Keine NKAbrechnung- was tun?

  • Folgender Fall:
    Wohnung bewohnt von 02/13 bis 09/14.
    Noch keine NK-Abrechnung für 2013 erhalten.
    Monatlich 100€ Vorauszahlung gezahlt.

    Kann man diese 100€ für das Jahr 2013 nun zurückfordern, oder was kann ich tun???

    Etliche Anrufe bringen nichts, man wird immer wieder vertröstet auf 2-3 Wochen später.

    bitte helft mir:)

    Einmal editiert, zuletzt von marcelsva (31. März 2015 um 09:41)

  • Zitat

    Monatlich 100€ pauschal gezahlt.

    Wenn Du eine Pauschale gezahlt hast, kannst Du auf eine Abrechnung lange warten. Die wirst Du nämlich nie bekommen.

    Wenn Du "pauschal" für etwas zahlst, wird hierüber auch nicht abgerechnet.
    Nur wenn Du Vorauszahlungen leistest, muss der Vermieter abrechnen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Das ändert einiges.

    Zitat

    Etliche Anrufe bringen nichts, man wird immer wieder vertröstet auf 2-3 Wochen später.

    Korrekt, Anrufe bringen nichts. Du musst den Vermieter schriftlich und nachweislich (EW-Einschreiben) auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist (ca. 14 Tage) eine Abrechnung zuzustellen.

    Hier kannst Du dann vorsorglich mitteilen, dass Du bei Verstreichen der Frist, die Vorauszahlung zurückforderst.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Der Vermieter ist verpflichtet, bei monatlichen Vorauszahlungen auf die Betriebskosten, eine Abrechnung zu erstellen.
    Wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist wäre nur die Abrechnung 2013 fällig.

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