Beiträge von Kolinum

    Dann wenden Sie sich an Ihre Verwaltung und bitten oder auch fordern ein Zeitfenster.
    2 Tage geht schon mal garnicht.

    Für die Zeit, welche Sie hier verbracht haben, hätten Sie vor Ort auf den Putz hauen können.

    Dieses Forum ist voll an Beispielen, wo man einfach nicht mit dem Vermieter redet und stattdessen hier andere Rätselraten läßt.

    Keine QM im Mietvertrag drinnen, wieso? Kann es sein das die Wohnung doch weniger QM hat, als angegeben?

    Sie sollten nach dem Schreiben nochmal Korrektur lesen. Mal stehen keine m² drin und dann sind doch welche angegeben.
    Keine Antwort.

    Laut Mietvertrag ist das grillen auf dem Balkon verboten, da wir aber keinen Balkon besitzen, gillt das ganze nicht, oder?

    Wie oben. Mein Gott, was man nicht hat, kann man auch nicht nutzen. Ist reines Paperlapap. Würde ich unterschreiben.

    Eigenleistung des Mieters,
    Der mieter ist zur regelmäßiger Gartenpflege verpflichtet. es sei denn, der Vermieter fürht diese durch. Bedeutet das nun, das wir das machen müssen oder eben nicht? Immerhin ist es in den NK aufgeführt und laut seiner aussage, darf jeder den Garten nutzen, er soll nur wieder aufräumen z.b. nach dem Grillen.

    Sie können sich zur regelmäßigen Gartenpflege verpflichten und ist, hier als Individualvereinbarung, nicht verboten.
    Da es keine klare Abgrenzung zum Vermieter gibt, ist Ärger, wann wer was macht, vorprogrammiert.

    "Die Unterzeichner erklären, dass sie nachfolgende Wohnung anmieten möchten und ersuchen den Vermieter **** (Firma), diese Wohnung für sie zu reservieren, soweit dies möglich ist:

    Das ist doch keine Reservierung. Diese wird doch mit soweit dies möglich ist ad absurdum geführt.

    Die Mieter leisten eine Reservierungsgebühr in Höhe von 500 €, welche bei der Anmietung auf die Nachweisprovision angerechnet wird.
    Treten die Mieter von der Reservierung zurück, gilt dieser Betrag als Arbeitsaufwandsgebühr, welche an den Vermieter *** zu zahlen und nicht rückzahlbar ist.

    Für mich dreiste Abzocke. Ich würde die Punkte zur Sprache bringen, wenn es nichts hilft, Schulter zeigen.

    also ich habe eine Bekannte die erst nach anderthalb Jahren bemerkt hat, das sie Schimmel im Schlafzimmer hat, und nun ja, die Tochter die über ein Jahr ist, hat Astmah davon getragen, und sie hat ihn nur geatmet nicht "gefressen" das schlimmean Schimmel ist das man ihn nicht sofort bemerkt, sondern erst dann wenn man ihn sieht..also mir ist die Gesundheit wichtig, und ich muss mich dann nicht unbedingt dort aufhalten, vorallem weil ich generell Allergikerin bin. Aber jeder so wie er mag. Ich muss nicht in einer schimmelverseuchten Wohnung die Tapeten abreißen, wenn dann noch schön die Pilzsporen darum fliegen. Außerdem reagiert jeder Körper anders darauf. reicht ja schon das ich da ein Jahr und 8 Monate dort gelebt habe und hoffe das meineTochter keine späteren Schäden davon trägt.

    Wenn Sie diese Ansicht tragen, ist das natürlich Ihre Sache. Ich trage sie nur sehr bedingt.
    Wenn dann noch Allergien dazu kommen, verstärkt sich das möglicherweise. Allergien sind mir fremd, da ich mit etwas Dreck aufgewachsen bin. Es hat alles seinen Preis.

    weshalb fragt Person A denn nicht die Wohnungseigentümergemeinschaft?

    Das versetzt mich auch immer in helle Aufregung. Das einfachste wird nicht getan.
    Einen Teil der Schuld tragen wir auch selbst; können es garnicht erwarten, solche Fragen zu beantworten.

    Also alles erledigt, sind im Recht, der Schimmel ist gesundheitsschädlich,

    Richtig, aber nur dann wenn Sie ihn kiloweise fressen. Ist eben alles eine Frage des Maßes.

    Aber dem gelernten bundesdeutschen Angstbürger ist sowas immer willkommen.


    Darf meine Vermieterin mir eine Einzugsgebühr berechnen? Diese steht hier mit 20 Euro, aber wir haben nichts kaputt gemacht oder ähnliches und daher frage ich mich, wofür wir hier 20 euro zahlen sollen.


    Es dürfen nur die Koasten berechnet werden, welche durch den regelmäßigen Gebrauch der Wohnung enstehen.
    Ein anderer Name dafür ist auch unter Nutzerwechselgebühr bekannt. Das sind Verwaltungskosten und müssen Sie nicht zahlen.

    Zitat


    Überall steht Umschlagsschlüssel - Kosten des gesamten Objekts - Ihre kosten. Nun ist es aber so, das bei der OWM (Messdienst für Heizkosten steht hier) 468,41 Euro bei "kosten des ges. Objekts stehen, aber auch genauso bei "ihre kosten".
    *was soll die OWM denn für hier getan haben, dass es kosten von fast 470 euro in 6 monaten rechtfertigt? ist da ein fehler unterlaufen?

    Ist hier nicht zu beantworten und verdammt nochmal, warum fragen Sie nicht ihren Vermieter danach?

    Zitat

    Hätte sie mir das nicht bei einzug sagen müssen?

    Nein!

    Zitat

    Ist das ein grund für eine mietminderung?


    Ja, aber nur wenn der Baulärm Sie sehr stören würde.
    Alllein ein Bauplan berechtigt dazu nicht.

    Zitat


    *Und wenn ich eine mietminderung per anwalt durchsetze, kann meine vermieterin mir dann einfach kündigen? wenn ja, mit welcher frist?


    Nein! Die Sympathie Ihrer Vermieterin wird Sie deshalb begleiten.

    Zitat

    die Nebenkostenabrechnung der vorherigen wohnung, aus der wir nun vor fast 1 jahr ausgezogen sind, liegt uns noch immer nicht vor.


    Das hat Zeit bis 1 Jahr nach Beendigung der Abrechnungsperiode.

    Zitat


    *sind wir überhaupt verpflichtet die 300 euro NK für die neue wohnung zu zahlen, wenn sie uns noch immer die rückzahlung der kaution der alten wohnung schuldig ist?

    Sie darf nur einen angemessenen Teil für mögliche Betriebskostennachzahlungen zurückhalten.

    Zitat


    In den mietverträgen meiner vermieterin steht immer ein "abschlag" für eine endreinigung der wohnung in dem mietvertrag. für meine damalige wohnung von 30m² waren das 100 euro.
    *Kann so ein betrag rechtens sein und darf ich einsicht in eine rechnung verlangen, um zu sehen wo mein geld geblieben ist?


    Wenn es eine Individualvereinbarung ist, JA!

    Zitat


    In der jetzigen Wohnung hat sie einen betrag von 300 (!!!) euro für 60m² veranschlagt. dies habe ich nicht bemerkt, mein eigener fehler, daher die gleiche frage hier wie oben.

    Dumm gelaufen.

    Zitat


    hinzu kommt aber, dass das nachbarspaar eine wohnung von 75m² hat, doch in deren mietvertrag eine endreinigung von 150 euro veranschlagt wurde.
    *Muss ich das einfach so hinnehmen?


    Der Nachbar geht Ihnen nichts an.

    Genossenschaften verfahren nach eigenen Statuten. Inwieweit hier gesetzlihces Recht tangiert wird, kann ich nicht sagen.
    Eine Kündigung könnten nur sie beide gemeinsam vornehmen. Ob Ihnen dann eine andere Wohnmöglichkeit zusteht ergibt sich aus dem Statut. Wenn Sie Mitglied der Genossenschaft sind, dann klären Sie das innerhalb dieser. Wenn die Sachbearbeiterin keinen Bock drauf hat, müssen Sie sich an den Vorstand wenden.
    Dieser letzte Satz sollte eigentlich überflüssig sein.

    Warum sollte das keine Rolle spielen? In "normalen" Mehrfamilienhäusern fallen Glas-/Fassadenreinigung und Aufzugsanlagen weg bzw. sind deutlich niedriger.

    Wenn Sie der Meinung sind, das die Nebenkosten zu hoch sind, können Sie diese prüfen lassen und haben auch das Recht zur Einsicht in die Belege. Nach der Prüfung werden Sie feststellen, das mit dem Durchschnittswerten Deutschlands kein Staat zu machen ist.

    Als im Krieg eine Kompanie Soldaten beim Durchqueren eines Flusses allesamt ersoffen sind, trotzem der Fluß im Schnitt nur 20 cm tief war.

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