Schlüsselübergabe nach Mietbeginn = Mietminderung?

  • Hallo zusammen,

    ich (24) bin im November letztes Jahres in eine neue Wohnung gezogen. Diese Wohnung gehört zu einem Gebäude, das frisch renoviert wurde und insgesamt 82 Apartments beinhaltet. Größtenteils wohnen dort Studenten wie ich.
    Hier sind mir/uns bis heute einige Dinge aufgefallen, die ich für fragwürdig halte.
    Also habe ich dem VM (ein Bankverein) einen Brief geschrieben, der einige dieser Punkte enthielt.
    Dieser hat auch bereits geantwortet, wodurch sich einzelne Aspekte erledigt haben, andere wiederum nicht.

    Der für mich wichtigste Punkt ist, dass ich für den November die volle Miete zahlen musste, obwohl ich den Schlüssel zur Wohnung erst am Montag, den 03.11.14 bekommen habe. Am 01.11.14 war ein Feiertag (Allerheiligen), am 02.11.14 ein Sonntag.

    Hier einmal ein Auszug zum Thema aus meinem Brief an den VM:
    Die Schlüsselübergabe für unsere Wohnungen fand am 03.11.14 statt. Das heißt, zwei Tage nach Beginn des Monats. Theoretisch hätte man also an diesem Datum bereits einziehen können. Die Miete für den November bezifferte sich trotz der bereits zwei verstrichenen Tage jedoch auf den vollen Mietbetrag. Auch wenn ein Umzug an einem Feiertag (Samstag, der 01.11.14) und an einem Sonntag (02.11.14) gesellschaftlich nicht angesehen und von Ihnen nicht gewünscht ist, so haben wir für zwei Tage Miete bezahlt, an denen wir nicht die Möglichkeit hatten, unsere eigenen Räumlichkeiten überhaupt zu betreten. Aus unserer Sicht hätte die Schlüsselübergabe entweder am 31.10.14 (alternativ: 01.11.14) stattfinden und somit ein gesetzlich erlaubter Umzug am Feier- bzw. Sonntag vonstattengehen müssen oder man hätte die Miete der beiden Tage, die zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe bereits verstrichen waren (01.11./02.11.) vom eingezogenen Gesamtbetrag des Monats November abgezogen.
    Außerdem waren zum Einzugszeitpunkt die Kellerräume, für die eine Mietzahlung schließlich auch gilt, nicht fertig und konnten erst Mitte des Monats bezogen werden.

    Aus meiner Sicht, kann es nicht sein, dass ich für zwei Tage Miete bezahle, in denen nicht einmal die Möglichkeit bestand, die Wohnung zu betreten. Außerdem wurden wie oben geschrieben die Kellerräume erst Mitte des Monats fertiggestellt.

    Der VM antwortete zu obigem Absatz Folgendes:
    Wir bedauern sehr, dass die Wohnungsübergaben erst am 03.11.2014 durchgeführt werden konnten. Aber wie bereits in den vorangegangenen Gesprächen erläutert wurde, war eine Übergabe am 31.10.2014 nicht möglich, da dieser Tag noch zur Fertigstellung der Wohnungen diente. Der Einzug muss gesetzlich geregelt spätestens bis zum ersten Werktag eines Monats erfolgen, was in Ihrem Fall der 03. November gewesen ist. Der 01.11. war bekanntlich ein Feiertag und der 02.11.2014 ein Sonntag, so dass an diesen Tagen keine Übergaben erfolgen konnten. Diese Umstände bedauern wir und bitten nochmals um Ihr Verständnis.

    Es ist doch nicht mein Problem, ob die Wohnungen bis zum 31.10. fertiggestellt waren oder nicht. Das ist aus meiner Sicht Sache des VM. Ein - wie oben beschrieben - vorangegangenes Gespräch hat mit mir auch nicht stattgefunden. Es kann natürlich sein, dass es bei 82 Leuten, die hier eingezogen sind vereinzelt stattgefunden hat, mit mir aber nicht. Das wurde hier einfach pauschalisiert.

    Meine eigentliche Frage bezieht sich auf diesen Satz: Der Einzug muss gesetzlich geregelt spätestens bis zum ersten Werktag eines Monats erfolgen...
    Stimmt das? Wenn ja, heißt das also, dass ich in diesem Fall für zwei Tage Miete bezahlen musste, in denen ich den Schlüssel noch nicht hatte?

    Auch auf die Gefahr hin, dass das Verhältnis zum VM zerrüttet wird, möchte ich ihm dennoch gerne eine Antwort schicken und diese Angelegenheit nicht einfach so hinnehmen.


    Vielen Dank für eure Antworten :) !

    Beste Grüße
    Marv_Lee

  • Zitat

    Der Einzug muss gesetzlich geregelt spätestens bis zum ersten Werktag eines Monats erfolgen...

    Da hat der Vermieter recht. Im § 193 BGB steht folgendes geschrieben:

    Zitat

    Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

    Die Übergabe am 31.10.2014 wäre reine Kulanz gewesen.

    Anders herum wäre es genauso: Kündigst Du eine Wohnung und der Termin fällt auf einen Sonntag und Feiertag, bekommt der Vermieter seine Wohnung auch später zurück.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort! :)

    Das ist jetzt zwar nicht das, was ich hören wollte, aber gut.
    Hauptsache, ich kann es nachvollziehen.

    Bleibt abschließend noch die Frage nach den Kellerräumen.
    Wie gesagt waren diese erst ca. Mitte November bezugsfertig.
    Ist die Zahlung der vollen Miete dann dennoch gerechtfertigt?


  • Gerichte könnten der Argumentation, müssen aber nicht folgen.
    Ob man darauf aber bauen will. :confused:

    Das kann natürlich ein Richter anders auslegen. Aber ob man es wegen ein paar EUR auf einen Rechtsstreit ankommen lassen will?
    Der Fragesteller kann den Artikel ja ausdrucken und dem Vermieter vorlegen.

    Zitat

    Bleibt abschließend noch die Frage nach den Kellerräumen.
    Wie gesagt waren diese erst ca. Mitte November bezugsfertig.
    Ist die Zahlung der vollen Miete dann dennoch gerechtfertigt?

    Ist der Kellerraum laut Vertrag konkret mit vermietet oder steht dort sinngemäß drin, dass dieser zur kostenlosen Nutzung überlassen wird?

    Ist er mit vermietet, kann vielleicht eine Mietminderung geltend gemacht werden. Nimmt man hier einschlägige Urteile als Maßstab (ca. 5% bei Nichtnutzung), reden wir hier von einer Mietminderung von vielleicht 3 EUR.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo Marv_Lee,

    ich bin schockiert (mal wieder) was in diesem Land alles studiert.

    Du diskutierst über die Miete für 2 Tage in der du deine Studentenbude nicht beziehen konntest und über Mietminderung für einen Kellerraum, der mit 14 Tagen Verspätung zur Verfügung stand. Gleichzeitig möchtest du aber das Verhältnis zum Vermieter nicht zerrütten. Es gehört nicht allzuviel Hirn dazu, dass du das möglicherweise bereits getan hast, mit dieser Pfennigfuchserei.

    Und trotz der nachvollziehbaren Antwort des Vermieters, wähnst du dich immernoch im Recht und überlegst für die paar Euro einen Streit vom Zaun zu brechen?

    Mit 24 Jahren sollten man einige Dinge im Leben schon gelernt haben. Unter anderem, dass es Schlachten gibt, die es einfach nicht wert sind geschlagen zu werden.

    Ich würde meine Energie lieber auf das Studium richten, aber jeder wir er meint.

    Gruss
    H H


    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

  • Hallo lieber Hamburger!

    Zitat

    Es freut mich sehr, direkt solch einen bleibenden Eindruck bei dir hinterlassen zu haben, dass Du sofort einschätzen kannst, ob es nun gerechtfertigt ist, dass ich studiere oder nicht. Schön, dass ich es anscheinend auch auf elektronischem Wege schaffe, ich selbst zu sein :).

    Zitat

    Mein Vermieter ist, wie oben erwähnt, ein Bankverein, der in das Wohngebäude investiert hat und nun 82 Studenten-Wohnungen hier vermietet. Es ging auch nicht nur um diese Mietangelegenheit im November, sondern gab es noch diverse andere Aspekte, die mit dem Vermieter zu besprechen waren. Das sehe auch nicht nur ich so, sondern ca. 20 weitere Parteien unseres Hauses auch. Das spielt hier aber auch gar keine Rolle. Mit Pfennigfuchserei hat das nicht zu tun, sondern ganz einfach damit, sich nicht alles gefallen zu lassen. Es gehört allerdings nicht besonders viel Hirn dazu, zu merken, dass es einem Studenten evtl. schon ums Geld gehen könnte.
    In den bisherigen 24 Jahren habe ich gelernt, dass man den Mund aufmachen sollte, wenn einem etwas komisch vorkommt bzw. einem etwas nicht passt. Ich lasse mir nicht gerne auf der Nase rumtanzen und ich denke, das Verhältnis zu einer Hausverwaltung in Form einer Investitionsgesellschaft ist ein anderes als zu einem 60-jährigen Vermieter, den man persönlich kennt und der nebenan wohnt.

    Zitat

    Niemand hat gesagt, dass ich einen Streit vom Zaun brechen möchte. Ich habe unseren Vermieter in meinem Brief gefragt, wieso das so gehandhabt wurde und habe eine Antwort bekommen. Diese habe ich - da ich mich nicht auskenne und aufgrund einiger merkwürdiger Vorkommnisse seitens der Hausverwaltung - in Frage gestellt und hier nachgehakt, ob das so stimmt. Ich denke, das ist doch der Sinn eines solchen Forums, oder!?
    Ihr habt mir daraufhin gesagt, dass ich Unrecht und der Vermieter Recht hatte. Ist ok. Was soll ich da jetzt noch groß zu sagen? Ich wusste nicht, dass die Rechtslage so ist, vertraue meinem Vermieter aber auch nicht blind, nur weil er sagt, die Dinge seien so und so.
    Wie man an dem Fall vom Berliner Landgericht sieht, war mein Gedanke ja nun auch gar nicht so verkehrt.

    Zitat

    Wie oben bereits geschrieben, es war nur eine Frage an die Community hier. Es war nicht geplant, eine Schlacht anzufangen, geschweige denn ist das schon passiert. Wäre ich im Recht gewesen, hätte ich das - auch wenn es nur ein paar Euro sind - sicher nicht auf mir sitzen lassen.

    Zitat

    Zur Info: Ich habe Semesterferien, mein lieber Freund :). Mal davon abgesehen, kostete mich die Formulierung eines Briefes an den Vermieter und die kurze Zusammenfassung der Situation hier im Forum nun wirklich nicht besonders viel Energie.

    An deiner Stelle würde ich neue User hier nicht sofort persönlich angreifen und sich aufzuspielen wie der König des Forums, aber jeder wie er meint.

    Gruß
    Marv_Lee

  • Marv_Lee:

    Der für mich wichtigste Punkt ist, dass ich für den November die volle Miete zahlen musste, obwohl ich den Schlüssel zur Wohnung erst am Montag, den 03.11.14 bekommen habe."
    - Das ist ja hoch dramatisch. Ich werde das morgen früh gleich an RTL2 melden.

    "Am 01.11.14 war ein Feiertag (Allerheiligen), am 02.11.14 ein Sonntag."
    - und der 03.11. war dann der erste Werktag d.M. Übrigens, im umgekehrten Falle wäre eine Rückgabe der Mietsache an den VM am 03.11. rechtlich i.O.

    "Außerdem waren zum Einzugszeitpunkt die Kellerräume, für die eine Mietzahlung schließlich auch gilt,"
    - nur dann, wenn die Kellerräume im MV explizit mitgemietet wurden.

    "Aus meiner Sicht, kann es nicht sein, dass ich für zwei Tage Miete bezahle,"
    - Gib' mir Deine Kontonummer, damit ich Dich wieder glücklich machen kann.

    "Der Einzug muss gesetzlich geregelt spätestens bis zum ersten Werktag eines Monats erfolgen, was in Ihrem Fall der 03. November gewesen ist. Der 01.11. war bekanntlich ein Feiertag und der 02.11.2014 ein Sonntag, so dass an diesen Tagen keine Übergaben erfolgen konnten."
    - Das lese ich erst jetzt, bestätigt mich also.

    "Meine eigentliche Frage bezieht sich auf diesen Satz: Der Einzug muss gesetzlich geregelt spätestens bis zum ersten Werktag eines Monats erfolgen...
    Stimmt das? Wenn ja, heißt das also, dass ich in diesem Fall für zwei Tage Miete bezahlen musste, in denen ich den Schlüssel noch nicht hatte?"
    - So isses.:p :p

    "Auch auf die Gefahr hin, dass das Verhältnis zum VM zerrüttet wird, möchte ich ihm dennoch gerne eine Antwort schicken und diese Angelegenheit nicht einfach so hinnehmen."
    - Tu', was Du Ärmster nicht lassen kannst...

  • Zitat

    In den bisherigen 24 Jahren habe ich gelernt, dass man den Mund aufmachen sollte, wenn einem etwas komisch vorkommt bzw. einem etwas nicht passt.

    Ich habe gelernt, dass man das eben nicht immer tun sollte. Behältst Du diese Einstellung, wirst Du im späteren Arbeitsleben vermutlich Probleme mit deinem Chef bekommen.
    Man sollte schon abwägen, wann es sich lohnt, den Mund aufzumachen. Wegen ein paar EUR würde ich das nicht machen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • In den bisherigen 24 Jahren habe ich gelernt, dass man den Mund aufmachen sollte, wenn einem etwas komisch vorkommt bzw. einem etwas nicht passt. Ich lasse mir nicht gerne auf der Nase rumtanzen

    Wenn du meinst das gelernt zu haben, dann hast du in der Schule des Lebens nicht besonders gut aufgepasst.

    Den Mund aufmachen solltest du immer dann wenn es wichtig ist und nicht sofort, wenn es irgendwo nicht so vollkommen ist, wie im Mutterleib.

    Setzen, Sechs!

    H H


  • Selten so ein ungefälliges und unfreundliches Forum gesehen.

    Weil wir dir die Antworten nicht in den Kram passen, richtig? Warum hast du nicht von Anfang an gesagt, was du hören möchtest, dann wären dir weitere Beiträge und Frust erspart geblieben.

    Für Anfragen wie deine haben wir nämlich ein System entwickelt. Woche für Woche würfeln wir einen aus, der dann den Troll spielt, in dem er nur solche Antworten gibt, die der TE hören möchte. Aber jetzt ist der Drops gelutscht.

  • Behältst Du diese Einstellung, wirst Du im späteren Arbeitsleben vermutlich Probleme mit deinem Chef bekommen.


    Ich befürchte schlimmeres: Er will vielleicht sogar mal selbst Chef werden...:mad:

  • Ihr amüsiert mich wirklich!

    Ich habe euch hier eine Frage gestellt und mir erhofft, eine Antwort darauf zu bekommen.
    Das war ja auch der Fall.
    Dass das vielleicht nicht die Antwort war, die ich gerne gehabt hätte, ist klar, aber deswegen bin ich nicht frustriert oder sondergleichen.

    Ich bin der Meinung, dass es schon wichtig, in so einem Fall den Mund aufzumachen und etwas zu sagen.
    Wäre ich in meinem Fall im Recht gewesen, ginge es mir wie bereits erwähnt nicht ums Geld, sondern ums Prinzip.
    Hätte der VM hier gegen das Gesetz verstoßen, wäre ich stutzig geworden, ob in Zukunft nicht vielleicht noch andere Dinger passieren.
    Ich denke, in so einem Fall ist es doch völlig legitim, sich zu beschweren. Sicherlich gibt es wichtigere Sachen im Leben, aber ich werde eben ungerne betrogen. Da ich meinem VM gegenüber sowieso schon etwas skeptisch war, habe ich euch gefragt, ob das alles so richtig war.
    Da ich nicht im Recht war, werde ich das Thema gegenüber meinem VM natürlich nicht weiter vertiefen.

    Ich habe euch in meinem ersten Post die Umstände, die die Frage betreffen, dazu erklärt, um das Ganze für euch ein wenig greifbarer zu machen.
    Daraufhin habe ich ja auch zwei, drei gute und hilfreiche Antworten bekommen, mit denen ich so hätte leben können. Damit war die Sache für mich eigentlich abgeschlossen.
    Nur wurde ich danach hier persönlich angegriffen, indem meine Berechtigung zu studieren in Frage gestellt wurde und mir in recht derber Art und Weise Lebensweisheiten mit auf den Weg gegeben wurden, die mit meiner Fragestellung überhaupt nichts zu tun hatten.
    Die Frage war wie gesagt bereits erklärt. Ich war nicht derjenige, der danach noch überflüssigen, unqualifizierten Senf dazugeben musste, der völlig am Thema vorbeiging.

    Ich gehe ja auch nicht her und schätze eure jeweiligen Persönlichkeiten anhand eurer Posts hier ein und sage euch, ob ihr qualifiziert seid, euren Job (sofern ihr einen habt) zu machen oder, ob ihr studieren solltet und das dann gut oder schlecht für Deutschland ist oder, ob ihr mal Chef werden möchtet oder solltet.
    Würde ich das machen, wäre mein Eindruck, dass die meisten von euch im Keller von z. B. einer Versicherungsgesellschaft Akten sortieren sollten, damit ihr oben, wo die freundlichen und höflichen Mitarbeiter agieren, nicht die Kunden vergrault...

    Ich verstehe einfach nicht, wie man sich einem neuen Mitglied in eurer Community gegenüber so verhalten kann.
    Müsst ihr hier im Internet irgendetwas kompensieren, was bei euch im echten Leben nicht richtig läuft?
    Ich frage mich, ob ihr da auch so drauf seid und immer alles und jeden kritisieren und immer das Haar in der Suppe suchen müsst.

  • ..., ginge es mir wie bereits erwähnt nicht ums Geld, sondern ums Prinzip.


    Prinzip... ist schon eine geile Sache. Wieviele Menschen sind in letzter Zeit bspw. in der Ukraine aus Prinzip gestorben?
    Du tust mir nicht(!) leid, dafür bist Du viel zu unbedeutend.

  • Zitat

    Muss ich diese Argumentation jetzt verstehen?
    Wie kommt man denn bitte von einer kleinen Auseinandersetzung zwischen meinem Vermieter und mir zu einem internationalen politischen und militärischen Konflikt?
    Auch wenn beides vielleicht etwas mit Prinzipien zu tun, ist das doch sehr weit hergeholt und verfehlt den Kernpunkt unserer Diskussion meilenweit.
    Es ist doch wohl etwas völlig anderes, wenn ich meinem Vermieter aus Prinzip meinen Standpunkt klarmachen möchte als wenn in der Ukraine aus Prinzip Menschen sterben müssen.
    Nebenbei sei erwähnt, dass ich weder dein oder irgendjemandes Mitleid haben will oder wollte.

    Ich schlage vor, dass wir die Sache hier jetzt mal beenden, weil wir a) sowieso nicht mehr über das eigentliche Thema sprechen und b) nicht mehr auf einen grünen Zweig kommen werden.

    Beste Grüße und macht's besser,
    Marv_Lee

  • Ich schlage vor, dass wir die Sache hier jetzt mal beenden, weil wir a) sowieso nicht mehr über das eigentliche Thema sprechen und b) nicht mehr auf einen grünen Zweig kommen werden.

    Hallo,

    warum beendest su es dann nicht, sondern mußt immer einen letzten Kommentar abgeben?
    Achja, aus Prinzip.

    Ich finde dich echt erstaunlich.

    Gruss
    H H

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