Beiträge von dahlmannstraße

    Hallo Kolinum,

    Vielen Dank für Ihre Antwort!

    Ich wollte nur herausfinden, ob es noch weitere Alternative (rechtlich usw.)
    gibt, die ich begreifen kann, die Hausverwaltung zum Rückmeldung zu fordern.

    Liebe Grüße

    Ihr Beitrag hat mit Mietrecht nichts zu tun; eher denn mit Verwahrlosung der Sitten in dieser Gesellschaft.

    Was eigentlich erwarten Sie hier von Ihren Beitrag ?

    Mir nicht begreiflich!

    Liebe Freunde,

    die Hausverwaltung scheint mich hier manipulieren und meine Kaution als Renovierungskosten gegenrechnen zu wollen. Ich habe vor einem Monat email an sie geschrieben, indem ich ihre Vorgehensweise angezeigt habe, die gegen den Vertrag ist. 5 folgende Emails habe ich geschrieben, sie um eine Erklärung zu bitten, jedoch immer keine Rückmeldung/Antwort erhalten.

    Was kann ich hier noch tun als mehr emails an sie zu schreiben?

    Vielen Dank im Voraus!

    Hallo dahlmannstraße,

    über den Zustand der Mietsache bei Übernahme hast Du nichts geschrieben...

    Hallo Berny,

    Vielen Dank für deine Antwort!

    Als ich die Wohnung übernahm, wird die Wohnung als renoviert betrachtet.

    Vor der Rückgabe habe ich alle Möbel rausgeschmießen und grundsätzlich saubergemacht. Bei Übergabe waren der Vermieter und ich anwesend, wo er folgende auf Protokoll gebracht hat:
    Zimmer 1: Boden leicht beschädigt, wand links fleckig
    Zimmer 2: Boden leicht beschädigt, wand rechts fleckig
    Zimmer 3:
    Flur: Wand fleckig

    Nun steht aber in der Rechnung, dass ich für folgende Kosten tragen muss:
    - Wandstreichen: ca. €600 für 100qm
    - Türlackierung
    - Wand/Bodenverbesserung

    Meine Frage wäre
    - darf der Vermieter Renovierungsarbeit vornehmen, die bei der Übergabe als keine Mängel betrachtet sind (wie zum Beispiel Tür)
    - Ich muss daher also nur anteilige Kosten tragen, die von meiner Mietdauer abhängig sind, aber nicht die gesamten Kosten?

    Vielen Dank im Voraus!

    Da ea sich hier um sogenannte weiche Fristen handelt, die man an diesen Ausführungen erkennen kann:

    dann auszuführen, wenn das Aussehen der Räume mehr als nur unerheblich durch den Gebrauch beeinträchtigt ist. Dies ist im Allgemeinen

    ist diese Klausel nicht vom BGH beanstandet worden. Klartext: Renoviert werden muss nur, wenn es der Zustand erfordert.

    Hallo Mainschwimmer,

    meinst du, dass der Vermieter kann mich in diesem Fall gar nicht zwingen, eine renovierte Wohnung zurückzugeben?

    Danke dir!

    Hallo Der-Mieter,

    Vielen Dank für deine Antwort! Die Abgeltungs-Klausel geht weiter und beschreibt in % der Beteiligung, je nach wie viele Monate ich gewohnt habe.

    Meinst du dann dass ich berechtigt bin nur den geregelten Anteil der Renovierungskosten zu zahlen?

    Vielen Dank im Voraus!

    Hallo liebe Alle,

    ich habe eine dringende Frage hier:

    1. Zu meinem Zustand: Eingezogen bin ich in die Wohnung am 01.01.2011 und ausgezogen am 31.07.2011

    2. Zu Streit: der Vermieter hat mich gestern informiert, dass ich die Renovierungskosten in Höhe von €1200 tragen muss, was den Anstrich der Wand/ Decke, Verbesserung von Boden sowie Anstrich von Tür betrifft

    3. Zum Vertrag:
    - Die Schönheitsreparaturen hat der Mieter nach Zweck, Art und Benutzung der Mieträume dann auszuführen, wenn das Aussehen der Räume mehr als nur unerheblich durch den Gebrauch beeinträchtigt ist. Dies ist im Allgemeinen nach folgenden Zeitabständen der Fall: Küche, Bad, WC...... alle 3 Jahre
    - Endet das Mietverhältnis vor Ablauf der Regel-Renovierungsfristen, so ist der Mieter verpflichtet, die anteiligen Kosten für die bis dahin im Allgemeinen angefallenen und erforderlichen Schönheitsreparaturen zu zahlen

    Daher hätte ich gerne fragen, ob ich hier eigentlich nur die anteilige Kosten für die Renovierungsarbeit tragen muss, was ca.10%-20% von der Rechnung €1200 entspricht.

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Hallo liebe Alle,

    ich habe eine dringende Frage hier:

    1. Zu meinem Zustand: Eingezogen bin ich in die Wohnung am 01.01.2011 und ausgezogen am 31.07.2011

    2. Zu Streit: der Vermieter hat mich gestern informiert, dass ich die Renovierungskosten in Höhe von €1200 tragen muss, was den Anstrich der Wand/ Decke, Verbesserung von Boden sowie Anstrich von Tür betrifft

    3. Zum Vertrag:
    - Die Schönheitsreparaturen hat der Mieter nach Zweck, Art und Benutzung der Mieträume dann auszuführen, wenn das Aussehen der Räume mehr als nur unerheblich durch den Gebrauch beeinträchtigt ist. Dies ist im Allgemeinen nach folgenden Zeitabständen der Fall: Küche, Bad, WC...... alle 3 Jahre
    - Endet das Mietverhältnis vor Ablauf der Regel-Renovierungsfristen, so ist der Mieter verpflichtet, die anteiligen Kosten für die bis dahin im Allgemeinen angefallenen und erforderlichen Schönheitsreparaturen zu zahlen

    Daher hätte ich gerne fragen, ob ich hier eigentlich nur die anteilige Kosten für die Renovierungsarbeit tragen muss, was ca.10%-20% von der Rechnung €1200 entspricht.

    Vielen Dank für eure Hilfe!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!