Beteiligung an Kosten für Heizungswartungsarbeiten trotz Kündigung

  • Hallo zusammen,

    mein Freund und ich haben zum 1.3.2021 ordnungsgemäß und fristgerecht unsere Mietwohnung gekündigt.

    Letzte Woche ist unsere Heizung ausgefallen und wir haben 2 Tage ohne Heizung bei 0 Grad nachts hier wohnen müssen.

    Heute kam von unserer Vermieterin eine Nachricht, dass die Heizungswartungsarbeiten nun auf alle Mieter umgelegt werden und wir

    nun verpflichtet sind uns an den Kosten zu beteiligen.

    Die Heizung in unserer Wohnung hat in den 1,5 Jahren in denen wir hier gewohnt haben nicht wirklich richtig funktioniert (es ist nie wirklich warm geworden, trotz Entlüften etc.) und wir mussten auch eine Nachzahlung von 280€ tätigen. Nun fragen wir uns, ob es überhaupt rechtens ist, dass wir für eine neue Heizung bezahlen müssen, von der wir absolut nicht mehr profitieren werden, da wir in 9 Tagen hier ausziehen werden. Ab dem 1.3 sind schon neue Mieter in unserer Wohnung. Wir würden uns gerne mal ein paar Meinungen dazu einholen, da wir ja schon gekündigt haben. Danke im Voraus.

  • Wurden nun Wartungsarbeiten durchgeführt? Die müsstet ihr anteilig mit der Nebenkostenabrechnung bezahlen. (also 2/12)

    Wenn es eine Instandsetzung handelt, also Reparatur, sind die Kosten nicht umlagefähig.

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