Renovierungskosten

  • Hallo liebe Alle,

    ich habe eine dringende Frage hier:

    1. Zu meinem Zustand: Eingezogen bin ich in die Wohnung am 01.01.2011 und ausgezogen am 31.07.2011

    2. Zu Streit: der Vermieter hat mich gestern informiert, dass ich die Renovierungskosten in Höhe von €1200 tragen muss, was den Anstrich der Wand/ Decke, Verbesserung von Boden sowie Anstrich von Tür betrifft

    3. Zum Vertrag:
    - Die Schönheitsreparaturen hat der Mieter nach Zweck, Art und Benutzung der Mieträume dann auszuführen, wenn das Aussehen der Räume mehr als nur unerheblich durch den Gebrauch beeinträchtigt ist. Dies ist im Allgemeinen nach folgenden Zeitabständen der Fall: Küche, Bad, WC...... alle 3 Jahre
    - Endet das Mietverhältnis vor Ablauf der Regel-Renovierungsfristen, so ist der Mieter verpflichtet, die anteiligen Kosten für die bis dahin im Allgemeinen angefallenen und erforderlichen Schönheitsreparaturen zu zahlen

    Daher hätte ich gerne fragen, ob ich hier eigentlich nur die anteilige Kosten für die Renovierungsarbeit tragen muss, was ca.10%-20% von der Rechnung €1200 entspricht.

    Vielen Dank für eure Hilfe!

  • Geht die Abgeltungs-Klausel noch irgendwie weiter? Einfach nur der Hinweis, dass bei Auszug vor Fälligkeitder Schönheitsreparaturen eine Beteiligung an den KOsten stattfindet, ist meiner Meinung nach nicht ausreichend. Es müsste schon klar geregelt werden, in welchem Zeiträumen, wieviel Anteil zu zahlen ist.

    Abgesehen davon, dass ich fast nicht glauben kann, dass nach ca. 1/2 Jahr überhaupt schon Arbeiten nötig sind.

  • Hallo Der-Mieter,

    Vielen Dank für deine Antwort! Die Abgeltungs-Klausel geht weiter und beschreibt in % der Beteiligung, je nach wie viele Monate ich gewohnt habe.

    Meinst du dann dass ich berechtigt bin nur den geregelten Anteil der Renovierungskosten zu zahlen?

    Vielen Dank im Voraus!

  • Also wenn da Prozentsätze stehen, dann kannst du ja einfach schauen, wie viel Prozent der Renovierungskosten du zahlen musst.
    Jedenfalls wären das NIE die vollen 100%, selbst wenn du 10 Jahre dort gewohnt hättest.

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