Kündigung

  • Hallo zusammen,

    mein Freund und ich sind im November in einen Bungalow gezogen. Alles ziemlich spontan, da wir schnell etwas brauchten. Vorher hat der Sohn unserer Vermieter in dem Haus gelebt und hatte noch 2 Räume mit seinen Sachen voll, die er dann in den nächsten Tagen wegräumen wollte. Lange Rede kurzer Sinn, er hat es bis heute nicht erledigt. Wir haben seinen Eltern (unsere Vermieter wohnen 6 Sdt von uns weg) geschrieben, dass wir eine Mietminderung wollen. Vor 5 Wochen! Und sie meinten, dass sich sofort ändern würde. Kein Erfolg. Immer noch alles voll. Nun haben wir beschlossen, dass es uns reicht. Haben den Sohn drauf hingewiesen, dass wir was neues suchen. Keine offizielle Kündigung! Nun kommt er uns "Da ihr ausziehen wollt, müsst ihr zum 01.06.15 draußen sein". Was schon mal nicht der Frist entspricht. Wir selbst werden nun morgen unsere Kündigung per Einschreiben verschicken. Nun wollen wir aber endlich unsere Mietminderung. Was kann man da machen? Und kann man evtl nachträglich Schadensersatz bekommen? Seit November können wir 2 Räume,Keller und Caport nicht nutzen und haben immer volle Miete gezahlt (schon dämlich ich weiß). Freue mich auf hilfreiche Antwort

  • Vorher hat der Sohn unserer Vermieter in dem Haus gelebt und hatte noch 2 Räume mit seinen Sachen voll, die er dann in den nächsten Tagen wegräumen wollte.

    Dieses Versprechen hat denselben Stellenwert wie das unserer Politiker. Nämlich keinen.

  • SiMii;

    "... Sohn unserer Vermieter in dem Haus gelebt und hatte noch 2 Räume mit seinen Sachen voll, die er dann in den nächsten Tagen wegräumen wollte. Lange Rede kurzer Sinn, er hat es bis heute nicht erledigt."
    - Ihr hättet nach Ablauf der nächsten Tage den Vermieter nachweislich abmahnen müssen mit Fristsetzung, ansonsten Androhung einer evtl. Mietminderung.

    "Haben den Sohn drauf hingewiesen, dass ..."
    - Er ist nicht Euer Vermieter/Vertragspartner.

    "Nun kommt er uns "Da ihr ausziehen wollt, müsst ihr zum 01.06.15 draußen sein". Was schon mal nicht der Frist entspricht. Wir selbst werden nun morgen unsere Kündigung per Einschreiben verschicken."
    - Der Sohn redet dummes Zeugs. Wenn Ihr jetzt per Einwurfeinschreiben zum nächstmöglichen Termin kündigt, wäre das dann zum 30.06.2015.

    "Nun wollen wir aber endlich unsere Mietminderung. Was kann man da machen? Und kann man evtl nachträglich Schadensersatz bekommen? Seit November können wir 2 Räume,Keller und Caport nicht nutzen und haben immer volle Miete gezahlt (schon dämlich ich weiß)."
    - Wenn Ihr nachweisen könnt , dass der VM von dem Mangel an der Mietsache weiss und ihn trotz Aufforderung nicht behoben habt, würde ich die zukünftige Miete entsprechend mindern. Ob rückwirkend, möchte ich nicht zuverlässig beurteilen.

  • Zitat

    Wir haben seinen Eltern (unsere Vermieter wohnen 6 Sdt von uns weg) geschrieben, dass wir eine Mietminderung wollen.

    Eine Mietminderung erfragt/-bittet man nicht beim Vermieter, die nimmt man selbst vor.

    Allerdings ist der Zug, da der Mangel bei Mietbeginn bereits vorhanden war und Ihr ihn Monate geduldet habt, abgefahren.

    Oder habt Ihr den Mangel bei Mietbeginn nachweisbar moniert?

    BGB § 536b
    Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme

    Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.

  • Also unsere Vermieter wussten davon. Die waren im Januar auch mal da und haben das dann persönlich gesehen. Haben ihren Sohn auch drauf hingewiesen, dies zu beseitigen. Aber bislang ohne Erfolg

  • Also unsere Vermieter wussten davon. Die waren im Januar auch mal da und haben das dann persönlich gesehen. Haben ihren Sohn auch drauf hingewiesen, dies zu beseitigen. Aber bislang ohne Erfolg

    "Wir haben gezeigt dass..."
    "Wir haben darüber gesprochen, dass..."
    "Es ist doch allen klar, dass..."

    Alles tolle Floskeln aber kein BEWEIS.
    Habt Ihr den Vermietern den Mangel SCHRIFTLICH (jetzt bitte nicht sagen: Ja per SMS) angezeigt und um Beseitigung aufgefordert?
    Und könnt Ihr dies auch vor Gericht beweisen? (Kopie und Zustellungsnachweis --> Einschreiben?)

    Und der Sohn ist verdammt noch mal nicht Euer Vertragspartner. Da könnt Ihr genausogut zum nächsten Penner unter die S-Bahnbrücke gehen und sagen "Eyh, Alter, sag dem Kumpel vom Sohn unserer Vermieter, er soll dem Sohn sagen, dass dieser den Eltern ausrichten soll, dass die Wohnung komplett zu übergeben ist".
    Null Wirkung, Null Rechtskraft.
    Der einzige Adressat sind die Vermieter, die im MV stehen. Und das ganze nachweislich schriftlich. Sonst könnt Ihr Euch die Mühe sparen da vergeblich.

  • "Wir haben gezeigt dass..."
    "Wir haben darüber gesprochen, dass..."
    "Es ist doch allen klar, dass..."

    Alles tolle Floskeln aber kein BEWEIS.
    Habt Ihr den Vermietern den Mangel SCHRIFTLICH (jetzt bitte nicht sagen: Ja per SMS) angezeigt und um Beseitigung aufgefordert?
    Und könnt Ihr dies auch vor Gericht beweisen? (Kopie und Zustellungsnachweis --> Einschreiben?)

    Und der Sohn ist verdammt noch mal nicht Euer Vertragspartner. Da könnt Ihr genausogut zum nächsten Penner unter die S-Bahnbrücke gehen und sagen "Eyh, Alter, sag dem Kumpel vom Sohn unserer Vermieter, er soll dem Sohn sagen, dass dieser den Eltern ausrichten soll, dass die Wohnung komplett zu übergeben ist".
    Null Wirkung, Null Rechtskraft.
    Der einzige Adressat sind die Vermieter, die im MV stehen. Und das ganze nachweislich schriftlich. Sonst könnt Ihr Euch die Mühe sparen da vergeblich.


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