Miete zahlen ist eine Bringpflicht. Entschuldigungen zählen nur für Sie aber nicht für den Gläubiger.
Ab Rückstand von zwei Monatsmieten ist eine fistlose Kündigung rechtens.
Das hätten Sie abwenden können, wenn Sie die Gesamtschuld mit einen mal beglichen hätten.
Eine von Ihnen initierte Ratenzahlung muß er nicht akzeptieren.
Ihnen obliegt bei der fristgemäßen Zahlung auch das Controlling. Einfach mal darauf verlassen, das Andere ihre Arbeit richtig machen, reicht nicht.
Da haben Sie schon einiges verbockt und auch den Weg nach hier zu spät angetreten.
Beiträge von Kolinum
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Stattdessen könne er aber gerne eine baugleiche Wohnung im selben Gebäude nehmen.
Dann wäre es kein Nachmieter mehr und Sie würden weiterhin auf dem Vertrag sitzen bleiben. Lach!ZitatDer Nachmieter will aber lieber meine Wohnung haben, da ich hier einen Teil der Provision übernehmen würde.
Was soll ich tun?Dazu kann man nicht raten. Es bleibt allein Ihr Problem.
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Sie haben einen mündlichen Mietvertrag mit dem Mieter. Der Vermieter des Mieters ist nicht Ihr Vertragspartner.
In einem mündlichen Vertrag werden nur Mietbeginn und Miete vereinbart. Alle anderen rechtlichen Vorschriften ergeben sich allein aus der gesetzlichen Grundlage.
In Ihrem Fall wäre es ein unbefristeter Mietvertrag und Kaution wäre auch nicht fällig.
Eine Kostenübernahme der bereits durchgeführten Arbeiten halte ich für unwahrscheinlich. Wenn Sie dazu keinen Auftrag hatten, eigentlich selbstverständlich. -
Mein Thema hat mit dem Mietrecht eigentlich gar nichts zu tun, aber ich/wir benötigen andere Meinungen und Tips wie wir uns hier verhalten sollen/sollten
Sie sagen es.
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Kein Thema für mich!
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Bist Du denn schon runderneuerungsbedürftig...?
Ja, doch, fährt schon lange auf der Leinewand.
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Ich habe mit einem Mieter aus anderem Hausbock der auch zwei Autos da parkt gesprochen und der hat erzählt, dass er trotzt zwei Autos nur einen Stellplatz bezahlt.Der kann erzählen, was er will und ist für Sie ohne jegliche Bedeutung.
*Ist die Forderung vom Vermieter berechtigt, muss ich Monatlich einen nicht extra für mich reservierten Stallplatz bezahlen? (Ohne expliziten Mietvertrag für den 2. Stellplatz)
Ihr Mietvertrag weist einen Stellplatz aus und diesen dürfen Sie ohne extra Kosten benutzen.
Wenn Sie weitere Plätze beanspruchen dann sprechen Sie mit Ihrem Vermieter und könnten notfalls das auch als Änderung im Mietvertrag
festlegen lassen. Dann wäre Ihr Anspruch berechtigt.
So aber nutzen Sie, eventuell als Besucherparkplätze gedacht, das zum dauerparken Ihres Zweitfahrzeuges. Das könnte so nicht gewollt sein.*Darf er das Mietverhältnis kündigen, wenn ich den zweiten Stellplatz für das Jahr 2014 nicht bezahle?
Natürlich nicht, aber abmahnen schon.
*Wie soll ich mich am besten hier verhalten?
siehe oben
Nachtrag: Lese gerade noch was von Betriebskosten. Ist natürlich Unsinn und gehört da nicht rein.
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Ob und welche Art von Schlüssel für den Ersatz in Frage kommt, hat mit Mietrecht nur insofern zu tun, das Sie für den Schaden aufkommen müssen.
Ansonsten habe ich den bisherigen Beiträgen nicht noch mehr BLa-Bla hinzuzufügen. -
Ein Hinweis sei mir gestattet.
Säuglinge produzieren vergleichsweise enorm viel Müll. Der ganze Windelmüll fliegt heute in die Tonne. Da spielt Geld keine Rolle.
Bei den finanziellen Mehraufwand zur Entsorgung fühlt man sich schon mal am ExistenzminimumDas soll aber keine rechtliche Wertung darstellen.
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Bereits bei Einzug hätten Sie erkennen müssen, das keine Dusche vorhanden ist.
Wenn Sie darauf solch großen Wert legen, hätten Sie die Wohnung nicht mieten dürfen. -
Eine Klausel im Mietvertrag war:
Vermieter und Mieter sind sich darüber einig, dass die Nutzung der Wohnung durch 1 Person erfolgt.
Das hat mit dem Besuch nichts zu tun.ZitatLaut einer Rechtsberatung ist diese private Zusatzhausordnung nicht rechtens, wenn sie mir dort verbietet Gäste in meinem Zimmer zu empfangen....
Dem würde ich beipflichten und die restliche Kaution einfordern.
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Weiß jemand genau, ob auch Mietverträge über eine einzelne Garage immer zum Monatsletzten enden?
Wenn im Mietvertrag "Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat." steht, dann wäre das nach meinem Verständnis, von heute an gerechnet, der 06.06.2015.
Das kommt auf Ihren Zahlungsrythmus an.
Wenn Sie monatliche die Miete zahlen, geht das auch nur monatlich zu kündigen.Ein konkreter Paragraph o.ä. wäre super.
Den suchen Sie selbst. Ich habe ihn nicht gerade in meiner Hosentasche stecken.Ggf. könnte ich dann außerordentlich und fristlos kündigen, da mir der vertragsgemäße Gebrauch zum Teil entzogen wurde.
Bevor Sie das nicht schriftlich vom Vermieter haben, sollten Sie erst mal cool bleiben. Dieses mündliche Verbot, welch Schwachsinn auch immer, sollten Sie nicht beachten.
Sollte dennoch ein schriftliches Verbot eintrudeln, dann kündigen Sie fristgerecht und nutzen die Garage für den verbleibenden Zweitraum so, wie Sie sie schon immer nutzten. -
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So isser nun mal. Wir sind hier nicht im Gutmenschenzirkus! Hier wird noch deutsch gesprochen(geschrieben)!
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