Die übliche WG-Mauschelei.
Wie bereits gesagt, können nur alle 3 Mieter zusammen kündigen. Ein einvernehmliche anderweitige Regelung ist damit nicht ausgeschlossen.
Sie möchte ihren Anteil der Kaution vom Vermieter wiederbekommen. Eine Beweisführung dürfte da ziemlich hoffnungslos sein.
Wie die Kautionszahlung bei Abschluß des Mietvertrages überhaupt gelaufen ist. Wer wieviel gezahlt hat und wer die Nachweise verwaltet ist hier nicht festzustellen.
Mehr kann ich dazu nicht sagen. Notfalls muß ein Anwalt aufgesucht werden.