Beiträge von Kolinum


    Aber reklamiere die Abrechnung ruhig. Dann wirst du ja sehen, was passiert. Bestenfalls macht sich dein Vermieter schlau und bringt sie in eine formal richtige Form. Schlimmstenfalls geht er zu einem Fachmann, der ihm genau sagt, wo er denn vergessen hat Betriebskosten zu berechnen (z.B. fehlt eine Position Versicherung) und ihm erklärt, wie er die Miete erhöhen kann.

    Ob reklamieren oder nicht, muß jeder selbst entscheiden. Kann auch nach hinten losgehen. Auch als Geschäftsrisiko benannt.
    Auch ich habe eine solche Art Rechnung 10 Jahre lang beglichen und glaube nicht das ich dabei schlecht gefahren bin.
    Da wurde auch die Grundsteuer nicht berechnet. Waren halt ehrliche alte Leute mit denen ich die ganhze Mietzeit kein Problem hatte.


    Ich bin am 30.09.2014 aus der von mir angemieteten Wohnung ausgezogen. Der Vermieter hat sie mir ohne Protokoll abgenommen (Fehler, weis ich jetzt auch).


    Dann geht das auch so in Ordnung! Es besteht keine Pflicht zur Protokollführung.

    Zitat

    Die Schadensersatzkläge begründet er mit defekten Türen und Fensterrahmen sowie einem defekten Waschbecken.


    Verdeckte Mängel können innerhalb von 6 Monaten nach der Übergabe noch geltend gemacht werden. Später nicht mehr.
    Ob es sich hierbei um verdeckte Mängel handelt, wage ich stark zu bezweifeln.

    Da die Wohnung ohne Beanstandung durch den Vermieter abgenommen wurde, hat er auch die angeblichen offenesichtlichen Mängel akzeptiert.
    Mehr brauchen Sie nicht. Also abwarten. Oft wird da auch nur Drohkulisse aufgebaut.
    wenn ein defekter Waschbecken erst nach 6 Monaten auffällt, hat das schon ein Gschmäckle.

    Dann können und müssen Sie den Keller verschließen.

    Er möchte nun einen Zweitschlüssel anfertigen lassen und diesen in Keller lagern, da mit im Notfall das Wasser abgesperrt werden kann. Kann er das verlangen?

    Das wars wohl mit der Intelligenz. Wo lagern? Wer soll oder kann absperren?
    Wir sollten hier vom Turm mal wieder runter steigen.
    Konzentrieren wir uns auf 2 Dinge:

    Ein Notfall:
    In diesen Fall müsste Ihr Keller aufgebrochen werden. Die Schäden dabei können Ihnen egal sein. Der Verursacher trägt auch alle damit in Zusammenhang entstandenen Schäden.

    Der Normalfall:
    Arbeiten an der Installation können mit Ihnen so rechtzeitg angekündigt werden, das ein Zugang problemlos erfolgen kann.

    Meine frage hat die Vermieterin das Recht das Geld einzubehalten ?


    Nein!
    Die Schadenhöhe wird von der Versicherung ermittelt. Pauschale Einbehaltungen gehen da nicht.

    Zitat

    Und muß sie ihrer Gebäudeversicherung den Schaden wirklich nicht melden ?


    Es kommt darauf an, ob Sie gegen Wasserschaden im Rahmen der Gebäudeversicherung versichert sind. Dafür müssen Sie auch die Kosten mit tragen und haben dann auch Anspruch auf Hilfe von dieser Versicherung.

    1. Schauen Sie in Ihrer Betriebskostenabrechnung nach, ob hier so ein Posten verzeichnet ist.
    2. Wenn es das ist, fordern Sie letztmalig die Vermieterin auf den Schaden zu melden.

    Grundlage Betriebskostenverordnung:
    13. die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung,
    hierzu gehören namentlich die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden, der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug;

    Andernfalls bemühen Sie einen Anwalt. Bei der Summe lohnt sich das.


    Seltsam, die Wohnungen sollen energietechnisch auf Moderne getrimmt werden, aber 40 Jahre alte Stromfresser bleiben trotzdem drin.

    Dises seltsame Gebaren finden Sie auch in anderen Bereichen. Ich denke da an Sportveranstaltungen, wo dort ganze Stadien mit abertausenden von Kilowatt ausgeleuchtet werden.
    Abends spült es halt mehr Geld in die Kassen.
    Neuerdings auch bei Biathlon und Langlauf die ganze Loipe beleutet werden muß, während dem Normalbürger täglich eine Feldzug gegen Energieverschwendung zugemutet wird.

    Woher nehmen Sie die Gewissheit, das die vorjährige Abrechnung, fehlerfrei ist und die Ihrige falsch!
    Es könnte auch umgedreht sein. Ich halte von dieser Art Sandkastenstrategie nichts.

    Nehmen Sie Ihre Rechnung. Überprüfen Sie anhand der Belege die Richtigkeit der Angaben und legen Sie bei Differenzen Widerspruch ein.

    In Ihren Fall sind zwar die aperiodischen Kosten bei der Betriebskostenabrechnung berechnet worden(ist rechtens).
    Da Ihre Nutzungsdauer der Wohnung nur 6 Monate betrugen, können Ihnen also auch nur anteilig 6 Monate berechnet werden.

    Die finanzielle Lage ist wegen den Mietern angespannt.

    Jeder der hier mitmachen will ist gern gesehen, außer gewissen Neulingen, welche mit solchen allgemeinen Feststellungen hier versuchen zu punkten. Es geht hier darum anhand des geltenden Mietrechtes den Fragestellern bei Ihren Problemen zu helfen.
    Sozialduselei gleich welcher Art verwirrt mehr als es klärt.

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