Vermieter Lügt wegen Verjährung Mietrechtlicher Ansprüche

  • Hallo liebe Forumsgemeinde!
    Ich bin neu hier und benötige dringend Rat und Hilfe.
    Ich bin am 30.09.2014 aus der von mir angemieteten Wohnung ausgezogen. Der Vermieter hat sie mir ohne Protokoll abgenommen (Fehler, weis ich jetzt auch).
    Anfang Januar Habe ich ihn angerufen um ihm meine neue Bankverbindung wegen der noch zu erwartenden Kaution durchzugeben.
    Diese hat er sich dann notiert und wollte die Kaution etwa 3 Monate später nach Fertigstellung der Nebenkostenabrechnung überweisen.
    Jetzt kommt's!
    Als ich jetzt wieder anrief um zu fragen was denn nun mit der Kaution ist, sagte er mir das er jetzt bei Gericht eine Schadensersatzklage einreichen werde.
    Die Nebenkostenabrechnung hatte ich inzwischen erhalten und auch beglichen.
    Die Schadensersatzkläge begründet er mit defekten Türen und Fensterrahmen sowie einem defekten Waschbecken. Ich war sprachlos!
    Ich sprach ihn daraufhin auf die Verjährungsfrist an. Er sagte mir dann, das diese bis zu unserem Telefonat unterbrochen und gehemmt gewesen sei. Angeblich hat er Zeugen die dieses Telefonat mitgehört haben und deshalb die Verjährung noch nicht eingetreten sei, aus dem Telefonat sei klar hervorgegangen, das ich von ihm geforderte Reparaturarbeiten jetzt abgelehnt hätte und er mit seiner Klage erfolg haben wird! Wie kann ich mich ohne Anwalt gegen diese Unverschämtheit zur Wehr setzen? Für einen Anwalt fehlt mir derzeit das nötige Geld. Er sagt das er von mir jetzt noch 2500,00€ fordern wird und er alle nötigen Belege dafür hätte.
    Ich habe keine Zeugen, niemanden und meine Kaution in Höhe von 1200€ hat er auch noch! Ich hoffe jemand kennt sich aus und hat einen Rat für mich! Danke!
    Ich sollte weder etwas reparieren noch habe ich irgendetwas abgelehnt!

  • Zitat

    Er sagte mir dann, das diese bis zu unserem Telefonat unterbrochen und gehemmt gewesen sei.

    Wie schon die Überschrift sagt, Vermieter lügt.

    Seit dem 31.03.2015, wenn Mietvertragsende der 30.09.2014 war, ist die Frist verjährt binnen derer der Vermieter irgend welche Schäden geltend machen kann verjährt.

    Ab dem Datum kannst Du die Rückzahlung der Kaution fordern.

    Mach das am besten Nachweisbar per Einwurfeinschreiben oder gleich per Mahnbescheid.

  • Hilfsbedürftig:

    "Ich bin am 30.09.2014 aus der von mir angemieteten Wohnung ausgezogen. Der Vermieter hat sie mir ohne Protokoll abgenommen"
    - Zeugen...?

    "Anfang Januar Habe ich ihn angerufen um ihm meine neue Bankverbindung wegen der noch zu erwartenden Kaution durchzugeben.
    Diese hat er sich dann notiert und wollte die Kaution etwa 3 Monate später nach Fertigstellung der Nebenkostenabrechnung überweisen."
    - Zeugen?

    "Als ich jetzt wieder anrief um zu fragen was denn nun mit der Kaution ist, sagte er mir das er jetzt bei Gericht eine Schadensersatzklage einreichen werde."
    - Dann warte mal ab, ob was kommt.

    "Die Nebenkostenabrechnung hatte ich inzwischen erhalten und auch beglichen."
    - War nicht nötig.

    "Die Schadensersatzkläge begründet er mit defekten Türen und Fensterrahmen sowie einem defekten Waschbecken."
    - Abwarten...

    "Ich sprach ihn daraufhin auf die Verjährungsfrist an. Er sagte mir dann, das diese bis zu unserem Telefonat unterbrochen und gehemmt gewesen sei."
    - Quatsch. Er hatte bis zum 31.03.2015 Zeit, bei der Übergabe versteckte Mängel zu reklamieren.

    "Angeblich hat er Zeugen die dieses Telefonat mitgehört haben und deshalb die Verjährung noch nicht eingetreten sei, aus dem Telefonat sei klar hervorgegangen, das ich von ihm geforderte Reparaturarbeiten jetzt abgelehnt hätte und er mit seiner Klage erfolg haben wird!
    Wie kann ich mich ohne Anwalt gegen diese Unverschämtheit zur Wehr setzen? Für einen Anwalt fehlt mir derzeit das nötige Geld. Er sagt das er von mir jetzt noch 2500,00€ fordern wird und er alle nötigen Belege dafür hätte."
    - Bangemachen gilt nicht , jedoch mangels Zeugen/Schriftlichem sehe ich Dich in keiner so guten Position.

    "Ich habe keine Zeugen, niemanden und meine Kaution in Höhe von 1200€ hat er auch noch! Ich hoffe jemand kennt sich aus und hat einen Rat für mich!"
    - Hier würde unzulässige Rechtsberatung beginnen...
    Halte uns bitte auf dem Laufenden.


  • Ich bin am 30.09.2014 aus der von mir angemieteten Wohnung ausgezogen. Der Vermieter hat sie mir ohne Protokoll abgenommen (Fehler, weis ich jetzt auch).


    Dann geht das auch so in Ordnung! Es besteht keine Pflicht zur Protokollführung.

    Zitat

    Die Schadensersatzkläge begründet er mit defekten Türen und Fensterrahmen sowie einem defekten Waschbecken.


    Verdeckte Mängel können innerhalb von 6 Monaten nach der Übergabe noch geltend gemacht werden. Später nicht mehr.
    Ob es sich hierbei um verdeckte Mängel handelt, wage ich stark zu bezweifeln.

    Da die Wohnung ohne Beanstandung durch den Vermieter abgenommen wurde, hat er auch die angeblichen offenesichtlichen Mängel akzeptiert.
    Mehr brauchen Sie nicht. Also abwarten. Oft wird da auch nur Drohkulisse aufgebaut.
    wenn ein defekter Waschbecken erst nach 6 Monaten auffällt, hat das schon ein Gschmäckle.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!