Wir hatten in der alten Wohnung, das sobald die Temperatur einen bestimmten Wert überstiegen hat, die Heizungszähler hoch gezählt haben.
Diese haben aber nur die gemacht, die im "Notlauf" (1-Sensor-Modus) unterwegs waren.
Wir hatten in der alten Wohnung, das sobald die Temperatur einen bestimmten Wert überstiegen hat, die Heizungszähler hoch gezählt haben.
Diese haben aber nur die gemacht, die im "Notlauf" (1-Sensor-Modus) unterwegs waren.
Den Balkon und Fensterrahmen wollte sie selber putzen, Kostenvoranschlag wird sie für sich selbst nicht ausstellen können, oder?
Kautionsabrechnung kommt erst mit den Nebenkosten (2022).
Hab die Bilder von Nachmieter erhalten, sieht immer noch so aus wie bei der Übergabe.
Zudem soll nun doch in den nächsten Wochen der Balkon erneuert werden.
Zu uns hat sie gesagt dass der noch für einige Jahre gut sei.
Naja nun heist es erstmal abwarten und Tee trinken bis die Abrechnung kommt.
Danke.
Danke Fruggel, für deine Antwort.
Ist ein Standardmietvertrag, deswegen steht das mit dem Teppich drin, die Wohnung hatte keinen.
Die Wohnung ist inzwischen wieder vermietet, also ändern können wir nichts.
Ich werde nur die Nachmieter fragen ob die mir ein paar Bilder von den Sachen schicken können, ob diese wirklich behoben wurden oder nur zur Kautionsrückzahlung dann die Kosten berechnet werden.
Also im Mietvertrag (Mietvertrag für Wohnraum) steht nur
§ 7 Zustand der Mieträume
1) Die Wohnung weist zu Beginn des Mietverhältnisses folgenden Zustand auf:
Die Wohnung ist gereinigt. (Handschriftlich)
§ 21 Beendigung der Mietzeit
1) Die Mietsache einschließlich ihres Zubehörs und ihrer Einrichtungsgegenstände ist bei der Beendigung der Mietzeit in vertragsgemäßem Zustand, sauber und mit sämtlichen Schlüssel zurückzugeben. Ein evtl. vorhandener Teppichboden it bei der Beendigung des Mietverhältnisses fachgerecht zu reinigen. §12 dieses Vertrages bleibt unberührt. ($12 = Schönheitsreparaturen)
2) Einrichtungen, mit denen der Mieter die Räume versehen hat, hat er zu entfernen. Der Vermieter kann aber verlangen, dass die Sachen in den Räumen zurückgelassen werden, wenn der Vermieter so viel zahlt, als zur Herstellung einer neuen Einrichtung erforderlich wäre, abzüglich eines angemessenen Betrages für die inzwischen erfolgte Abnutzung. Dem Vermieter steht das Recht auf die Einrichtung nicht zu, wenn der Mieter ein berechtigtstes Interesse daran hat, sie mitzunehmen. Bei Wegnahme von Eirichtungen ist der Mieter verpflichtet, den früheren Zustand der Mietsache wiederherzustellen.
3) Endet das Mietverhältnis durch fristlose Kündigung....
Unter §22 Sonstige Vereinbarung steht noch zu den Fenstern:
Alle Fensterscheiben, Rahmen in der Wohnung und im Kellerabteil sind innen und außen geputzt. Alle Rollos sind auch von innen geputzt.
Also steht im Mietvertrag nichts außer, dass die Wohnung vertragsgemäßem Zustand, sauber zurückzugeben ist.
Mit Sauber ist dann besenrein gemeint?
Wir haben alle Fenster innen und außen gereinigt. (Auch das vom Kellerabteil), den Boden gesaugt und gewischt.
Zu den Fenster, die Rahmen sind aus Kunststoff, daher blieb der Kleber aufgrund des alters am Rahmen und nicht am Fliegengitter-Klett kleben. (welches wir entfernt haben).
Also nochmal wiederholt:
Macke im Boden -> Mangel -> Haftpflicht
"Moos" auf den Fließen vom Balkon -> Reinigungspflicht steht nicht im Mietvertrag -> Abwarten was die Vermieterin für die Reinigung will ob sich der Stress lohnt
Kleberreste am Fensterrahmen (nicht zu sehen bei geschlossenen Fenster) -> normale Abnutzung -> Abwarten was die Vermieterin für die Reinigung will ob sich der Stress lohnt
Kalk in der unteren Führung der Duschtüren -> nach der Übergabe bemängelt -> keine Berechnung möglich da nach der Übergabe & normale Abnutzung? (Wir hatten dort sehr sehr kalkhaltiges Wasser) -> Abwarten was die Vermieterin für die Reinigung will ob sich der Stress lohnt
Hab ich das alles so richtig verstanden?
Wenn die Abrechnung mir der Kaution dann kommt werde ich mich wenn der Betrag zu hoch ist an den Mieterverein bzw. die Mietrechtschutz wenden.
Hallo zusammen,
wir vor kurzem unsere Wohnung Übergeben, dabei wurden folgende Mängel festgehalten.
- An 2 Fenster in der Dusche Kleber
- Bodenschaden 2x1cm
- Balkon ist zu putzen
Nun stellt sich mir die Frage ob es wirklich Mängel oder normale Abnutzung ist/war.
Dazu die genauer Beschreibung:
1. Im Badezimmer mit Dusche hatten wir Fliegengitter mit Klebeklett angebracht, der der Kleber nach Abzug des Kletts lies sich danach nicht entfernen.
Bei geschlossenen Fenster sind die Kleberreste auch nicht zu sehen, da diese nur auf dem Rahmen sind.
2. Wir sind gegen das Bügelbrett gestoßen und dabei ist das Bügeleisen mit der Spitze voraus auf den Boden geschlagen. Klar ein Mangel. (Wir haben es im Oktober 2022 der Vermieterin und der Haftpflicht gemeldet)
3. Wir hatten den Balkon abgefegt, die Vermieterin hat sich über Moos in den Fugen zwischen den Fliesen beklagt.
Die Fugen waren einfach grün aber kein dickes Moos.
Ist dies als Mangel anzusehen oder kommt das auf den Wortlaut im Mietvertrag an?
Wohnung haben wir damals "unrenoviert" übernommen, da wir einen Maler, den die Vermieterin beauftragt hat bezahlen mussten.
Ein paar Stunden nach der Übergabe haben wir dann noch eine WhatsApp erhalten, dass die Dusche verkalkt sein, bei der Übergabe hieß es noch, dass die Dusche gut geputzt sei.
Da Verkalkungen kein versteckter Mangel sein sollten und die Übergabe abgeschlossen war sollte die Vermieterin hier auf ihre "Kosten" (sie putzt selber) sitzen bleiben?
Ihr könnt euch kurzfristig aus dem Baumarkt ein passendes Türschloss holen und das vorhandene ersetzten.
Selbst wenn der Hausmeister einen Schlüssel hat muss er euch eigentlich informieren wann er in die Wohnung geht.
Die elektrischen Heizkostenzähler haben einen 1 und 2 Sensor Modus, bei unseren steht dann "IF HEAT" dann laufen die im ein Sensormodus.
Wenn es dann im Sommer über 32°C in den Zimmern unter dem Dach hatte liefen die Zähler, welches im "Rückfallmodus" waren weiter.
Ich lese die Zähler auch monatlich ab, da sieht man dann, dass erst die Werte auf 0 gehen und im Hochsommer dann wieder steigen.
Solltest es bei dir auch recht war im Sommer gewesen sein, kann das durchaus der Grund sein.
Den halben Monat hättest du wenn am Anfang gezahlt, da du ja zum 15. rein bist.
Nur mal so, was ist den die nicht erreichte erforderliche Geschwindigkeit?
Wurde im Mietvertrag eine Geschwindigkeit versprochen?
Wenn im Mietvertrag keine Geschwindigkeit versprochen ist, 10mbit anliegen und das Internet verwendet werden kann liegt meiner Meinung nach kein Mangel vor.
Das die Telekom z.B. 100mbit über Kupfer verspricht ist etwas anderes.
Das Erneuern der Leitung ist dann an entgegenkommen von dir.
Steht doch unter 4. wenn der Vertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen ist, kann nach 4 Jahren gekündigt werden.
Bei euch ist aber laut deiner Aussage auf unbestimmte Zeit abgeschlossen also gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen und nicht erst nach 4 Jahren.
Ich hatte bei den Zwei-Fühler-Heizkostenzähler inzwischen nun auch schon 2 Stück die bei Raumtemperatur über 32°C einfach hoch zählen, obwohl die Heizung an der Zuleitung abgedreht ist.
Um solche Fehler festzustellen lese ich Monatlich die Werte der Heizkostenzähler ab.
Der Vorteil ist, dass im Mai der Raum so warm ist und ich die Heizungen an der Zuleitung abdrehe, steigt nun im Juli der Wert ist der Heizkostenzähler defekt.
Bei Beschädigungen kann wenn der Vermieter überhaupt den Zeitwert als Entschädigung verlangen.
Sucht mal nach "laminatboden nutzungsdauer" bei Google, dort gibt es vom Mieterbund einen Artikel (Parkett und Laminat mittlere Nutzungsdauer), der genau eure Situation betrifft.
Wessen Haftpflichtversicherung sagt, dass ihr eine übermäßige Abnutzung hervorgerufen habt?
Achtung Studentenwohnheim hat andere Regel als eine normale Wohnung / Zimmer.
Wie war den die Luftfeuchtigkeit in der alten Wohnung.
Nicht nur die Temperatur sondern auch die Luftfeuchtigkeit wirken sich auf das Wohlbefinden aus.
Hatte das ganze anders rum, also zu Beginn der Miete.
Vermieter meinte er möchte nicht, dass die Mieter malern, daher kommt vor Einzug ein Maler, der die Wohnung streicht.
Etwas über 1000€ (bei 125 m² und es sollten nur ein paar Wände nachgestrichen werden) später die Frage nach der Quittung, Aussage vom Vermieter, wenn ich eine Quittung wollte wären das 800€ mehr gewesen.
Wir haben aber eine Vereinbarung unterschrieben in der steht, dass der Vermieter die Wohnung streicht. (Leider nicht richtig gelesen)
Laut Mieterverein, ist das eine "normale" Masche sich vom Mieter die Renovierungskosten zahlen zu lassen und da der Vermieter selber gemaltert hat gibt es eben auch keine Quittung, da er für seine Arbeit ja keine Steuern abgibt.
Steht denn bei der Pauschale wer malert?
Was noch garnicht geschrieben wurde, um welches Jahr geht es bei den Betriebskosten?
Für 2020 hat der Vermieter auch bei Kündigung bis ende 2021 Zeit mit der Erstellung.
Das spielt hier doch gar keine Rolle? Es geht um die Frage, ob überhaupt wirksam eine Renovierungsklausel vorliegt und dann kann man schauen, ob die Wohnung unrenoviert übergeben worden ist.
Die Hauptfrage von Gertuder bezieht sich doch auf die Endrenovierungsklausel, alle anderen hat er ja selber widerlegt.
Und genau darauf zielt mein Satz ab.
Meine persönliche Meinung:
Nochmal mit dem Vermieter und den Rechtsprechungen die du gefunden hast reden und ansonsten Rechtsbeistand suchen.
Wenn bei Einzug unrenoviert war, muss man beim Auszug nicht renovieren.
Problem ist bei dir eher, dass du als Mieter nachweisen musst, dass die Wohnung unrenoviert war.
z.B.:
Übergabe Protokoll
Rechnungen von der Renovierung
Fotos
Zeugen
d) Beruft der Mieter sich auf die Unwirksamkeit der Renovierungsklausel, obliegt es ihm, darzulegen und im Bestreitensfall zu beweisen, dass die Wohnung bei Mietbeginn unrenoviert oder renovierungsbedürftig war. Die Darlegungs- und Beweislast für die Gewährung einer angemessenen Ausgleichsleistung trifft den Vermieter.
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