.

    Personenbezogene Kosten sind natürlich zu korrigieren.
    Beim Müll gibt es unterschiedliche kommunale Regelungen. Das erfragen Sie vor Ort.

  • Wie die Nebenkosten abgerechnet werden muß aus der Abrechnung ersichtlich sein bzw. im Mietvertrag vereinbart.

    Sind Kosten wie Wasser und Müll nicht nach Verbrauch bzw. Verursachung abrechenbar kann vertraglich die Umlage z. B. nach Personen vereinbart werden. Fehlt eine solche Vereinbarung muß nach der Wohnfläche abgerechnet werden.

    Kosten wie z. B. Straßenreinigung und Gebäudeversicherung nach Personen abzurechnen wäre unzulässig, da diese Kosten vollkommen verbrauchs-/verursachungsunabhängig sind. Eine Umlage nach Wohneinheiten wäre möglich, wenn so vertraglich vereinbart. Ansonsten gilt auch hier Umlage nach der Wohnfläche.

  • Hallo Berny,
    also im Mietvertrag steht, daß die Betriebskosten nach dem Anteil der Wohnfläche umgelegt werden, was aber die letzten 10 Jahre nie so abgerechnet wurde. Kosten der Müllbeseitigung und Kosten der Straßenreinigung wurden immer durch zwei geteilt (zwei Haushalte mit je zwei Personen). Bei der Straßenreinigung würde ich das ja noch akzeptieren, aber es ist doch klar, daß eine Person weniger Müll produziert als zwei. Meine Wohnung hat 40,44% der gesamten Wohnfläche.
    Danke und viele Grüße
    guenes

  • guenes257:

    "im Mietvertrag steht, daß die Betriebskosten nach dem Anteil der Wohnfläche umgelegt werden,"
    - und das gilt.

    "was aber die letzten 10 Jahre nie so abgerechnet wurde."
    - Das war unrechtmässig.

    "Kosten der Müllbeseitigung und Kosten der Straßenreinigung wurden immer durch zwei geteilt"
    - Falsch.

    "Bei der Straßenreinigung würde ich das ja noch akzeptieren, aber es ist doch klar, daß eine Person weniger Müll produziert als zwei."
    - Speilt keine Rolle.

    "Meine Wohnung hat 40,44% der gesamten Wohnfläche."
    - Das ist Euer Aufteilungsschlüssel. Es gibt diesbzgl. kein Gewohnheitsrecht.

  • Meine Wohnung hat 40,44% der gesamten Wohnfläche.

    Dann mußt Du auch nur 40,44 % der Kosten tragen, nicht 50.

    Die Umlage von Nebenkosten nach Personen oder Wohneinheit muß vertraglich vereinbart sein, ansonsten gilt nach Wohnfläche.

  • Jetzt habe ich aber doch nochmal eine Frage. Wie ist das denn, wenn ich jetzt die Nachzahlung der Nebenkosten erst mal überweise mit dem Vermerk "Zahlung erfolgt unter Vorbehalt". Dann würde ich die Frist einhalten und könnte mich evtl. später noch darum kümmern, weil das mit Sicherheit Ärger mit meinem Vermieter gibt und ich mich im Moment noch nicht in der Lage fühle mich mit ihm auseinander zu setzen.
    guenes

  • Jetzt habe ich aber doch nochmal eine Frage. Wie ist das denn, wenn ich jetzt die Nachzahlung der Nebenkosten erst mal überweise mit dem Vermerk "Zahlung erfolgt unter Vorbehalt". Dann würde ich die Frist einhalten und könnte mich evtl. später noch darum kümmern, weil das mit Sicherheit Ärger mit meinem Vermieter gibt und ich mich im Moment noch nicht in der Lage fühle mich mit ihm auseinander zu setzen.
    guenes

    Zahlung mit dem Vermerk unter Vorbehalt ist gut.

    Du hast bis 12 Monate nach Zugang der Abrechnung Zeit diese zu prüfen bzw. prüfen zu lassen und ggf. noch Einwände dagegen erheben.

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