Farradständer auf Stellplatz

  • Folgende Fragestellung:

    Eine Person A hat vor einem Jahr eine Wohnung mit Garagenstellplatz gemietet. In der Tiefgarage befindet sich neben den ganzen Parkplätzen auch ein Fahrradständer für alle Bewohner. Dieser ist in letzter Zeit aber überlaufen.
    Da Person A kein Auto besitzt und in naher Zukunft auch keines anschaffen wird, würde Person A gerne einen privaten Fahrradständer von hier bestellen und auf gekauften Tiefgaragenstellplatz stellen. Beötigt Person A hierzu die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft? Spielt es eine Rolle ob der Fahrradständer mit schrauben befestigt wird, oder ob dieser "lose" auf dem Stellplatz steht?

  • Die Befestigung des Stellplatzes mit Schrauben kannst Du vergessen.
    Der Stellplatz an sich ist Gemeinschaftseigentum, nur eben mit dem Sondernutzungsrecht für den entsprechenden Wohnungseigentümer. Einfach so einen Ständer montieren ist da nicht drin.
    Kannst Du nur einen ausreichend schweren hinstellen, der nicht geklaut werden kann... Und hast natürlich das Problem, dass andere ihr Fahrrad da auch anketten könnten und Du die nicht ohne Weiteres entfernen darfst (verbotene Eigenmacht. Zudem Sachbeschädigung beim Knacken fremder Schlössr)

  • weshalb fragt Person A denn nicht die Wohnungseigentümergemeinschaft?

    Das versetzt mich auch immer in helle Aufregung. Das einfachste wird nicht getan.
    Einen Teil der Schuld tragen wir auch selbst; können es garnicht erwarten, solche Fragen zu beantworten.

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