Beiträge von Kolinum


    Der Vermieter verstößt hier eindeutig gegen den § 535 BGB nach dem er verpflichtet ist, dem Mieter den"Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren".

    Der Vermieter muß den Gebrauch der Mietsache, so wie diese dem Mieter angeboten und von diesen akzeptiert wurde, gewähren.

    Ist aber nicht zu verwechseln mit:

    § 536b BGB Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
    Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.

    Man darf voraussetzen, das bei der Anmietung, das nicht durch Sonneneinstrahlung geschützte Dachfenster, dieser Mangel unbedingt hätte bemerkt werden müssen.
    Zum Allgemeinwissen sollte schon gehören, das Dachwohnung mit nach Süden gerichteten Seiten im Sommer schon ganz erheblich aufheizen können.

    Mietrecht-Hilfe sollte aber hier nicht als Gutmenschelei verstanden werden, sondern als Hilfe bei Ihren Pflichten und Rechten aus aus den gesetzlichen Grundlagen.

    Ich hatte als Mieter einmal haargenau das gleiche Problem. Ich weiß inzwischen auch, warum die einzelnen Schienen klemmen und kann deshalb schon beurteilen, wer hier für eine Reparatur zuständig wäre.
    Aber leider muß ich mich hüten hier laienhafte Besserwisserei im Sinne von Vermietern zu äußern.
    Es hätte können zumindest etwas Licht in die Angelegenheit bringen können.

    Na gut. Wer nicht will, hat vieleicht schon!

    Grundsätzlich: Nur dann sind die Kosten für einen gegnerischen Anwalt zu zahlen, wenn sie zur Wahrung und Durchsetzung der Rechte des Geschädigten auch tatsächlich erforderlich waren.

    Aus Ihren bisherigen Verhalten sowie ein einmalige geringfügige Überschreitung der Zahlungsfrist, sehe ich den Aufwand nicht als gerechtfertigt an. Der Gläubiger hätte Sie durchaus selbst schriftlich abmahnen können. Der Sachverhalt dazu ist einfach.

    Ich würde nicht zahlen.

    Ihr Vermieter ist nach wie vor Ihr Vertragspartner. Wenn eine Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung Ihnen zusteht, dann ist dieses umgehend an Sie auszuzahlen.
    Den Zoff von Verwalter Vermieter und Bank ist für Sie rechtlich ohne Bedeutung.
    Da wird nach bekannter Manier alles Unbequeme von sich gewiesen und der Letzte ist der Dumme.
    Ich würde den Vermieter einen gerichtlichen Mahnbescheid zusenden.
    Der dafür eingesetzte Verwalter muß sich dann um das Problem kümmern. Ein Verantwortlicher ist mit Sicherheit zu finden und muß dem Gericht Rede und Antwort stehen.
    Dann sehen Sie weiter.

    Oder aber Sie kürzen Ihre Miete um den entsprechenden Betrag des Guthabens.

    http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabr…-Zahlungsverzug

    Zurückbehaltungsrecht des Mieters bei Zahlungsverzug
    Sofern der Vermieter die Erstattung grundlos verweigert, kann der Mieter bei einem bestehenden Mietvertrag die laufenden Vorauszahlungen auf die Nebenkosten mit seinem Erstattungsanspruch einfach verrechnen und Fakten schaffen. Der Vermieter kann dann nicht etwa kündigen, weil der Mieter mit der Zahlung der laufenden Nebenkosten rückständig sei.

    Vorab empfiehlt es sich als Selbstverständlichkeit, dass der Mieter den Vermieter trotzdem noch anmahnt, ihn auf seine Zahlungsverpflichtung hinweist und ihm unter angemessener Fristsetzung androht, dass er nach Fristablauf die laufenden Vorauszahlungen zurückbehält.

    OT:
    Ich sehe diesen Beitrag nicht als Rechtsberatung an, da alles was ich beschrieben habe jeder im Netz finden und nachlesen kann.

    Ist hier auch keine. Ich bezog mich auf folgenden Sätze:
    Was sollte ich nun also am besten machen? Kann ich einfach weniger Miete für den neuen Monat zahlen? Was kann da alles auf mich zukommen, was würdet ihr mir anraten?

    Es ist nun bei der neuen Hausverwaltung der Fall, dass die 'eingeschlichene' Erhöhung der Kaltmiete nun eingefordert wird.

    Es gilt die vereinbarte Miete. Rechenfehler sind kein Vertragsgegenstand. Sind Sie froh, das nicht noch eine Nachforderung kommt.

    Merken Sie sich eines: Miete ist eine Bringschuld!!!! Wenn zuwenig abgebucht wurde, sind Sie trotzdem nicht von Schuld frei.


    Wie hoch darf eine Mietminderung sein, wenn kein Schaden am Objekt vorliegt, sondern der Vermieter nur Versprochen hat dieses Objekt zu ersetzen, wofür es mehrere Zeugen gibt?

    Sie sprechen mir aus dem Herzen. Das bringt mich auf den Gedanken, auch meine Steuerschuld wegen nicht eingehaltender Versprechen von Politikern zu mindern.

    Über die Höhe der Minderung erhalten Sie hier keine Auskunft; diese müssten Sie ergoogeln.

    Hier erwarte ich aber nun jede Menge Like's

    hallo folgendes problem

    uber uns wohnt eine allerziehende mutter die die aussage tatigt kinder entfalten sich. jedoch geht der lsrm derren kinder uber das normale an larm raus.

    mehrere stunden am tsg schreiebn,brullen,trampeln,stampfen sowie gekloppfe suf topfen und flotenspiel. sodass man schin teilweise die wohnung verlasst weil es nicht mehr auszuhalten ist. . morgend unm 7unter der woche dowie eochenende wird dermassen larm prodzuziert dass msnn aus dem bett fliegt. was kann man tun dagegen.

    Mietrechtlich garnichts!
    Höchstens Anzeige bei der Polizei. Allerdings sollten Sie da vorsichtshalber einen Wurf mit dem Tintenfaß ins Auge fassen.

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    Der Vermieter wohnt im Erdgeschoss und es wohnen 5 weitere Personen im Haus. Ich beziehe eine 1-Zimmer Wohnung im Dachgeschoß. Im Dachgeschoß gibt es zwei 1-Zimmer Wohnungen und das Bad teile ich mir mit dem anderen Bewohner des Dachgeschoßes.

    Na, ist doch alles in Ordnung!

    Die Ankündigung einer Modernisierung mit der damit verbundenen Mieterhöhung hat den Zweck, den Mieter genügend Frist zur Suche einer neuen Wohnung zu geben. Eine Übernahme von Kosten ist nicht vorgesehen.

    Hier wiederum erfolgte mündlich die Mitteilung, das von einer solchen Maßnahme Abstand genommen wird.
    Aber mündlich wird viel in den Tag hineingesagt.

    Sie haben schließlich in eigener Verantwortung gekündigt. Sie hätten es nicht tun müssen.
    Ich mache Ihnen keine Hoffnung um Kostenerstattung. Das ist Lebensrisiko.

    Beispiel: Als neulich in meiner Apotheke ein Medikament nicht vorrätig war, hatte ich auch eine viertel Autostunde Verlust.
    Wenn ich diese nun auch gegenüber der Apotheke geltend machen wollte.
    Lach***

    Raus müssen Sie so oder so. Da beist die Maus keinen Faden ab.

    Abwägen können Sie das nur allein; jetzt vielleicht noch bei geringerer Miete gegenüber später und außerdem noch mit Umzugskostenerstattung; später möglicherweise dann ohne.
    Ich würde die Genossenschaft da nicht unnötig ärgern wollen.
    Wie bereits gesagt, keine Kulanz.

    Die Pflicht zur Installation wird in den Bundesländern verschiededen gehandhabt. Ob eine solche besteht erfahren Sie bei der Feuerwehr Ihres Ortes.
    Besteht noch keine Verpflichtung, so obliegt dem Vermieter die entscheidung. Persönliche Empfindungen gelten hier nicht.
    Es steht Ihnen natürlich frei einen solchen Melder privat zu installieren. Eine Übernahme der Kosten können Sie aber dann nur erbitten.

    Das Mietverhältnis wurde fristlos gekündigt (siehe ***Update***) und der Vermieter ist zum vereinbarten Zeitpunkt der Schlüsselübergabe nicht erschienen. Damit ist das Mietverhältnis trotzdem beendet.

    Wenn der Schlüssel nicht übernommen wird führt das nicht zu einer automatischen Verlängerung des Mietverhältnisss.

    Die Folgen daraus habe ich in #2 erläutert.

    Daher meine Fragen an Euch:


    Aha, jetzt kommt's endlich.

    Kann ich darauf bestehen, dass der Vermieter ALLE Abwasserrohre untersucht um zu Ergründung, ob nicht doch auch Abwasserrohr beschädigt ist durch welches die Ratten einen Weg aus der Kanalisation in den Garten finden?

    Nein!

    Ist es eigentlich nicht so, dass Baureste und -abfälle ordnungsgemäß entsorgt werden müssen anstatt als Füllgrund verwendet zu werden?

    Befragen Sie das örtliche Bauamt.

    Kann ich darauf bestehen, dass (evtl. auf Kosten der ausführenden Bauunterhnehmen) der Gartenboden "bereinigt" wird (Abtragen des Bodens, Entsorgung des Bauschuttes, Anlage eines vernünftigen Erdreiches)?

    Nein!

    Ist diese "Einschränkung" den Garten nicht nutzen zu können, die Terassentüre nicht unbeaufsichtigt offen zu lassen oder gar die "Einschränkung" nicht unabeaufsichtigt Lüften zu können eigentlich eine massive Einschränkung der Lebensqualität?

    Das ist subjektives Empfinden, eben auch Ansichtssache.
    Über Baumaßnahmen entscheidet allein der Eigentümer. Kleiner Hinweis: Er muß es schließlich auch bezahlen.

    Wenn einem der Wohnsitz nicht mehr zusagt muß man sich einen anderen suchen. Ich habe das auch tun müssen.

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