3. Einen Anwalt mit der Angelegenheit zu betrauen ist mit großem Abstand die dümmste Aktion gewesen.
Bei 2 Euro knausern, aber Anwalt muß schon sein.
3. Einen Anwalt mit der Angelegenheit zu betrauen ist mit großem Abstand die dümmste Aktion gewesen.
Bei 2 Euro knausern, aber Anwalt muß schon sein.
Die Frage wird Ihnen auch hier niemand beantworten können. Was besagt den die Satzung der Genossenschaft?
Hallo,
was sagt denn der Vermieter zu der Sache?
Möglicherweise wird bei dir gar nichst gemacht, weil du gekündigt hast.
Hahahahahahahahahahaha! Hier wird wieder mal alle Welt gefragt, nur nicht derjenige, welcher es wissen muß!
Ich hatte in der Zeit nach dem Auszug noch zwei Emails an die Vermieterin geschrieben, auf die ich keine Antwort erhalten hatte.
Sowas tut man nicht mit E-Mails
Dann ist aufgrund diverser Dinge und da wir sehr viel um die Ohren hatten, das Thema etwas in Vergessenheit geraten und ich hatte mich erst mal nicht weiter darum gekümmert.
Da können Sie sonstwem einreden. Für mich stellt sich das als schlampigen Umgang mit dem eigenen Geld dar.
Wie sollten wir weiter vorgehen, haben wir Chancen, die Kaution zurückzubekommen?
Hier gibt es leider keine kostenlose Rechtberatung? Bemühen Sie sich zum nächsten Anwalt.
Bevor Sie hier wildfremde Menschen mit Problemen Ihrer Hausverwaltung beschäftigen, wäre es interessant zu wissen, welche Antwort Sie von der HV erhalten haben. Ich habe nicht die Absicht, hier irgendetwas zu orakeln.
Zu solch einen Durcheinander gehören immer zwei. Ein Vermieter und ein Mieter.
Bringen Sie erstmal Ihr Durcheinander in Ordnung, dann kann man weitersehen.
Wenn die Strafgebühr nirgendwo im Vertrag steht, dann gibt es auch keine. Unsinn!
Sehe ich auch so.
Hallo,
vielen Dank für Eure Antworten, HH und Berny. Natürlich, gehört mir das Objekt nicht, das ist schon klar, HH. Somit hätte also die Hausverwaltung recht und ich bzw. wir müssten uns fügen, wie ich das sehe. Ist natürlich schade, aber wenn es denn so ist...dann kann man es nur mit dem Gespräch versuchen.
VIelen Dank und viele Grüße,
Gans.
Eine richtige Erkenntnis!
Ich sag euch mal was, unser Vermieter schikaniert uns in einer Tour mit immer anderen Ideen und das schon seit Monaten und das ohne jegliche Gründe.
Nochmal zur Sache:
§ 536 BGB Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
(1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
Beim letzten Satz bin ich mir nicht sicher, wer hier wem schikaniert.
Dem neuen Vermieter schon jetzt mein herzliches Beileid. Auf einem groben Klotz gehört auch ein grober Keil.
Mir persönlich stellt sich aber die Frage, wie ein Spannungsriss ohne fahrlässiges Verhalten (z.B. Fensterputzen mit heißem Wasser im Winter) überhaupt entstehen kann? Kann so etwas auch altersbedingt entstehen?
Aus eigenen Erleben:
Auch bei mir gab es vor Jahren einen Spannungsriß. Er entstand an einem Fenster, welches nie geöffnet wurde.
Er begann am Rahmen und vergrößerte sich schleichend über mehrere Tage bis zum anderen Rahmenende.
Das Alter des Fensters betrug mindestens 3 Jahre (seit unserem Einzug).
Wichtig ist immer: Es darf nur ein Riß sein, somit ist die Spannung raus. Mehrere Risse deuten auf andere Ursachen hin.
Sie haben einen Fehler gemacht und dabei eine Armatur, wenn auch nur geringfügig, beschädigt.
Sie haben das ordnungsgemäß gemeldet und dem Vermieter(Eigentümer) steht, auch ohne Mietrecht, eine Inaugenscheinnahme des Schadens zu.
Ich weiß nicht, warum es dazu einer gesonderten Rechtslage bedarf.
Sind Sie Oberlehrer oder Beamter?
Bei einem einzelnen Riß kann man von einer Spannung im Glas ausgehen. da ist garnicht so selten.
Er behauptet nämlich nach Rücksprache mit seinem Anwalt wir alleine für alle Kosten aufkommen müsse
Er kann sonstwas behaupten; auch das vom Anwalt. Nicht bange machen lassen.
Ein Spannungsriß im Fenster ist ein Baumangel. Diesen hat ganz und gar der Eigentümer zu tragen.
Die Frage kann ohne Vortliegen näherer Angaben nicht beantwortet werden.
Wenn Sie Ihren Strom über einen Unterzähler des Vermieters beziehen, geht das nicht; ansonsten ja.
Zwei oder drei Tage ohne fließend warmes Wasser ist keine erhebliche Beeinträchtigung der Mietsache.
Erforderlichenfalls können Sie in einem Topf auf den Ofen solches zubereiten.
Sowas war früher gang und gäbe.
Das erfahren Sie aus der Satzung der Genossenschaft.
Vergessen Sie den Anwalt. Er wird nicht mit der Taschenlampe auf Suche nach der verschwundenen Person gehen, sondern Ihnen eine Rechnung über die Beratung schicken.
Schmeißen Sie also den verlorenen Geld nicht noch mehr hinterher und verbuchen Sie das unter Lebenserfahrung.
Merke: Je größer die WG, desto größer das Risiko.
Befragen Sie einen Anwalt. Ich mute mir das nicht zu ebensowenig wie unerlaubte Rechtsberatung.
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