erteilte Genehmigung wird vom Vermieter einfach zurückgezogen

  • Hallo,

    ich versuche es so kurz wie möglich zu halten.

    Wir sind im August 2007 in eine Neubauwohnung mit § 5 Schein eingezogen und haben hier nach einer schriftlichen Genehmigung vom Vermieter über einen PVC-Boden hochwertigen Laminat verlegt.
    In der Genehmigung vom Vermieter / dessen Verwaltung wurde unter dem Punkt 5 folgendes verfasst:
    Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die Einbauten auf Kosten des Mieters vollständig zu entfernen, sofern nicht der Nachmieter bereit ist, diese zu übernehmen.

    Nun ist es so, dass unsere Nachmieter den Laminatboden liebend gerne übernehmen würden. Allerdings haben wir die Aussage von der Verwaltung erhalten, dass wir ihn entfernen müssen , da die Nachmieter nicht sehen können, ob der PVC-Boden unter dem Laminat keine Schäden hat.
    Der Hausmeister hat heute die Vorabnahme getätigt und uns in dem Protokoll aufgeschrieben, dass der Laminat komplett raus muss. Ich habe dieses Protokoll allerdings nur mit u.V. unterschrieben.

    Die Nachmieter wären bereit ohne weiteres schriftlich zu bestätigen, dass sie für die evtl. entstandenen Beschädigungen aufzukommen, wenn sie später wieder ausziehen ( da die Wohnung ja im ursprünglichem Zustand hinterlassen werden muss ).
    Die Verwaltung stellt sich aber stur, weil sie argumentieren, dass die zukünftigen Mieter trotz so einer Bestätigung nicht haftbar gemacht werden können, da sie nicht prüfen konnten, ob es Beschädigungen unter dem Laminat gibt.

    Wäre es Teppich hätte man ihn einmal hochrollen können , den PVC-Boden ansehen und den Teppich dann zurückrollen können.

    Es hat wohl in der Vergangenheit Fälle gegeben, wo unter dem Laminat Brandflecken waren, die dann später erst entdeckt wurden, und dann vom Vermieter auf seine Kosten repariert werden mussten, weil die Nachmieter dafür nicht belangt werden konnten,

    Nun meine Frage:

    Kann ein Vermieter diese Genehmigung so einfach wieder zurückziehen?
    Gibt es wirklich keine Möglichkeit den Nachmieter vertraglich für evtl. Beschädigungen unter dem Laminatboden haftbar zu machen?
    Wie müssten wir dieses Schriftstück rechtlich aufsetzen?

    Uns ist es ,,fast´´egal, ob der Laminat drin bleibt, weil wir keine Verwendung mehr für diesen haben. Wir reißen ihn raus und dann ist der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt, allerdings sind dies über 1000 € die im Müll landen ,nur damit der Nachmieter dann auf diesen wirklich hässlichen PVC-Boden wieder Laminat legt. Die Nachmieter haben nicht wirklich viel Geld deswegen wäre es wirklich schade.

    Könnt ihr uns helfen?
    Vielen Dank!

  • Wenn der PVC-Bodenbelag bei der Wohnungsübernahme vorhanden und frei von Schäden war, muß dieser bis auf Abnutzungsspuren auch wieder so übergeben werden.
    Wie soll der Vermieter andere Schäden überprüfen können, wenn durch das Laminat alles verdeckt ist?
    Gesetzt den Fall, das der Nachmieter bei seinem Auszug das Laminat entfernen muß und plötzlich feststellt, das da irgendwelche Schäden seines Vormieters am PVC-Belag sichtbar werden. Er könnte das zu recht ablehnen und der Vermieter soll dann zusehen, wer die Kosten übernimmt.
    Ich kann den Vermieter seine Bedenken nachvollziehen.
    Ich würde das Zeug rausreißen.

  • Hallo,

    ich finde es auch sehr schade um das Laminat und kann den Vermieter nicht verstehen. Ein Laminatboden ist allemal schöner, als PVC und wenn sogar der Nackmieter gerne das Laminat behalten möchte, dann gibt es keinen echten Grund, das Laminat zu zerstören. Schäden im PVC hin oder her, nach 10 Jahren gilt das sowieso als abgewohnt (g.h. ab nächstes Jahr).

    Ihr habt eine Vereinbarung mit dem Vermieter, in dem steht, dass das Laminat zu entfernen ist, wenn der Nachmieter es nicht übernehmen will. Der Nachmieter will es aber übernehmen, also müßt ihr es gem. Vereinbarung nicht entfernen.

    Ich würde es nicht rausnehmen.

    Gruss
    H H

    Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

  • Hallo MadamMImm,

    vor Abschluss eines Mietvertrags bestimmt der VM die Regeln.
    Ich würde das Laminat ausbauen und es dann dem Nachmieter (zum Freundschaftspreis:D) verkaufen.

  • Aber wir haben eine schriftliche Genehmigung des Vermieters, dass bei Übernahme vom Nachmieter der Laminatboden drin bleiben darf.
    Ist es tatsächlich möglich so einfach aus heiterem Himmel diese wieder zurückzuziehen?
    Wenn dem so wäre, dann wären sämtliche Mieter doch der Willkür der Vermieter ausgesetzt oder nicht?

  • Aber wir haben eine schriftliche Genehmigung des Vermieters, dass bei Übernahme vom Nachmieter der Laminatboden drin bleiben darf.
    Ist es tatsächlich möglich so einfach aus heiterem Himmel diese wieder zurückzuziehen?
    Wenn dem so wäre, dann wären sämtliche Mieter doch der Willkür der Vermieter ausgesetzt oder nicht?

    Es handelt sich hier um eine Individualvereinbarung und könnte rechtens sein.
    Phragmatisch erscheint mir das allerdings ohne großen Nutzen. Sie könnten das möglicherweise einklagen.

    Nüchtern betrachtet ist "Recht haben" oft viel teurer als billiges Unrecht zu ertragen.

    Entscheiden müssen Sie selbst. Meinen Ratschlag werde ich nicht ändern.

  • Ich würde es nicht rausnehmen.

    Ich auch nicht. Wenn es in der Vereinbarung eine Klausel gibt, wonach die Ausstattung dem Nachmieter überlassen werden kann (ohne Einschränkung), kann der Vermieter hier nichts anderes verlangen.

    Lasst Euch von den Nachmietern einfach etwas schriftliches geben, wonach sie das Laminat übernehmen und reicht das dem Vermieter ein (eine Kopie behaltet Ihr zu Eurer Sicherheit).

    Vereinbarungen sind dazu da, um eingehalten zu werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo MadamMImm,
    und wieder mal bestätigt sich, dass in der Kürze die Würze liegt:

    "In der Genehmigung vom Vermieter / dessen Verwaltung wurde unter dem Punkt 5 folgendes verfasst:
    Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die Einbauten auf Kosten des Mieters vollständig zu entfernen, sofern nicht der Nachmieter bereit ist, diese zu übernehmen."
    - Ist wohl klar verständlich, oder?

    "Nun ist es so, dass unsere Nachmieter den Laminatboden liebend gerne übernehmen würden."
    - Ist wohl enenso klar verständlich, oder?

    "Allerdings haben wir die Aussage von der Verwaltung erhalten,"
    - Wen interesiert, was irgendeine blonde Büroangestellte sagt...?
    Ihr habt (s.o.) die klare schriftliche vertragliche Vereinbarung, und "Reglungen" zum Nachteil des Mieters sind regelmässug unzulässig.
    Meinen Vorschlag, das Laminat zu entfernen, ziehe ich hiermit zurück.

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