Beiträge von Kolinum

    Die übliche WG-Mauschelei.

    Wie bereits gesagt, können nur alle 3 Mieter zusammen kündigen. Ein einvernehmliche anderweitige Regelung ist damit nicht ausgeschlossen.

    Sie möchte ihren Anteil der Kaution vom Vermieter wiederbekommen. Eine Beweisführung dürfte da ziemlich hoffnungslos sein.
    Wie die Kautionszahlung bei Abschluß des Mietvertrages überhaupt gelaufen ist. Wer wieviel gezahlt hat und wer die Nachweise verwaltet ist hier nicht festzustellen.
    Mehr kann ich dazu nicht sagen. Notfalls muß ein Anwalt aufgesucht werden.


    Heute kam ein Schreiben das wir doch zahlen müssen weil ja der Abrechnungszeitraum von 01.08.2013 bis 31.07.2014 wäre und sie somit Fristgerecht abgerechnet hätten.

    Die Abrechnung muß Ihnen spätestens 1 Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraumes zugehen.

    Zitat

    Hätten Sie dann nicht vom 01.08.2013 bis 31.07.2014 abrechnen müssen?

    Aber das haben sie doch!

    Zitat

    Würde dann aber verlangen das ab Einzug (01.08.2013) und nicht ab Fertigstellung (15.06.2013) eine neue Abrechnung erstellt wird.

    Was für eine Fertigstellung???

    Machen Sie den neuen Mieter schon mal darauf aufmerksam, das Sie ihm den Strom und Wasser abstellen werden.
    Den armen Kerl trifft da keine Schuld. Vielleicht nimmt er von der Vermietung wieder Abstand.

    Empfehle auch schon mal einen Anwalt zu konsultieren. Bei Raffkes sollte man schon mal Geschütz auffahren.

    § 574 BGB - Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung
    (1) Der Mieter kann der Kündigung des Vermieters widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Dies gilt nicht, wenn ein Grund vorliegt, der den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt.

    Dazu benötigen Sie einen Fachanwalt, welcher sich da genauer auskennt und notfalls eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen kann.

    Mich verwundert die Fragerei schon etwas.
    Natürlich nehmen Sie das wieder mit, was Sie eingebracht haben. Was schon da war, bleibt da.
    Da muß man nicht erst alle juristischen Tiefen ausloten.

    Prüfen Sie lediglich, was im Übernahmeprotokoll bei Ihrem Einzug gelistet war; das es keine Differenzen gibt.

    Aber wir haben eine schriftliche Genehmigung des Vermieters, dass bei Übernahme vom Nachmieter der Laminatboden drin bleiben darf.
    Ist es tatsächlich möglich so einfach aus heiterem Himmel diese wieder zurückzuziehen?
    Wenn dem so wäre, dann wären sämtliche Mieter doch der Willkür der Vermieter ausgesetzt oder nicht?

    Es handelt sich hier um eine Individualvereinbarung und könnte rechtens sein.
    Phragmatisch erscheint mir das allerdings ohne großen Nutzen. Sie könnten das möglicherweise einklagen.

    Nüchtern betrachtet ist "Recht haben" oft viel teurer als billiges Unrecht zu ertragen.

    Entscheiden müssen Sie selbst. Meinen Ratschlag werde ich nicht ändern.

    Von Nachbars Haus war hier nicht die Rede, auch nicht von Nachbars Garten. Lesen und verstehen müßte man können.
    Zusammenreissen, eine kindische Bemerkung. Diskutieren kann man eben nicht mit jedem.

    Auch Emanzen sind machmal vom Gedächtnisschwund betroffen. Wie schrieben Sie doch unter #20:
    Genau so ist das. Was wäre, der VM läßt den Garten verkommen, Du als M. mußt Dir einen verwilderten, verkommenen Garten ansehen,
    würde Dir das gefallen? Mit Sicherheit wäre da eine Mietminderung angesagt. Also, Garten wird auf Kosten aller gepflegt.(Es sei denn,
    es ist der Gemüsegarten des VMs)

    Das ist ganz einfach und verständlich.

    § 535 BGB - Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
    (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

    Wenn der PVC-Bodenbelag bei der Wohnungsübernahme vorhanden und frei von Schäden war, muß dieser bis auf Abnutzungsspuren auch wieder so übergeben werden.
    Wie soll der Vermieter andere Schäden überprüfen können, wenn durch das Laminat alles verdeckt ist?
    Gesetzt den Fall, das der Nachmieter bei seinem Auszug das Laminat entfernen muß und plötzlich feststellt, das da irgendwelche Schäden seines Vormieters am PVC-Belag sichtbar werden. Er könnte das zu recht ablehnen und der Vermieter soll dann zusehen, wer die Kosten übernimmt.
    Ich kann den Vermieter seine Bedenken nachvollziehen.
    Ich würde das Zeug rausreißen.

    Ob ich Chancen habe über die Stadtwerke herauszufinden wie der Verbrauch war als die Wohnungen noch vereint waren? Würde gerne wissen was wirklich die letzten Jahre ggf. komplett über mich abgerechnet wurde - ohne mein Wissen...

    Niemand kann den tatsächlichen illegalen Verbrauch nachweisen. Vergessen Sie das. Es würde zu nichts führen.
    Selbst Ihre Rechnungen aus den vergangenen Jahren sind in diesem Fall nutzlos, da der Anteil des fremden Bezuges von Strom nicht beurteilt werden kann und beweisbar wäre.

    Die Punkte 1 und 2 würde ich nicht akzeptieren. Gibt nur weiteren Ärger.

    Die sauberste Lösung ist:
    Stilllegung der Heizkörper in der Nachbarwohnung; bautechnische Unterbrechung der Zuleitung.

    Nach Angabe meines Vermieters wurden diese drei Heizkörper aber nicht betrieben. Stattdessen haben die Nachbarn ein Zimmer gar nicht beheizt und eins mit einem Elektroofen beheizt.

    Da die Heizkörper sowieso nicht betrieben werden wäre das auch eine kostengünstige und schnelle sowie sichere Lösung.

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