Beiträge von Kolinum


    Als Antwort erhielt ich nur ein Teil des Geldes und die Drohung mir die Rechnung der Reparatur des Heizkessels und der reparierten von mir angebohrten, elektrischen Leitungen zu geben. Während meiner Mietzeit ist weder das eine noch das Andere passiert. Wie verhalte ich mich jetzt.

    Sie können mit Hilfe eines Anwaltes Klage einreichen.

    Ob die gegen Sie erhobenen Anschuldigungen wahr sind oder nicht, kann hier nicht beurteilt werden.
    Da steht Aussage gegen Aussage.
    Eigentlich sollte man das aber wissen.


    1. Es ist nicht mein Müll, sondern Müll von 5 Parteien. Ich bin eine Person, insgesamt sind es 12 Personen. Es geht also überwiegend um den Müll anderer Personen, natürlich auch um meinen.


    Also werden die Tonnen reihum von den Bewohnern rausgestellt. Da Sie körperlich nicht mehr in der Lage sind, müssen Sie und nur SIE sich um eine andere Lösung bemühen. Für die Durchführung Ihrer Pflichten spricht Sie niemand frei, auch nicht aud dem Sterbebett.
    Wenn im Mietvertrag eine Rundumversorgung nicht vereinbart ist, dann bekommen Sie auch keine![/QUOTE]

    Zitat

    Wenn der Vermieter die Gebühren dafür als Betriebskosten verteilt, dann kümmert er sich um die Müllangelegeheit.


    Nein, ihm wird nur die Rechnung vom Entsorger zugestellt. Genau diese Rechnung und nicht mehr zahlen Sie über die Betriebskostenabrechnung. Der Vermieter "verdient" daran nichts. Warum sollte er für Sie zum Arbeitsdienst verpflichtet werden.

    Zitat

    Ich habe keinen Vertrag mit der Müllabfuhr, sondern mit dem Vermieter.


    Genau das habe ich Ihnen gerade erklärt.

    Ich sehe schon, das ist hier ein Vermieter-Forum.
    Wenn Sie das so sehen, dann haben Sie hier nichts mehr verloren.


    Ich möchte lediglich wissen, ob ich die Antenne absenken muß, oder eben nur der Bitte entsprechen könnte!

    Wollen Sie uns hier verarschen?
    Wenn Sie schon eine kleine Antenne haben ist es ja schon mal gut.
    Lassen Sie einen Fachmann kommen, welcher Ihnen den genauen Punkt zeigt, wo noch Empfang ist und dann sehen Sie weiter.

    Mehr ist dazu nicht zu sagen!


    Ich zahle gerne dafür, aber das ist doch Vermietersache,oder?

    Wenn im Mietvertrag nichts geregelt ist, ist das allein Ihre Sache. Wenn Sie körperlich nicht in der Lage sind, müssen Sie für eine andere Lösung Sorge tragen.
    Mit einer Vergütung lässt sich doch bestimmt in der Nachbarschaft jemand finden, der diese Handgriffe für Sie vornimmt.


    Die mobile Anlage ist ja in meinem Fall bereits genehmigt, wie ich schon schrieb. Es geht lediglich um die Absenkung. D.h. die Schüssel würde dann hinter der Betonmauer des Balkons unten auf dem Fußboden stehen und ich glaube nicht, dass ich dann noch Empfang haben werde! Denn die Strahlen müssen dann durch diese Betonmauer durch! Probiert habe ich es allerdings noch nicht. Darum geht es!


    Ist richtig. Ein generelle Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn bestimmte Kriterien eingehalten werden.

    Befolgen Sie die Bitte des Hausverwalters und senken Sie den Spiegel ab oder Sie kaufen einen kleineren.

    Auch ich stand vor genau dem gleichen Problem.
    Meist sind die Spiegel überdimensioniert.
    Der Fachmann vor Ort weiß am besten welches Produkt für welchen Empfang ausrecihend ist.
    Bei mir (Astra) sind es 45 cm. Dieser läßt sich natürlich besser verstecken als ein größerer. Unter zuhilfenahme seiner Meßgeräte kann er den optimalen Standort genau bestimmen. Mein Empfang ist bestens.
    Kosten mit Spiegel und Montage: 120 €. Geht aber auch teurer.

    Zur Not selbst einen Handwerker beauftragen?

    Das können Sie tun. Ob allerdings ein Notfall vorliegt, kann ich nicht beurteilen. In Vorkasse müssten Sie in jeden Fall gehen. Wer die Kosten letztendlich übernimmt, weiß nur eine Wahrsagerin, zu der mir fachliches Wissen fehlt.
    Ich würde, das Gröbste scheint beseitigt, mich mit einen Spray gegen Schimmel behelfen.
    Sie können auch der allgemeinen Schimmelhysterie folgen und Sachverständige oder sonstige kluge Leute mit der Beseitigung beauftragen.
    Aber eben immer unter dem Gesichtspunkt eventueller Kosten.

    Der Vermieter muß Ihnen die Belege nicht zusenden. Diese können Sie aber beim Vermieter einsehen oder gegen ein Gebühr Kopien anfordern.
    Die Betriebskostenabrechnung ist in einer für Normalbürger verständlichen Weise zu erstellen.
    Da die Zahlung bei Ihnen durch das Amt erfolgt, ist das Amt für eine nachprüfbare Abrechnung verantwortlich.
    Sie legen die Unterlagen dem Amt und diese nimmt dann nach Prüfung die Zahlung vor oder nicht.
    Die Verantwortung für eine Nachzahlung oder auch Rückzahlung liegt also in erster Linie beim Amt.

    Zu der Wohnung haben wir ein Garten erhalten. Von dem steht aber nichts im Mietvertrag.


    Dann wurde Ihnen der Garten lediglich zur Nutzung überlassen.

    Zitat

    Der Vermieter sagt aber das der Garten einem anderen Mieter gehoren soll.


    Der Vermieter ist allein dazu berechtigt, über den Garten zu verfügen.

    Zitat

    Können wir den Garten dem Mieter geben den wir wollen. Da ja eine Zuordnung der Gärten nicht gegeben ist.


    Doch. Es ist der Garten des Vermieters und nur er bestimmt, wer ihn nutzen darf.

    Dann sollten Sie mal die "Hilfe" Ihrer Ansicht nach präzisieren.
    Hilfe bedeutet nicht das Anspruchsdenken mancher Mieter und Vermieter zu bedingungslos zu unterstützen, sondern nur soweit, als es die gesetzlichen Grundlagen erlauben. Falsche oder irrige Meinungen, gleich welcher Art, müssen wir hier leider allzuoft korrigieren und werden nicht nach "Klassenkampf" unterschieden.

    Gemeint war eher, ob der Aufhebungsvertrag noch vor Mietbeginn erfolgen muss, oder obs auch wenige Tage danach sein darf. Mietbeginn wäre in ein paar Tagen.


    Er kann jederzeit abgeschlossen werden.

    Zitat

    Nun gehe ich eben davon aus, dass mich der Vermieter nicht in die Wohnung einziehen lassen möchte und werde daher auch nicht einziehen.


    Was soll das den nun wieder? Sortieren Sie endlich mal Ihre Gedanken. Ich habe nicht Lust bereits gegessenes Zeug nochmal zu essen.

    Zitat

    Wenn ich nun allerdings 1/3 der Kaution sowie die erste Monatsmiete zu Mietbeginn überweise (Vermieter besteht auf volle Kaution zur Übergabe) wäre es ja ziemlich sinnfrei, wenn angenommen ein Tag später der Aufhebungsvertrag von beiden Seiten unterschrieben wird.

    Sinnfreier gehts nicht. Dann könnten beide Seiten auch auf einer 3-monatigen Kündigungsfrist bestehen.
    Bedenke: Aufhebungsvertrag geht nur im gegenseitigen Einvernehmen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!