Forderungen des vermieters bei Auszug! Brauche dringend Rat

  • Guten Abend.

    Ich habe mich gerade angemeldet da ich ein Problem mit einigen Forderungen unseres derzeitigen Vermieters habe. Die meisten kann ich blind abschmettern, jedoch bei einer Sache bin ich mir nicht sicher. Wir sind Ende 2009 aus dem Ausland wieder zurückgezogen. Nun haben wir die Wohnung die wir derzeit bewohnen blind gemietet.
    Leider sah sie auch dementsprechend katastrophal aus. Wir haben die Wohnung mit nur teils abgerissenen Tapeten übernommen. Da die Wohnung sowieso nur ein Übergang sein sollte, habe ich die vorhandenen Tapeten, alle waren Rauhfaser, gestrichen und fehlende durch Rauhfaser ersetzt. Nun verlangt der Vermieter ich soll alle Tapeten, auch die vorhandenen entfernen und auch für die Entsorgung aufkommen.

    Bin ich verpflichtet alle Tapeten zu entfernen oder nur diejenigen die ich angebracht habe???

    Irgendwie habe ich keine Lust die Sachen anderer Leute auf meine Kosten und Arbeit zu entfernen bzw. entsorgen.

    Weiß jemand in so einem Fall Rat oder gibt es ein Gesetz die solche Fälle regelt???

    Danke im voraus für die Antworten.

  • Ohne die entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag zu kennen, ist eine Antwort hierzu reine Spekulation. Ich bin leider nicht mit hellseherischen Fähigkeiten ausgerüstet.:rolleyes:

  • Nur weil es vielleicht im Mietvertrag steht muß es ja nicht rechtens sein.
    Im Vertrag steht z.B. auch das ich verpflichtet bin eine Privat Haftpflicht abzuschließen und die Police dem Vermieter für die Mietdauer auszuhändigen. Oder das der Vermieter das Recht hat zu jeder Zeit, also Wochen- Sonn und Feiertags und so oft es Ihm beliebt mit vermeintlichen Nachmietern meine Wohnung zu besichtigen.

    Was mich Interessiert ob ist ein eventuelles Gesetz zu der Sache.

  • Der Fehler, den Sie gemacht haben war schon beim Einzug passiert. Sie hätten den Zustand der Wohnung in einem Protokoll festhalten und vom Vermieter unterschreiben lassen müssen. Das hätte Sie grundsätzlich vor solchen Forderungen bei Auszug geschützt.

    Aber, laut Urteil des BGH müssen Sie der Aufforderung des Vermieters in Bezug auf das Entfernen der Tapeten nicht nachkommen. Lesen Sie bitte:

    d) Unwirksam ist eine Vertragsklausel, wonach der Mieter unabhängig von der Wohndauer und unabhängig von den zuletzt durchgeführten Schönheitsreparaturen beim Auszug alle Tapeten entfernen muss (BGH VIII ZR 152/05 und BGH VIII ZR 109/05).

    aus: Mietrecht, Kündigung, Mietvertrag, Mängel, Mangel, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Kaution, Lärm

    Tapeten entfernen bei Auszug aus Mietwohnung? Mietrecht, Wohnungseigentum frag-einen-anwalt.de

    Tapeten bei Auszug entfernen?

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