• Guten Tag liebe Forumsmitglieder,

    ich wende mich im Thema "Kündigung" mit obigem Betreff an Euch und bin für jeden Tipp dankbar.
    Meine Partnerin und ich wohnen seit dem 01.05.2012 in einer gemeinsamen Wohnung und haben große Probleme bei der Abwicklung ihrer alten Wohnung.
    Es wurden hierbei 1040 € Kaution hinterlegt, die nach fristgerechtem Ablauf des Mietverhältnis zum 12.05.2012 zurückbezahlt werden sollten. Allerdings überwies die Vermieterin lediglich 530 € an meine Partnerin zurück. Als Begründung legte diese eine handschriftliche Stromabrechnung bei, die sachlich und rechnerisch falsch ist.
    Zur Erläuterung: Im Haus befinden sich drei Wohnungen, aber nur ein Stromzähler und meine Partnerin soll nun den gesamten Strombedarf in ihrer Mietzeit bezahlen. Wir haben die Kontoauszüge zur Dokumentation der bezahlten Stromabschläge kopiert und die Vermieterin mit einem Schreiben aufgefordert, die falsche Berechnung anhand unserer Belege zu korrigieren und die entsprechende Differenz zu erstatten. Zwecks der Nicht-Verzinsung der Kaution und der problematischen Zurechenbarkeit des Strombedarfs haben wir uns noch nicht geäußert, schriftliche Vereinbarungen hierzu bestehen leider nicht.
    Unsere Befürchtung ist, dass unser Brief unkommentiert bleibt und die Frist verstreicht. Ist beim entstehenden Streitwert (ca. 350 €) eine Klage sinnvoll oder welche Schritte (Mieterschutzbund?) könnt ihr in dieser Angelegenheit empfehlen.

    Vielen Dank und viele Grüße
    André

  • Wir haben ebenfalls so einen Fall gehabt und sind vor Gericht gezogen. Heraus kam ein Vergleich. Leider muss man immer wieder feststellen das Richter sich sträuben nur eine Sachlage in Betracht zu ziehen. Meistens wiegen Sie den ganzen Fall gegeneinander auf. Ergebnis ist das meistens nur ein Teil der Kaution zur auszahlung kommt. Ich für meinen Teil würde immer einen Rechtsbeistand konsultieren. Ihr könntet Glück haben wenn die Abrechnung wirklich Fehler aufweist. Zudem rate ich in den Mieterschutzbund einzutreten, haben wir auch gemacht.

    Dieser kostet 80 Euro im Jahr und beinhaltet Online Hilfe sowie eine Mietrechtsschutz Versicherung. Ohne diese müsst Ihr die erste Beratung selber zahlen. Diese liegt vom Preis hier bei ungefähr 100 Euro.

    gefrorene_wand

  • Zitat

    drei Wohnungen, aber nur ein Stromzähler

    Tut mir Leid, aber wer solch eine Wohnung anmietet, ohne sich von Anfang an um die eigene Stromversorgung zu kümmern, der wird bei solchen Forderungen von Seiten der Exvermieterin um sein Geld kämpfen müssen.

    Und ohne Anwalt, der das nicht kostenlos macht, wird da nichts laufen.

  • Hallo A.Steinert,

    dass drei Mietparteien sich einen Stromzähler "teilen", höre (auch) ich zum ersten Mal. Wer solch eine Wohnung anmietet, muss zwangsläufig mit Problemen rechnen.
    Im Wohnraummietrecht sind Barkautionen zwingend lt. BGB zu verzinsen.

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