Beiträge von Bjoern

    Hallo Hanso,

    tja, das mit dem Übergabeprotokoll ist tatsächlich recht ungünstig. Mit der Unterschrift haben Sie ja quasi bestätigt, dass Sie den Mangel anerkennen.

    Allerdings würde ich mit dem Vermieter noch mal ins Gespräch gehen, denn Sie hätten das Laminat ja wahrscheinlich nicht ausgebaut, wenn Ihnen die Kanalsanierung nicht bekannt gewesen wäre. Da lag wohl irgendwie ein Missverständnis vor. Nun bleibt eigentlich nur die Möglichkeit, mit ihm ein wenig zu verhandeln. Beispielsweise könnte man die von Ihnen erbrachte Arbeitsleistung beim Ausbau in Ansatz bringen, denn diese hätte ja sonst ein Handwerker übernehmen müssen.

    Man könnte auch fragen, ob der Vermieter das alte Laminat nach der Kanalsanierung tatsächlich wieder eingebaut hätte? Oder hatte er sowieso den Plan, alles zu erneuern?

    Theoretisch hat die Telefonanwältin natürlich Recht, aber praktisch steht da nachher Aussage gegen Aussage. Verdienen tun dann die Anwälte... mit einem Stundensatz von mehreren 100 Euro.

    Vermieter (gerade wenn sie vielleicht eine großere Wohnanlage haben) sind meistens mit Rechtschutz besser ausgestattet, als man es als Mieter ist. Von daher würde Ich einen Rechtstreit vermeiden und Ihnen raten:

    Begründen Sie es gut, warum Sie mit dem 1396 Euro nicht einverstanden sind und machen Sie einen akzeptablen Gegenvorschlag. Vielleicht gibt er sich mit 1000 Euro zufrieden und es schont die Nerven beider Seiten.

    Viele Grüße,

    Bjoern

    Hallo,

    der Vermieter darf die Miete innerhalb von 3 Jahren insgesamt um maximal 20 Prozent erhöhen – das ist die sogenannte Kappungsgrenze. Sind Sie als Mieter gerade erst eingezogen, gilt eine Frist von 12 Monaten, bis die erste Mieterhöhung zulässig ist. Das bezieht sich auf die Kaltmiete.

    Die Betriebskosten (=Nebenkosten) sind davon unabhängig. Sie zahlen normalerweise monatlich eine Vorauszahlung und bekommen dann irgendwann im folgenden Jahr eine Nebenkostenabrechnung. Dann bekommen Sie entweder etwas zurück oder müssen etwas nachzahlen. Je nachdem, kann auch dieser Nebenkostenabschlag dann für die Zukunft geändert werden, damit er besser zu Ihrem tatsächlichen Verbrauch ect. passt.

    Viele Grüße!

    Hallo,

    es gibt unterschiedliche Berechnungsmethoden zur Wohnflächenermittlung. Normalerweise gilt folgendes:

    - Wohnflächen unter Dachschrägen mit bis zu einem Meter Raumhöhe werden nicht zur Wohnfläche gerechnet.

    - Wohnflächen unter Dachschrägen von einem Meter bis zu zwei Metern Raumhöhe werden zu 50 % zur Wohnfläche gerechnet.

    - Wohnflächen unter Dachschrägen mit mehr als zwei Metern Raumhöhe gelten als 100 % Wohnfläche.

    Das selbe gilt auch unter Treppen.

    Terrassen und Balkone zählen auch anteilig zur Wohnfläche. Da kommt es drauf an, ob die Fläche überdacht oder sogar beheizt ist. Zum beispiel zählt ein Balkon ohne Dach zu 1/4. Also wenn er 4 Quadratmeter Grundfläche hat, zählt er als 1 Quadratmeter.

    Eine Werkstatt gilt normalerweise als Nutzfläche und nicht als Wohnfläche.

    Viele Grüße!

    Hallo,

    ich bin kein Rechtsanwalt, aber versuche trotzdem mal die Frage zu beantworten.

    Grundsätzlich sind in Deutschland mündlich geschlossene Verträge möglich und gültig. Allerdings besteht immer das Risiko, dass eine der beiden Vertragsparteien etwas anders versteht, oder sogar etwas vergisst. Von daher empfiehlt es sich, Verträge schriftlich zu schließen. Auch eine kurze E-Mail ist manchmal schon hilfreich als Beleg.

    Ihre Frau als Zeugin des Gespräches heranzuziehen ist etwas problematisch, weil sie nicht unbefangen ist. Im Zweifel würde sie (hoffentlich) auf Ihrer Seite stehen. Gäbe es eine unabhängige Zeugin, wäre das sicherlich etwas Anderes.

    Jetzt ist es nun mal zu diesem Konflikt gekommen und man muss sehen, wie man eine akzeptable Lösung findet. Vielleicht helfen Ihnen folgende Fragen:

    - War das Laminat neu, als Sie die Wohnung bezogen haben? Falls nicht, dann brauchen Sie sicherlich auch jetzt nicht die gesamten Kosten für neues Laminat zahlen. Da müsste man sich informieren, über welchen Zeitraum so ein Bodenbelag abgeschrieben wird.

    - Das Laminat hätte Ihren Angaben zufolge sowieso entfernt werden müssen. Falls der Vermieter dahingehend mit Ihnen einer Meinung ist, dann könnte man sicherlich Kosten für die Entfernung in Ansatz bringen.

    - Wieviel haben Sie beim Verkauf des Laminates erzielt? Haben Sie einen Beleg dafür? Vielleicht ist es ein grober Richtwert, um den Wert solches Laminates zu ermitteln.

    - Ich kann aus der Ferne schwierig beurteilen, wie sie das Laminat verlegt/ entfernt haben. Eventuell haben Sie eine Menge Löcher für Fußleisten gebohrt und diese ebenfalls verkauft. Dann könnte man natürlich den Ärger des Vermieters auch ein wenig verstehen.

    - Bei Laminat kommen meistens auch Kosten für die Unterkonstruktion/ Schalldämmung hinzu. Wenn das alles nun auch neu gemacht wurde, brauchen Sie diese Kosten sicherlich nicht zu zahlen. Hat Ihnen der Vermieter erklärt, welche Kosten im Einzelnen angefallen sind?

    Einen Rechtsstreit dahingehend halte ich für nicht sehr aussichtsreich. Dabei entstehen (sofern man nicht gerade eine Rechtsschutzversicherung hat) schnell noch viel höhere Kosten und für das Verhältnis zum Vermieter ist das auch nicht förderlich. Man sieht sich immer zweimal...

    Viele Grüße und alles Gute!

    Hallo,

    in unserem Mehrparteien Mietshaus gab es wohl vor 2 Jahren mal auf dem Dachboden Mäuse.

    Unser Vermieter hat dann eine Firma beauftragt und es wurden dort Schälchen mit einer blauen Paste aufgestellt. Zusätzlich wurden auf dem Außengelände schwarze Kästen mit Giftködern aufgestellt.

    In unserer Nebenkostenabrechnung schlug dies mit 2800 Euro für laufende Kosten zu Buche, also 400 Euro pro Mietpartei. Zusätzlich hat unser Vermieter (nach eigenen Angaben) Kosten für eine Akutmaßnahme am Anfang getragen. Die Maßnahmen waren wohl auch wirkungsvoll.

    Eine wirkliche "Mäuseplage" gab es hier nie. Wir wohnen auf dem Dorf und hier gibt es auch reichlich Katzen, die draußen für Ordnung sorgen.

    Trotzdem möchte unser Vermieter den Vertrag weiterlaufen lassen. Zum einen, damit er zukünftig keine Kosten für eine erneute Akutmaßnahme fürchten muss und zum Anderen, weil er fürchtet, dass Mäuse Elektroleitungen anknabbern könnten und es dann zu einem Brand kommt. Und er sagte, es wäre seine Pflicht, so vorzusorgen.

    Ich halte das für nicht wirtschaftlich. Mietshäuser in der Umgebung haben so etwas auch nicht dauerhaft.

    Darf er solch hohe Kosten einfach umlegen, oder gibt es da eine Grenze?

    Gibt es wirklich eine Pflicht zu solchen Vorsorgemaßnahmen?

    Viele Grüße,

    Björn

    Bitte keine Firmennamen nennen zur Anonymität

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