Weiterhin noch recht viele Antworten. Ihnen sei's gegönnt.
Beiträge von Kolinum
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Was sagt ein Jurist dazu ... ?
Ich sage nichts dazu, da mir die Qualifikation dazu fehlt.
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Von mir jetzt hier die #44.
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Erstens verstehe ich wohl ansatzweise wie und worum es geht und zweitens bekomme ich die Abrechnungen für die Wohnungen fertig von der Verwaltung zugestellt!Dazu ist die Verwaltung da. Es würde auch garnicht anders gehen.
Die gesetzliche Grundlage ist das Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz)
Das studieren Sie mal bevor Sie hier Sorry dummes Zeug! reden.Also wo bin ich da verantwortlich?
Sie und nur Sie als Vermieterin sind Ihren Mietern gegenüber verantwortlich, denn Sie sind alleiniger Vertragspartner.
Schreiben Sie sich das allemal hinter die Ohren. -
Von mir keine Antwort. Wegen der Schimmelproblematik gibt es im Internet tausendfach Wissenswertes zu lesen. Ich muß da Ihnen gegenüber nicht auch nochmal alles nachplappern.
Verzagen Sie nicht. Die nächsten Forumteilnehmer warten schon sehnsüchtig darauf. -
Meine Frage ist nun, habe ich aus solch einen Grund ein Sonderkündigungsrecht? Ich fühle mich in den 4 Wänden alles andere als wohl, zumal das nicht mal mein Verschulden ist.Unwohlsein in einer Wohnung begründet kein Sonderkündigungsrecht. Schon garnicht, wenn man die Katze im Sack kauft.
Natürlich haben Sie kein Schuldbewußtsein, das wurde im Anwaltsstaat schon lange abgeschafft.Ihnen bleibt nur eines und das haben Sie bereits anklingen lassen. Mindern Sie die Miete entsprechend. Anleitung dazu gibts im Internet.
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Der Vermieter ist verpflichtet, bei monatlichen Vorauszahlungen auf die Betriebskosten, eine Abrechnung zu erstellen.
Wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist wäre nur die Abrechnung 2013 fällig. -
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Zwar kein Mietrecht, aber zur Bausubstanz.
Malern hilft da sicher nicht. Da es sich um ein Erdgeschoß handelt und die Feuchtigkeit von untern nach oben steigt ist an der Isolierung der Grundmauer was faul. Ohne gründliche Sanierung keine dauerhafte Abhilfe.
Ich sage dazu mal, dass es nicht am Lüften liegt. -
"es wurde vor 2 Jahren eine neue Antennenanlage installiert"
Die Kosten einer Reparatur bzw. Neuinstallation müssen Sie als Mieter nicht zahlen.
Sondern nur die Kosten laut Betriebskostenverordnung
a) des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage,
hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich
der Einstellung durch eine Fachkraft oder das Nutzungsentgelt für eine nicht zu dem Gebäude gehörende Antennenanlage sowie
die Gebühren, die nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen,oder
b) des Betriebs der mit einem Breitbandnetz verbundenen privaten Verteilanlage; hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchstabe
a, ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandanschlüsse; -
Die Satzungen der Städte für die Zahlung von Müllgebühren sind unterschiedlich.
Z.B. unsere wird als Grundgebühr pro Person im Haushalt direkt an die Stadt bezahlt. Hat also mit dem Vermieter garnichts zu tun.Erkundigen Sie sich erstmal bei Ihren örtlichen Abfallwirtschaftsbetrieb nach der Satzung und lassen Sie hier nicht die Forenmitglieder im trüben Wasser fischen.
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Der Melder muß abzustellen gehen. Mir ist nicht bekannt, das dafür eine Zerstörung notwendig ist.
Ich denke mal, das daran eher Ihre Schlaftrunkenheit und unkontrollierte Emotion die Schuld tragen. Also ersetzen. -
Wenn Sie hier etwas reinstellen, sollten Sie schon im Nachhinein mal prüfen, ob das auch lesbar ist.
Sowas wie hier ist einfach schlampige Arbeit. -
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Bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrages würde ich die Miete mindern.
BGB § 536 a-d
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Für Rechtsberatung stehe ich nicht zur Verfügung
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Ich würde das auch so tun. Wenn es sich für den Vermieter nicht mehr rechnet, wird er Ihnen schon nochmal entgegenkommen.
Ich würde dann aber eine verbrauchsabhängige Regelung anstreben.Bei manchen Leuten muß es erst weh tun.
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Die Beiträge #7 bis #10 sind m.E. nicht hilfreich und nur Palaver ohne auf das eigentliche Problem einzugehen.
Geht mit # 12 bis #18 (meines eingeschlossen) gleich weiter!
Spätestens nach #11 wäre der Fall vorläufig erledigt gewesen.
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Der Verwalter lässt was die Vorauszahlung abgeht nicht mit seich reden.
Der Verwalter ist nicht der Chef Ihrer Eigentümergemeinschaft. Er verwaltet nur.
Mit Beschluß der Eigentümerversammlung können Sie das durchsetzen.
Ich glaube da eher bei Ihnen etwas Kampfgeist zu missen. -
Vorher hat der Sohn unserer Vermieter in dem Haus gelebt und hatte noch 2 Räume mit seinen Sachen voll, die er dann in den nächsten Tagen wegräumen wollte.
Dieses Versprechen hat denselben Stellenwert wie das unserer Politiker. Nämlich keinen.
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