Dann wendet Euch an das Jobcenter - oder sucht Euch selber ein Hotel!
Beiträge von beppi
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Wie ich obern schon schrieb ... da braucht man also nur so lange zu warten bis die Mieter letztich ausziehen oder versterben und der Fall hat sich dann erledigt?!
Wenn Ihr einen finanziellen Schaden gehabt hättet (z.B. wenn Ihr einen Handwerker beauftragt und bezahlt hättet), dann würde der Anspruch auf Bezahlung durch den Vermieter selbstverständlich weiter bestehen und der Prozess ginge weiter.
Aber Ihr habt ihn darauf verklagt, dass er einen Handwerker beauftragt und bezahlt. Darauf habt Ihr nach Auszug offensichtlich keinen Anspruch mehr, daher ist das Verfahren hinfällig.
Man kann auch kaum absichtlich warten, bis sich das Problem erledigt hat, denn es gibt für alles Fristen nach deren Verstreichen gegen einen entschieden wird. Aber solche Prozesse dauern halt einfach sehr lang, viele Monate bis Jahre.
Wenn das alles Euer Anwalt nicht erklären konnte, dann taugt er nichts - sucht Euch einen anderen!
(Ohne Anwalt in einen solchen Prozess zu gehen wäre gob fahrlässig - in dem Fall seid Ihr selbst Schuld wenn Ihr aus formellen Gründen, die man als Laie kaum kennen kann, verliert!)
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Du musst die Wohnung mit einer gleichwertigen Küche wie die vermietete zurückgeben.
Am besten besorgst Du vor dem Auszug eine und lässt sie einbauen. Sonst kommen evtl. noch Folgekosten dazu, denn wenn der Vermieter dies tun muss bzw. deshalb die Wohnung nicht gleich wieder vermieten kannmusst Du alle damit verbundenen Kosten übernehmen (inkl. entgangener Miete).Oder Du einigst Dich mit dem Vermieter gleich auf eine finanzielle Entschädigung.
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Die Hausverwaltung kann nicht vom Mitbewohner die ganze Mieter fordern UND von Dir die Hälfte.
Wenn sie einen neuen Mietvertrag mit dem hat, dann bist Du raus. (Versuche dafür einen Beweis zu bekommen - das Jobcenter darf es Dir aus Datenschutzgründen nicht geben und der Mitbewohner will es vielleicht nicht, also am besten mit Zeugen bei der Hausverwaltung anrufen und nochmal bestätigen lassen, dass die ganze Wohnung jetzt an den anderen vermietet ist!)
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Warum ist eine Notunterbringung nötig?
Wenn das Mietobjekt plötzlich nicht mehr bewohnbar ist (z.B. nach Brand o.ä.), muss der Vermieter Ersatz zur Verfügung stellen - im Allgemeinen ein temporäres Hotelzimmer (das seine Gebäudeversicherung dann evtl. bezahlt). Auch die Haustiere müssten angemessen untergebracht werden - ob das mit Euch zusammen im Hotel geht, sollte man dort erfragen.
Wenn Ihr allerdings nach rechtmäßiger Kündigung und Auszug eine Notunterkunft braucht, um Obdachlosigkeit zu vermeiden, dann ist das Jobcenter oder Sozialamt zuständig. Deren Regeln kenne ich nicht (und sind auch nicht Teil vom Mietrecht und damit diesem Forum). Fragt dort einfach nach!
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Also Ihr habt für den Mangel keine Reparatur durchführen lassen und keine Ausgaben gehabt? Und jetzt, wo Ihr ausziehen müsst, werdet Ihr das ja wohl auch nicht mehr tun, oder? Dann ist das korrekt, dass Ihr keinen Ansprüche auf den eingeklagten Betrag habt - juristisch gesprochen habt Ihr diesen Prozess also verloren (und müsst daher die Gerichtskosten tragen).
Warum Euer Anwalt Euch nicht darauf hingewiesen hat, müsst Ihr den fragen und nicht uns!
Den separaten Prozess über die Kündigung habt Ihr offenbar auch verloren. Ob man da noch über einen Eilantrag oder Härtefallregelung eine (kurze) Räumungsfrist hinbekommt, müsste Euch auch der Anwalt sagen. Bis im Zweifelsfall der Gerichtsvollzieher kommt und Euch tatsächlich auf die Straße setzt, können sowieso noch Wochen oder Monate vergehen (die für Euch aber sehr teuer werden!), also obdachlos werdet Ihr nicht.
Aber Ihr müsst Euch schon die Frage gefallen lassen, warum Ihr trotz der Mängel und Kündigung nicht schon nach etwas anderem gesucht habt - in den meisten solchen Prozessen geht es nur um evtl. finanzielle Entschädigung, nicht um das tatsächlich dort weiter wohnen können. Hat Euch das der Anwalt auch nicht gesagt?
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Eine tabellarische Aufstellung aller Bewerbungen, mit Datum der Besichtigung, Rückmeldung des Vermieters und anderen wichtigen Informationen reicht völlig aus, wenn sie glaubhaft ist.
Wenn darin dann nur zwei Bewerbungen pro Woche drin stehen, macht Euch auf die Frage gefasst warumIhr so wenig aktiv seid. (Dann evtl. den Nachweis führen, dass nicht mehr passende Wohnungen angeboten wurden - aber das wird schwierig!)
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Soviel ich weiß verjähren Nebenkosten-Nachzahlungen 12 Monate nach dem Ende der Abrechnungsperiode - also hier am 31.8.2020.
Einfach Widerspruch einlegen und nicht zahlen, vermutlich hat der Vermieter die Abrechnung nur zur Info gemacht (oder um zu schauen, ob Ihr dumm genug seid).
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Einen Eigenbedarf muss der kündigende Vermieter glaubhaft nachweisen. Ich kann natürlich nicht beurteilen, ob der tatsächlich besteht, oder vorgeschoben ist.
Aber ich denke Ihr solltet Euch ernsthafte Gedanken machen, was Ihr wollt: Gegen die Kündigung vorgehen und (unter den gegebenen Umständen und mit dem gleichen Vermieter) weiter in der Wohnung wohnen, oder lieber ausziehen? Wenn Ihr es schafft drin zu bleiben (was bestimmt auch einige Energie kostet), wird die Situation ziemlich sicher nicht besser. Mir wäre das zu viel Stress!
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Nach der Heizkostenverordnung muss jede Wohneinheit mit Messgeräten für den Heizenergieverbrauch ausgerüstet sein.
Da das in Eurem Fall offenbar nicht so ist, solltet Ihr vom Vermieter umgehend fordern, dass das nachgerüstet wird.
Es ist nicht akzeptabel (und rechtlich auch nicht zulässig, soviel ich weiß, da Ihr kein Energieversorger seid), dass der Nachbar auf Eure Kosten heizt und Ihr das dann mit ihm abrechnen müsst. Die genaue Abrechnung nach Verbrauch muss der Vermieter machen!
Und wenn es tatsächlich so ist, dass der Nachbar nur genug Wärme abbekommt, wenn Ihr das Thermostat höher aufdreht (und damit mehr heizt als Ihr das eigentlich wollt), so ist auch das ein Mangel, der auch repariert werden muss. Bis dahin (also für eine überschaubare Übergangszeit) kann er allerdings von Euch verlangen, dass Ihr das tut und so dem Nachbar eine angenehme Wohnung ermöglicht - die Zusatzkosten muss dann allerdings der Vermieter übernehmen.
Ich denke ein gut formulierter Brief hierüber (notfalls einen Anwalt um Hilfe fragen) wird Wunder bewirken!
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Daniel, ich verstehe Deine Antwort nicht.
Willst Du Lösungen finden, oder Probleme suchen?
Kein vernünftiger Vermieter will nach einer vernünftigen Reparatur Quittungen sehen - es ist vollkommen in Ordung das selbst zu machen (oder kostenlos bzw. gegen ein Bier vom Kumpelmachen zu lassen) und wenn Deine Tochter eine Steckdose kaputtmacht, dann mag Deine Hapftpflichtversicherung ja zahlen, aber der Vermieter hat nichts damit zu tun.
Den Beweis, dass die Steckdose schon vorher kaputt war, die Tochter sie nur deshalb rausreißen konnte - und dass der Vermieter von alledem gewusst hat (nur dann ist er haftbar), wirst Du nicht führen können. Also wende Dich lieber positiveren Gedanken und Tätigkeiten zu - eine selbst reparierte Steckdose kann die Stimmung wieder deutlich aufhellen (im Gegensatz zu frustrierenden Diskussionen mit dem Vermieter).
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Gegen Wasseruhren spricht nur, dass es bisher keine gibt und der Wasserstrang so gebaut ist, dass man sie praktisch nicht nachrüsten kann. Wenn ein Bad renoviert wird, kommen selbstverständlich Wasseruhren rein!
Da die Mietverträge keine Pflicht zur Angabe der Personenzahl vorsieht (sowas habe ich noch nie gesehen!) und ich auch nicht alle paar Monate (Mehrfamilienhaus!) die Nebenkosten ändern möchte (und alle Mieter ihre Daueraufträge!), kann ich dann also nur hoffen dass keiner es merkt, oder?
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Auf den Bildern sieht es so aus, als sei es Isolierglas. Dieses hat zwischen zwei hermetisch abgedichteten Glassscheiben eine Schicht thermisch isolierendes Schutzgas. Dieses ist natürlich frei von Feuchtigkeit und dort kann nichts beschlagen.
Nun geht aber, vor allem bei altem oder billigem Isolierglas, die Abdichtung gerne kaputt - dann dringt feuchte Raumluft ein und es kann beschlagen. Das ist NICHT normal - und bedeutet auch, dass die Fenster viel weniger wärmedämmen (höhere Heizkosten!).
Da so etwas kaum vom Mieter verursacht werden kann, muss der Vermieter sie Scheiben austauschen lassen! (Das kann jeder Glaser, der muss die Scheiben nur passgerecht anfertigen lassden - was ein paar Wochen dauern kann.)
Falls es sich allerdings um einfache Doppelglasfenster handelt: Die kann man normalerweise aufmachen und innen säubern/trocknen. Dann die Dichtung erneuern und es solle schon besser sein (kommt aber evtl. wieder).
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Einen gemeinsamen Mietvertrag kann man nur zusammen - und für die ganze Wohnung - kündigen.
Ohne gemeinsame Erklärung mit den anderen Bewohnern (und dem Willen des Vermieters, die Wohnung danach wieder mit neue Mietvertrag an die zu vermieten) hast Du kein Anrecht aus dem Vertrag rauszukommen.
Ob man die oben geschilderten Vorgänge als gemeinsame Erklärung werten kann (und sie auch so wie geschildet beweisbar sind), kann nur ein Anwalt bzw. Richter entscheiden. Falls nicht (und so wie es klingt es in Deinem Post), dann kann der Vermieter Mietrückstände der anderen Bewohner von Dir verlangen - nenn es Kulanz wenn er es (bisher) nicht tut!
(Moral von der Geschicht: Ein gemeinsamer Mietvertrag ist für eine WG ungeeignet!)
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Wenn ich blute, dann soll sie es gefälligst auch.
So eine Einstellung führt selten zu einem zufriedenen, erfüllten Leben.
(Oder, wie meine pubertierende Tochter sagen würde: "Chill, Man!")
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Eine Marken-Steckdose kostet im Baumarkt etwas über 5€ - und jemand mit einem Phasenprüfer und etwas hendwerklichem Geschick wird es im Bekanntenkreis sicher auch geben, der das gegen ein Abendessen schnell macht. Das ist die einfachste und schnellste Lösung (selbst wenn eine Versicherung einen Handwerker zahlen würde)!
Aber wer sich "ums Prinzip" über so etwas streiten möchte, der wird das vermutlich trotzdem tun.
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Ist die Küche mitvermietet (d.h. Eigentum des Vermieters), oder gehört sie dem Mieter?
In jedem Fall kann man ziemlich sicher die Arbeitsplatte einkürzen bzw. einen Streifen zum neuen Fenster dranstückeln, um das Problem zu lösen. Alles austauschen scheint mir übertrieben. Frag mal einen erfahrene Schreiner!
Wie geht es denn in den anderen Zimmern mit der Fensterbank - das sollte do das gleiche Problem sein, oder?
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Wenn die Mietpartei den Stellplatz gemietet hat - oder anderweitig nach Vertrag zu solcher Nutzung des Hofes berechtigt ist- dann kann man vermutlich nichts machen.
Aber wenn nicht: Einfach verbieten - wo er seinen Wohnwagen dann abstellt ist sein Problem. (Das kann man auch verbinden mit einem freundlichen Hinweis, dass es für beide Seiten angenehmer wären wenn er sich mittelfristig eine neue Wohnung sucht.)
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Nötige Reparaturen (wie z.B. beim undichten Dach) kann man auch, nach Ankündigung und ausreichender Fristsetzung, selber durchfhren lassen und die Kosten dann von der Miete abziehen. Das ist aber nur bei kleineren Arbeiten (wenige Monatsmieten) sinnvoll!
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