extrem feuchter Keller, allgemein optisch relativ madorer Zustand

  • Wohne in einem recht alten Haus, schätze mal auf BJ 1945-1955

    In meiner Wohnung sind diverse Risse in den Wänden zu sehen, besonders schlimm der Riss an der Wohnungstüre, gut 2,5 cm breit über die ganze Türbreite und Stück weiter verläuft dieser. Die Böden sind schief und uneben, besonders im Schlafzimmer. Einen Schrank gerade auf zu stellen ist nahezu unmöglich.

    Der Keller ist extremst feucht, es riecht total modrig , also wirklich stark, der Geruch ist je nach Wetterlage im ganzen Haus stark wahrzunehmen, und der Putz bzw die Farbe brökelt überall ab. Hab aus dem Grund auch nichts groß dort gelagert, alles was dort dennoch eingelagert ist steht extra auf Paletten.

    Wenn man dort eine ordentlich verputzte Wand vorfinden würde, die neu gestrichen ist, wäre sicherlich nach kurzer Zeit alles verschimmelt. Da aber kaum noch Farbe an den Wänden zu sehen ist , ist der Schimmel sicher im Mauerwerk. Also lange würde ich mich dort nicht aufhalten. Der Geruch alleine schon schreit nach extrem Schimmel.


    Frage : Würde der Kellerzustand alleine schon ausreichen um eventuell eine Mietminderung zu veranschlagen ?

    Einmal editiert, zuletzt von Azze (20. März 2015 um 20:37)

  • Azze:

    "Wohne in einem recht alten Haus, schätze mal auf BJ 1945-1955"
    - Das ist nicht alt, meines ist doppelt so alt und schimmelfrei.

    "In meiner Wohnung sind diverse Risse in den Wänden zu sehen, besonders schlimm ..."
    - Seit wann? Wie lange wohnst Du schon dort?

    "Der Keller ist extremst feucht, es riecht total modrig , ...
    Würde der Kellerzustand alleine schon ausreichen um eventuell eine Mietminderung zu veranschlagen ?"
    - Hast Du den Keller (lt. MV) mitgemietet?

  • Bei diesen vielen Mängeln scheint mir das Sie diese Bruchbude im dargestellten Zustand angemietet haben und können deshalb keine Mietminderung geltend machen.
    Soviel Mängel können in kurzer Zeit garnicht so gehäuft auftreten.
    Also ich höre Sie hier als Nachtigall trapsen oder auch poltern.

  • Zitat

    Azze: Wohne in einem recht alten Haus, schätze mal auf BJ 1945-1955

    Wichtig wäre, seit wann Sie dort wohnen und warum Sie eine solche Wohnung gemietet haben?

    Um nur kurz auf die Frage nach einer Mietminderung einzugehen sollte man wissen, dass nach § 536 b BGB keine Mietminderung möglich wäre, wenn die Mängel bei Vertragsschluss schon vorhanden waren.

  • Der Keller ist als angemieteter Raum im Mietvertrag gelistet. Bei der Wohnungsbesichtigung sind wir auch mal kurz in den Keller gegangen, da sprach ich den Vermieter auch auf die Feuchtigkeit an. Er meinte da nur lapidar, das es bei Altbau normal wäre. Scheinbar wurde das Haus an dem Tag gut gelüftet, denn der stark modrige Geruch war damals im Treppenhaus nicht so wahrzunehmen.

    Die Risse in der Wohnung waren da auch nicht zu sehen, weil kurz zuvor alles dick weiß gestrichen wurde. Die kamen erst nach und nach zum Vorschein. Den dicken Riss an der Wohnungstüre habe ich anfangs auch nicht bemerkt.

    Machte durch neu Renovierung Anfangs einen recht guten Eindruck, in Wohnzimmer sowie Schlafzimmer lag Liminatboden der noch gut in Schuß war. Die Unebenheiten des Bodens im Schlafzimmer, fallen bei nem leeren Raum nicht auf. Ist erst beim Einzug und aufstellen der Möbel aufgefallen.

    Warum ich die Wohnung genommen habe ? Ganz einfach, sie war voll renoviert, es lag bereits Laminat, eine Einbauküche war drin, diverse Möbel der Vormieterin konnten günstig übernommen werden. Eine neuwertige Waschmaschine stand ebenfalls im Bad und gilt als Mietsache. Die Wohnung war preisgünstig ! Vermieter ist mir entgegengekommen was den Einzug bestrifft. So Mietende der alten Wohnnung und Einzug in diese Wohnung optimal gepasst. Hatte also nicht unnötig doppelte Miete zu zahlen. Musste einfach nur einziehen ohne groß was zu renovieren. Viele Möbel hatte ich auch nicht mehr, da meine Herzallerliebste nach der Trennung und ihrem Auszug fast nichts über gelassen hatte. Sparbuch wurde selbstredend auch geleert. Es war also in dieser Zeit die beste Lösung für mich.

  • Insgesamt gesehen haben Sie dann doch eigentlich eine Wohnung gemietet, die Ihren Vorstellungen entsprach.
    Nur dann, wenn im Laufe der Mietzeit Mängel auftreten, hätten Sie das Recht der Mietminderung.

    Da es sich n.m.M. nicht um verdecke Mängel handelt, wird hier wohl "gemietet wie gesehen" gelten.

    Aber ein Mieter hat ja im Normalfall lediglich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

  • Grundlegend bin ich mit der Wohnung ansich auch recht zufrieden , ne Bruchbude isses auch nicht. paar Risse in den Wänden sind verkraftbar, der schiefe Boden ist ärgerlich, aber mittels Holzkeilen und Winkeln, steht der Kleiderschrank auch grade und stabil. Was mir aber "Sorgen" macht ist der starke modrige Geruch aus dem Keller, die Schimmelsporen sind wenn mans derart riecht dann ja im ganzen Haus verteilt, mit Sicherheit auch in akut gesundheitsbedenklicher Konzentration.

    Würde halt gerne den Vermieter dazu bewegen die Kiste endlich mal trocken zu legen. Von alleine wird der nichts tun, aber mit Druckmitteln wie Mietminderung und dem Argument das man ja bereit sei andere Mängel zu akzeptieren, dahingehend dann doch was tut.

    Klar kann ich kündigen und mir ne neue Wohnung anmieten. Sehs aber nicht ein zu flüchten. Der gute Mann soll halt was unternehmen, im Sinne aller Hausbewohner. Meine kleine Tochter würde ich hier jedenfalls nicht wohnen lassen. Das wär mir dann echt zu heikel

    Einmal editiert, zuletzt von Azze (21. März 2015 um 04:18)

  • Bei diesen vielen Mängeln scheint mir das Sie diese Bruchbude im dargestellten Zustand angemietet haben und können deshalb keine Mietminderung geltend machen.
    Soviel Mängel können in kurzer Zeit garnicht so gehäuft auftreten.
    Also ich höre Sie hier als Nachtigall trapsen oder auch poltern.

    Ich bedanke mich auch in diesem Beitrag für Ihre fachlichen Kommentare. Würde es aber doch sehr begrüßen weitere recht provokante Äusserungen eventuell mal nicht lesen zu dürfen. Dankeschön :)

  • Ich bedanke mich auch in diesem Beitrag für Ihre fachlichen Kommentare. Würde es aber doch sehr begrüßen weitere recht provokante Äusserungen eventuell mal nicht lesen zu dürfen. Dankeschön :)


    Na schön, eine nicht provokante Äusserung bekommste per PM.

  • Ich sehe da keine großen Chancen eine Mietminderung zu bekommen. Aber versuchen kannst du es ja.

    Angenehm ist am Gegenwärtigen die Tätigkeit, am Künftigen die Hoffnung und am Vergangenen die Erinnerung.

    Aristoteles

  • Hallo,
    ich hätte auch eine Frage zu diesem Thema. Auch ich wohne seit 8 Jahren in einer neu renovierten Wohnung in einem alten Haus. Die Wohnung ist top und ein Kellerraum wurde mir lt. Mietvertrag unentgeltlich überlassen. Auch bei mir war damals wohl gut gelüftet und für mich nicht ersichtlich, daß der Keller nicht feucht, sondern fast nass ist. Jetzt habe ich nach jahrelanger Suche endlich eine neue Wohnung gefunden und ich frage mich, inwieweit es mir zuzmuten ist, den Kellerraum auszuräumen, denn ich muß komplett alles was im Keller gelagert war entsorgen, weil alles, wirklich alles was dort steht, verschimmelt ist. Es ist sicherlich gesundheitsgefährdend sich länger in diesem Keller aufzuhalten. Der Vermieter hat sehr wohl um den Zustand des Kellers gewußt. Er wird schon wissen, warum er mir den unentgeltlich überlassen hat. Wie kann ich da jetzt beim Auszug vorgehen?
    Danke.
    Gruß Guenes

  • Hallo,
    ich hätte auch eine Frage zu diesem Thema. Auch ich wohne seit 8 Jahren in einer neu renovierten Wohnung in einem alten Haus. Die Wohnung ist top und ein Kellerraum wurde mir lt. Mietvertrag unentgeltlich überlassen. Auch bei mir war damals wohl gut gelüftet und für mich nicht ersichtlich, daß der Keller nicht feucht, sondern fast nass ist. Jetzt habe ich nach jahrelanger Suche endlich eine neue Wohnung gefunden und ich frage mich, inwieweit es mir zuzmuten ist, den Kellerraum auszuräumen, denn ich muß komplett alles was im Keller gelagert war entsorgen, weil alles, wirklich alles was dort steht, verschimmelt ist. Es ist sicherlich gesundheitsgefährdend sich länger in diesem Keller aufzuhalten. Der Vermieter hat sehr wohl um den Zustand des Kellers gewußt. Er wird schon wissen, warum er mir den unentgeltlich überlassen hat. Wie kann ich da jetzt beim Auszug vorgehen?
    Danke.
    Gruß Guenes

    war die Beleuchtung bei der besichtigung defekt?

  • guenes257:

    "Die Wohnung ist top und ein Kellerraum wurde mir lt. Mietvertrag unentgeltlich überlassen."
    - Das ist bei Wohnraummietverträgen allgemein üblich.

    "Auch bei mir war damals wohl gut gelüftet und für mich nicht ersichtlich, daß der Keller nicht feucht, sondern fast nass ist."
    - Dein Problem, wenn Du Dir die Mietsache vorher nicht genau anschaust.

    "Jetzt habe ich nach jahrelanger Suche endlich eine neue Wohnung gefunden und ich frage mich, inwieweit es mir zuzmuten ist, den Kellerraum auszuräumen, denn ich muß komplett alles was im Keller gelagert war entsorgen, weil alles, wirklich alles was dort steht, verschimmelt ist."
    - Wer sonst sollte Deine Sachen denn ausräumen?

    "Es ist sicherlich gesundheitsgefährdend sich länger in diesem Keller aufzuhalten."
    - Du wirst sicherlich nicht sterben, Deinen Keller auszuräumen.

    "Der Vermieter hat sehr wohl um den Zustand des Kellers gewußt. Er wird schon wissen, warum er mir den unentgeltlich überlassen hat. Wie kann ich da jetzt beim Auszug vorgehen?"
    - Ihn ausräumen.

  • Hier liegt wohl eher der Tatbestand einer lat. pigritiavor; zu deutsch auch Faulheit (abmildernd auch Trägheit genannt).
    Das ist der mangelnde Wille eines Menschen, zu arbeiten oder sich anzustrengen.

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