Beiträge von Kolinum

    1. Habe ihn darauf hingewiesen das es durch 75% der Holzfenster zieht.
    Dann gehen Sie zum Baumarkt, kaufen Dichtungsmaterial und dichten ab.

    2. In der Wohnung ist eine Einbauküche mit Kühlschrank drin. Hatte in paar Foren gelesen, dass der Vermieter dafür verantwortlich ist den Kühlschrank zu ersetzen. Stimmt das oder irren die sich da alle?
    Wenn die Kücheneinrichtung mitvermietet wurde, ist der Vermieter auch dafür verantwortlich.

    3. ......aber nur der Rollladen Kasten ist nass der Rest der Wände nicht. Kann es sein das die Abdichtung des Rollladen Kasten von außen beschädigt ist oder die Isolierung.
    Das wäre denkbar. Wahrscheinlich fehlt in den Abdeckbrettern eine Isolierung und genau dort ist es dann auch am kältesten. Deswegen schlägt sich auch besonders dort die Feuchtigkeit nieder.
    Da allerdings würde ich den Vermieter in die Pflicht nehmen. Auffordern diesen Mangel zu beheben. Schriftlich und nicht mit irgendwelchen faulen E-mails oder SMS.

    Habe schon mit den Gedanken gespielt meinen Anwalt einzuschalten. Wollte aber erst mal so nachfragen bevor ich viel Geld bei meinen Anwalt lasse.
    Das war gut so. Bei mir wirft es immer wieder die Frage auf: Ist ein Bundesbürger ohne Anwalt überhaupt lebensfähig?

    Wenn der Schaden von der Versicherung reguliert wurde, ist die Suppe gegessen. Es ist davon auszugehen, das der Zeitwert durch die Versicherung festgellt wurde und nur dieser kann der Vermieterin erstattet werden. Sie glaubt wohl an ein neues Parkett.
    Eine mögliche Selbstbeteiligung hätte die Versicherung von Ihnen eingefordert; die Vermieterin darf das nicht.

    Mahnung schicken und bei Reaktionslosigkeit Drohung mit einen gerichtlichen Mahnbescheid.

    "Im letzten Sommer wurde der Sockel des ganzen Hauses dampgestrahlt (Moos)- auf meinen Zähler."

    Was haben Sie dagegen getan. Beifall geklatscht?

    Wer sich nicht rührt, der friert!!

    Übrigens: HartzIV-Empfänger sollten es hier im Forum tunlichst vermeiden ihr Schicksal zu präsentieren. Da kann es sehr unangenehme Reaktionen geben (siehe oben). Denn es geht hier im Mietrecht, also um die Beziehung zwischen den Vertragspartnern.

    Ist die Verteilung verschiedener Nebenkosten wie z.B. Treppenhausreinigung nach dem Schlüssel der Nutzfläche zulässig?

    JA!

    Da wir erst in der Mitte des Jahres zugezogen sind, fühlen wir uns natürlich benachteiligt, da dies überhaupt nicht berücksichtigt wird und wir voll zahlen müssen. Man stelle sich vor wir wären erst am 15. Dezember eingezogen

    Sie bringen hier Äpfel mit Birnen durcheinander.
    Die Kosten für die Treppenhausreinigung, welche das ganze Jahr über entstehen, werden als Ausgangsbasis für die Berechnung verwandt. Diese wird wiederum nach der jeweiligen Wohnfläche umgelegt und dann nach den Zeitraum der Nutzung.
    Bei Einzug am 15. Dezember müssten Sie nur 1/24 der Kosten mittragen.

    Eine Pflicht zur Erstellung eines Übergabeprotokolles gibt es nicht. Da so ein Protokoll ohne Unterschrift nichts wert ist, gibt es quasi auch keines.
    Für sichtbare Schäden bei einem eventuellen Auszug geraten dann später beide in Beweisnot.
    Für Ihre Unterlagen können Sie als Memo eine solche Mängelliste anfertigen. Ansonsten bleibt Ihnen nur ein bitten.
    Rechtlichen Anspruch darauf gibt es nicht.

    § 545 BGB Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses
    Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, so verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine Vertragspartei ihren entgegenstehenden Willen innerhalb von zwei Wochen dem anderen Teil erklärt. Die Frist beginnt

    1. für den Mieter mit der Fortsetzung des Gebrauchs,
    2. für den Vermieter mit dem Zeitpunkt, in dem er von der Fortsetzung Kenntnis erhält.

    Ergo müssen Sie den wiederauflebenden unbefristeten Mietvertrag erneut mit der gesetzlichen Frist kündigen.

    Alles kloooaaar?

    so, ich hab die wohnung besichtigt und sie sagt mir zu - das einzige wo ich am schwanken bin, es gibt kein normales treppenhaus.
    es gibt einen sogenannten laubengang auf der nordseite. ich hab noch nie in so einer wohnung gewohnt und irgendwie weiß ich nicht ob das was für mich ist.
    hab dem makler mal meine unterlagen gegeben und schon gesagt, dass ich die wohnung gerne hätte.

    habt ihr erfahrung mit wohnungen mit laubengängen?
    bin da halt etwas unsicher

    Nein, habe ich nicht!

    "Außerdem steht im Vorvertag der Punkt, dass die volle Kaution bei Abschluss des Hauptmietvertrages fällig ist."

    Alles klar! Dieser Passus ist ungültig.

    BGB § 551 - Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten
    (1)...........
    (2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.
    (3)...........
    (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Da im Vorvertrag insoweit alles geregelt ist, werden sie um eine Unterschrift nicht drumrum kommen.
    Der fehlerhafte Passus allein genügt nicht, den Vertrag als Ganzes zu gefährden.

    Wesentlich ist nicht der Schimmelbefall an sich, sondern der Grad.
    Nach Ihrer Beschreibung reicht dieser, meiner Ansicht nach, nicht. Schimmel ist überall, auch in Ihrem Kühlschrank, auf den Brot und überall (Siehe mein erster Satz).

    Sind Sie vorsichtig mit Gerichtsurteilen. Es sind Ermessensurteile und interessieren Kollegen anderer Gerichte kaum.
    Die von Ihnen angeführten Urteile interessieren hier nicht, da in diesem Forum nur Meinungungen wiedergegeben werden.
    Schimmelproblem besteht bei mir keines.

    Aber tun Sie es, wenn Sie glauben, es tun zu müssen.
    Niemand hier kann Sie in irgendeiner Weise verpflichten.

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