Wohnungsblock wird abgerissen

  • Hallo,

    wir wurden von unserer Wohnungsgenossenschaft informiert, dass unser Wohnungsblock in nächster Zeit abgerissen wird, weil er unter 50 % Belegung aufweist. Es kann aber noch bis zu 2 Jahr dauern. Unser Block steht einzeln, inmitten einer Siedlung, einer anderen Wohnungsgenossenschaft. Uns wurde angeboten, andere Wohnungen der SWB zu beziehen. Doch wir wollen hier in der Gegend bleiben, da es eine ruhige Gegend ist und wir uns hier wohl fühlen.
    Wir bleiben hier auch in der Wohnung, bis es nicht mehr geht, die anderen Mieter sind schon in Panik verfallen und suchen sich schon neue Wohnungen. Nun die Frage, die SWB hat angeboten die Umzugskosten zu übernehmen, da der Block ja dann nicht mehr existiert. Sie können uns aber auch hier keine gleichwertige Wohnung anbieten. Wenn ich von hier in den nächsten Block ziehe, der einer anderen Wohnungsgenossenschaft gehört, bekomme ich den Umzug nicht bezahlt, ist das rechtens? Wir müssen ja raus und wollen eigentlich nicht.

    MfG
    Falcao

  • Hallo,

    Zitat

    Wenn ich von hier in den nächsten Block ziehe, der einer anderen Wohnungsgenossenschaft gehört, bekomme ich den Umzug nicht bezahlt, ist das rechtens?

    Die Tatsache, dass die Genossenschaft den internen Umzug bezahlt ist reine Kulanz. Einen Rechtsanspruch gibt es hier nicht.

    Zitat

    Wir müssen ja raus und wollen eigentlich nicht.

    Der Wille spielt aber keine Rolle. Die Möglichkeit der Kündigung für den Vermieter ergibt sich aus § 573 (2) Pkt. 3 BGB.
    Hier ist allerdings nicht von Entschädigungen oder ähnlichem die Rede. Ist die Kündigung - die ja noch nicht vorliegt - wirksam, so müsst Ihr auf eigene Kosten ausziehen.

    Ansonsten würde ich erst einmal die Kündigung abwarten und noch nicht in Panik verfallen.
    Beteiligungen der Genossenschaft an einem Umzug sind immer Verhandlungssache.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Raus müssen Sie so oder so. Da beist die Maus keinen Faden ab.

    Abwägen können Sie das nur allein; jetzt vielleicht noch bei geringerer Miete gegenüber später und außerdem noch mit Umzugskostenerstattung; später möglicherweise dann ohne.
    Ich würde die Genossenschaft da nicht unnötig ärgern wollen.
    Wie bereits gesagt, keine Kulanz.

  • Wenn ein Gebäude abgerissen werden soll, darf der Eigentümer den Mietern kündigen.
    Abrisskündigung heißt das.

    Wenn die Genossenschaft aus Kulanz noch die Umzugskosten zahlt, solltet Ihr das annehmen und nicht protestieren, sonst zahlt Ihr den Umzug am Ende selber.

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