Beiträge von Kolinum

    Laut diversen Rechts-Websites (z.B. https://www.mietrecht.de/mietvertrag/vertrag/) ist ein mündlicher Vertrag möglich und bindend. Es ist nur die Frage inwiefern das zutrifft, wenn die Dame, die die Zusage gemacht hat bei der Zusage über bestimmte Zusammenhänge nicht Bescheid wusste. Ob das dann einfach für sie "Pech" ist, oder ob die Zusage dann nicht gültig ist.

    Mündliche Mietverträge sind gültig. In Ihren 2 Satz kommen auch Ihnen erste Zweifel.
    Da der bestehende Mietvertrag nach wie vor gültig ist, hätte der Vermieter einen mündlichen Vertrag garnicht abschließen dürfen.
    Eine Wohnung kann nur einmal vermietet werden.
    Mithin ist er Makulatur. Der Partner A kann sehen was er will. Er ist immer noch Mitmieter. Man sollte ihm das deutlich zu verstehen geben. Bei Zahlungsverweigerung unternehmen Sie entsprechente rechtliche Schritte.

    Das ist ärgerlich, aber was mich noch mehr ärgert und verwundert ist dass so eine Vollmacht zur Klage einfach so beschlossen wird ohne den Mieter vorher zu informieren bzw zu verwarnen oder die Polizei zu rufen.

    Zur Eigentümerversammlung hat Ihre Mutter bestimmt eine Einladung erhalten. Darin ist die Tagesordnung aufgeführt, aus welcher so ein wichtiger Punkt Thema war.
    Warum Ihre Mutter das ignoriert hat und auch keinen Vertreter geschickt hat, weiß hier niemand.

    Lieber junger Freund. Ihr Problem scheint mir nicht ganz koscher und irgendwie fühle ich mich da veräppelt.
    Muß ich nicht haben! Tschüß

    Auf der selben Eigentümerversammlung wurde allerdings beschlossen, dass auch gegen meine Mutter nehme ich an (selber Nachname) eine Klagevollmacht beschlossen wurde

    Da brauchen Sie nichts anzunehmen, sondern schauen einfach in das Protokoll der Versammlung.


    "Niemand kann ohne Einverständnis aller vier Parteien aus dem Vertrag entlassen werden. D.h. ein Aufhebungsvertrag wäre ungültig."

    Genauso ist es. Alle Unterzeichner haften gesamtgesellschaftlich, also auch für die Erfüllung des gemeinsamen Vertrages.
    Auch der Vermieter hat kein Recht einseitig den bestehenden Vertrag zu ändern und Personen auszutauschen.
    Was der Vermieter anderen Leuten verspricht, ist sein ganz persönliches Problem.

    ....,dass sich der Vermieter der Sache annimmt, entweder durch eine angemessene Schallisolation, dass er die Mieter über uns irgendwie zum Ausziehen bewegt oder dass er denen zumindest Druck macht, dass die fortan leiser sind.

    Wie soll der Druck ausssehen?
    Der Vermieter kann höchstens eine Abmahnung aussprechen. Ob das was nutzt, steht in den Sternen.
    Wenn nicht, kann er eine Kündigung gemäß BGB § 569 aussprechen.

    § 569 BGB Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
    (1).............
    (2) Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs. 1 liegt ferner vor, wenn eine Vertragspartei den Hausfrieden nachhaltig stört, so dass dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

    Der Erfolg steht ebenso in den Sternen, wie eine Abmahnung. Letztendlich haben Sie durch Ihre Mietminderung auch noch einen Feind geschaffen. Da hilft Ihnen das ganze Deutsche Recht nicht, den der Vermieter wird nicht einsehen, das er für den Lärm anderer Leute geradestehen soll.


    Es ist für mich immer interessant, wie einige Leute jahrelang kostenlose Vorteile nutzen, ohne eine gewisse Wertschätzung dafür zu entwicklen. Statt dessen wird der Vorteil als selbstverständlich hingenommen und wenn er irgendwann entfällt ist man nich dankbar fpr die Vergangenen Jahre, sondern es wird sofort "Gewohnheitsrecht" geschrien.

    Sowas hören aber die Sozialfaschisten garnicht gern.


    Hausmeister: Hierzu liegt eine weitere Abrechnung der Hausverwaltung vor in der Kosten wie Reparaturen oder auch Hausmeister aufgeschlüsselt sind. Diese Kosten sind seit Jahren auf den Cent gleich!


    Reparaturen dürfen nicht umgelegt werden.

    Zitat


    Winterdienst: Es gibt seit Jahren einen Winterdienst, zuerst hat dies die Hausverwaltung selbst erledigt seit 2014 gibt es einen externen Winterdienst und der Posten erscheint seperat in der Abrechnung.


    Eigentlich sollten Sie froh sein, wenn es selbst erledigt wurde. Wenn nun ein extra Dienst in Anspruch genommen wird, kann das berechnet werden.

    Zitat


    Allgemeinstrom: Seit Jahren ein richtiger Wucher! Wir sind 5 Parteien, das Haus wurde Mitte der 90er gebaut. Allgemeinstrom hatte ich schon letztes Jahr bemängelt, es wurde mit der Ölheizung begründet, diese benötigt viel Strom. Ansonsten gibt es vor der Haustüre einen Bewegungsmelder, dieser wurde letztes Jahr von Halogen auf LED umgestellt. Zuletzt kommt nur noch die übliche Beleuchtung im Hausflur. Nun sind diese Kosten in der neuen Abrechnung nochmal um 50% gestiegen! Zum Verständnis: 5 Parteien x 130€ = 650€ ! Das sind ca. 55€ im Monat für Allgemeinstrom, davon können wir unsere Wohnung fast zwei Monate mit Strom versorgen.


    Sehen Sie die Rechnungen ein und lassen Sie sich das von demjenigen erklären, der dafür die erforderliche Ortskenntnis hat.

    Zitat

    Kosten Trinkwasserversorgung: Es gab letztes Jahr eine Untersuchung des Trinkwasser.


    ...und die müssen Sie auch zahlen.

    Zitat


    Dürfen Reparaturen auf den Mieter umgelegt werden?


    Nein!

    Zitat

    Wie kann der Posten Hausmeister seit Jahren auf den Cent gleich sein?


    Befragen Sie Ihren Vermieter und nicht hier wildfremde Leute.

    Zitat


    Ich vermute der Winterdienst wurde die Jahre davor über Hausmeisterkosten abgerechnet (siehe Abrechnung 2013), in der neuen Abrechnung gibt es aufgrund des externen Winterdienst nun eine extra Kostenstelle. Dementsprechend sollte der Posten Hausmeister sinken?


    Lassen Sie sich die Rechnungen zeigen.

    Zitat


    Sind Kosten für Allgemeinstrom für ein 5 Parteienhaus von 650€ jährlich normal?


    Was wünschen Sie zu hören? Gefälligkeitsmeinungen gibt es bei mir nicht.

    Zitat

    Dürfen die Kosten für Trinkwasseruntersuchung auf den Mieter umgelegt werden?


    Ja!

    Zitat

    Was genau kann ich bemängeln?


    Prüfen Sie alle Rechnungen und erst dann können Sie in Widerspruch gehen. Alles andere ist Bla-Bla.


    a) besteht bei der bisherigen Nutzung der Laub-Sammmelstelle über die vielen (>12) Jahre hinweg nicht ein Gewohnheitsrecht der Mieter, das der Vermieter nicht einfach brechen kann?

    b) Kommt das plötzliche "Aufdrücken" der Entsorgungskosten je Mieteinheit einer versteckten Nebenkostenerhöhung gleich?

    c) Wenn ja, welche Rechte hat man als Mieter? (Ohne diese bisherige Sammelstelle, hätten wir uns damals hier nie eingemietet, da die Laubmenge wirklich enorm ist)

    a) Ein Gewohnheitsrecht gibt es nicht.

    b) Nein, die Kosten der Gartenpflege übernehmen Sie nun selbst. In den Betriebskosten, dürfen nur die tasächlichen Kosten berechnet werden. Diese werden jetzt direkt von Ihnen übernommen.

    c) Wenn die Sammelstelle nun nicht mehr zur Verfügung steht, dann kündigen Sie fristgerecht.

    Es ist ein schwieriges Umfeld.
    Solche Gemeinschaftsräume funktionieren nur bei eitel, Freude und Sonnenschein.
    Fakten führen Sie hier nicht ins Feld. Ebensowenig teilen Sie uns mit, warum Sie die Frist vom 16.2. verstreichen liesen.
    Steht ja auch nicht im Mietvertrag, das man sowas lesen muß.
    Übrigens muß ein im Keller abgeschlossenes Fahrrad nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag dort stehen.
    Es ist durchaus möglich, das der Besitzer schon längst über alle Berge ist. Sichtbares Beispiel: Bahnhöfe.
    Also ich empfehle Ihnen einen teuren Anwalt. Vielleicht geht da noch was.

    Ich überziehe im Winter den Thermostat mit Großmutters handgestrickten Wollsocken.
    Diese verzögern den Zugang der Kaltluft zum Thermostat und der Frostschutz springt demnach ebenfalls verzögert an.
    Bei den Stoßlüften kann in dieser kurzen Zeit kein einfrieren der Heizung erfolgen. Ein Spareffekt tritt dann schon ein.

    Ich sage mal so:

    1. Die Reinigung schon oder möchten Sie das Ihre Fenster von außen der Vermieter putzen soll.

    2. Die Jalousien austauschen ist Sache des Vermieters, denn diese werden ja mitvermietet.

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