Anwaltskosten Gegenpartei ( Vermieter) bezahlen?

  • Ich habe eine Wohnung gemietet, mit einverständnis des Vermieters an meinen Sohn untervermietet.
    Die Miete wurde von der ARGE übernommen. Sie wurde regulär meinserseits zum 31.3. gekündigt.

    Mein Sohn ist am 7.2. unerwartet verstorben.

    Ich bekomme heute, 12.3. eine Email von demAnwalt des Vermieters ( die Miete wäre am 3.des Monats fällig gewesen und wurde bisher immer rechtzeitig gezahlt), dass ich die Miete zahlen soll (was unbestritten ist, da ich der Mieter bin) und seine Kosten übernehmen muß.:mad:

    Diesem Schreiben ging ein Telefonat mit dem Vermieter voraus, indem Vereinbart wurde, dass ich Ihm Bescheid sage, bis wann ich die Wohnung räumen kann. Er wollte mir einen Teil der Miete erlassen, wenn ich vor dem 31.3. die Wohnung übergebe, da er noch renovierungsarbeiten durchführen will.

    Mir ist es menschlich unbegreiflich, das der Vermieter in dieser Situation, in der ich trauere, nach 9 Tagen Mietverzögerung und vorangegengenem Telefonat einen Anwalt einschaltet.

    Meine Frage: Muß ich die Anwaltskosten des Vermieters übernehmen?

  • Grundsätzlich: Nur dann sind die Kosten für einen gegnerischen Anwalt zu zahlen, wenn sie zur Wahrung und Durchsetzung der Rechte des Geschädigten auch tatsächlich erforderlich waren.

    Aus Ihren bisherigen Verhalten sowie ein einmalige geringfügige Überschreitung der Zahlungsfrist, sehe ich den Aufwand nicht als gerechtfertigt an. Der Gläubiger hätte Sie durchaus selbst schriftlich abmahnen können. Der Sachverhalt dazu ist einfach.

    Ich würde nicht zahlen.

  • jolana:

    "Ich habe eine Wohnung gemietet, mit einverständnis des Vermieters an meinen Sohn untervermietet. Die Miete wurde von der ARGE übernommen. Sie wurde regulär meinserseits zum 31.3. gekündigt."
    - Mit "Sie" meinst Du die Wohnung?
    Wann ging dem VM die Kündigung zu?

    "Mein Sohn ist am 7.2. unerwartet verstorben."
    - mein Beileid!

    "Ich bekomme heute, 12.3. eine Email von demAnwalt des Vermieters ( die Miete wäre am 3.des Monats fällig gewesen und wurde bisher immer rechtzeitig gezahlt), dass ich die Miete zahlen soll (was unbestritten ist, da ich der Mieter bin) und seine Kosten übernehmen muß.:mad:"
    - Müssen musst Du garnicht. Es hätte eine Mahnung des VM genügt. Auf Emails würde ich sowiesonicht reagieren, und ich habe noch nie davon gehört, dass ein RA solche Kommunikationswege mit dem Gegner wählt.

    "Diesem Schreiben ging ein Telefonat mit dem Vermieter voraus, indem Vereinbart wurde, dass ich Ihm Bescheid sage, bis wann ich die Wohnung räumen kann. Er wollte mir einen Teil der Miete erlassen, wenn ich vor dem 31.3. die Wohnung übergebe, da er noch renovierungsarbeiten durchführen will."
    - Gibt es inzwischen einen Termin?

    "Mir ist es menschlich unbegreiflich, das der Vermieter in dieser Situation, in der ich trauere, nach 9 Tagen Mietverzögerung und vorangegengenem Telefonat einen Anwalt einschaltet."
    - Sowas ist heutzutage "menschlich"...

    "Meine Frage: Muß ich die Anwaltskosten des Vermieters übernehmen?"
    - Falls ihm überhaupt welche entstanden sein sollten... - Ernsthaft: Musst Du nicht, es sei denn, er bzw. sein Mandant hat einen rechtskräftigen (gerichtlichen) Titel gegen Dich.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (12. März 2015 um 22:55)

  • Zitat

    Mir ist es menschlich unbegreiflich, das der Vermieter in dieser Situation, in der ich trauere, nach 9 Tagen Mietverzögerung und vorangegengenem Telefonat einen Anwalt einschaltet.

    Meine Frage: Muß ich die Anwaltskosten des Vermieters übernehmen?


    Für Mietzahlungen gilt die gesetzliche Regelung, dass bis zum 3. Werktag die Miete zu zahlen ist. Es sei denn es wäre etwas anderes vereinbart.

    Insgesamt bedeutet dies aber auch, dass sich mit dem 4. Werktag der Mieter in Verzug befände. Mahnkosten in Höhe von vielleicht 1,50 € wären angemessen.

    Insgesamt sind aber in dem hier geschilderten Fall m.E. außergerichtliche Anwaltskosten nicht möglich. Der Vermieter hätte den Anwalt zu zahlen, da eine solche Mahnung zu seinem Geschäft gehört.

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