Ist der Sohn als neuer Vermieter angegeben worden, oder nur als (temporärer) Verwalter?
In jedem Fall darf ein Vermieter sein Haus (zumindest die nicht an Euch vermieteten Teile) pflegen, so viel oder wenig er möchte. Da habt Ihr keine Ansprüche.
Lediglich wenn die Sicherheit gefährdet ist (was bei den herunterfallenden Latten der Fall sein könnte), müsst Ihr ihn schriftlich und nachweislich auf die Gefahr hinweisen und um Abhilfe bitten. Bei akuter Gefahr im Verzug kann es sogar sein, dass Ihr selbst geeignete Maßnahmen ergreifen müsst (z.B. einen Handwerker mit der Sicherung beauftragen und die Kosten von der Miete abziehen).
Wenn Euch die Situation (ungepflegter Rest des Hauses, schlechte Kommunikation mit Vermieter/Verwalter) nicht gefällt, bleibt letztlich nur der Auszug.