Wir sind Mieter in einem Mehrfamilienhaus und wollen jetzt ausziehen. Zu der Wohnung haben wir ein Garten erhalten. Von dem steht aber nichts im Mietvertrag. Andere Mieter des Hauses wollen den Garten übernehmen und uns finanziell ausgleichen. Der Vermieter sagt aber das der Garten einem anderen Mieter gehoren soll. Gekündigt haben wir das Mietverhältnis noch nicht. Können wir den Garten dem Mieter geben den wir wollen. Da ja eine Zuordnung der Gärten nicht gegeben ist.
Gartenrecht bei Kündigung
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Caddy -
11. April 2015 um 15:48 -
Erledigt
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Zu der Wohnung haben wir ein Garten erhalten. Von dem steht aber nichts im Mietvertrag.
Dann wurde Ihnen der Garten lediglich zur Nutzung überlassen.ZitatDer Vermieter sagt aber das der Garten einem anderen Mieter gehoren soll.
Der Vermieter ist allein dazu berechtigt, über den Garten zu verfügen.ZitatKönnen wir den Garten dem Mieter geben den wir wollen. Da ja eine Zuordnung der Gärten nicht gegeben ist.
Doch. Es ist der Garten des Vermieters und nur er bestimmt, wer ihn nutzen darf. -
Auch wenn der Strom vom garten zu dem keller eines anderen Vermieters geht?
Also müssen wir den Garten auch wieder so verwüsten wie wir ihn bekommen haben?
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Woher der Strom im Garten kommt ist unerheblich. Wenn es Marke Eigenbau war, müssten Sie diesen auf Verlangen des Vermieters sowieso zurückbauen.
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Also müssen wir den Garten auch wieder so verwüsten wie wir ihn bekommen haben?

Es ist noch schlimmer: Ihr müsst ihn einen Meter hoch zubetonieren. -
Hallo Caddy,
ich verstehe gar nicht, wie du auf die Idee kommst, du könntest bestimmen wer den Garten nutzt und wer nicht - in einen Haus, das dir nicht gehört und in dem du bald nicht mehr wohnen wirst, .
Der Garten gehört dem Vermieter und der allein bestimmt wer ihn nutzt. Das wäre selbst dann so, wenn er bei euch im Mietvertrag gestanden hätte.
Bei der "Verwüstung" des Gartens solltest du bedenken, dass die Bepflanzung im allgemeinen in den Besitz des Vermieters übergeht. D.h. du kannst keine verbrannte Erde hinterlassen, selbst wenn du den Garten so vorgefunden hast.
Gruss
H HDies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung
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So nun das Feedback zum Thema.
Wir hatten Termin beim Vermierter (Chef) direkt und dieser hat uns recht gegeben, raus kam, dass die Sachbearbeiterin nur aufgrund von persönlichem Interesse den Garten einem anderen Mieter zusprechen wollte.
Der Mieter, der sich als erstes für den Garten gemeldet hat bekommt ihn nun auch.
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Gut so. Ein Gespräch vor Ort mit dem richtigen Verantwortlichen kann mehr tun als die gesamte Schreiberei hier.
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