Hallo,
ich habe folgendes Problem vor ca 2 Monaten hat ein Wasserhahn in der Küche geleckt aber so das wir es nicht wahregenommen haben weil es stand kein Wasser da und nix es hat nur die Mieterin unter uns bemerkt weil ihre Decke ganz feucht und Braun wurde, also ist sie zur Vermieterin sie zu uns wir haben den Schaden an unserem Wasserhahn Repariert, und auch gleich unsere Haftpflicht Versicherung eingeschaltet, wobei uns die Versicherung sagte ist jetzt alles Ok sie klären das mit der Gebäudeversicherung unserer Vermieterin. Somit war für uns alles erledigt.
Jetzt ca 2 Monate Später ist es so das wir unsere Betriebskostenabrechnung bekommen haben und ein Guthaben von ca. 1000€ vorhanden ist, in einem extra schreiben weißt uns die Vermieterin aber daraufhin das sie 681 € für die Reparatur des Wasserschadens einbehält bis unsere Versicherung zahlt.
Nach nachfragen bei unserer Versicherung sagte diese das Sie der Vermieterin einen Brief schickten worin stand das sie den Schaden bitte Ihrer Gebäudeversicherung mitteilen soll damit diese sich mit der Haftplichtversicherung in Verbindung setzten kann ob Ansprüche usw. bestehen.
Ich habe inzwischen unsere Vermieterin Angerufen und ihr das mitgeteilt, und auch gesagt das sie nochmals Post von unserer Versicherung deswegen bekommt und sie den Schaden der Gebäudeversicherung melden muß woraufhin sie sich sturr stellt und sagt das muß sie nicht,als ich dann nach unserem geld fragte sagte sie das es ihr gutes recht sei das einzubehalten weil der Schaden ja da sei und die Vesicherung das Geld überweisen soll.
Meine frage hat die Vermieterin das Recht das Geld einzubehalten ? Und muß sie ihrer Gebaudeversicherung den Schaden wirklich nicht melden ?
Vielen Dank im vorraus