Komische Kündigungsklausel und Strafgebühre

  • Hallo liebes Forum,

    ich soll morgen einen Mietvertrag unterschreiben, aber mir sind da 1-2 Sachen unsicher und hoffe das mir hier jemand noch so kurzfristig helfen kann.

    Zu meiner Person was in diesen Fall wichtig ist. Ich ziehe um und mache in einer anderen Stadt eine Weiterbildung.

    Die Klauseln um die es geht:

    1.1 Das Recht zur ordentliche Kündigung besteht jeweils zum Ablauf eines Semsters folglich zum 30.03 bzw. 30.09. Die Kündigung ist bis spätestens am 3.Werkttag des Monats Januar bzw. Juli zulässig jedoch nicht vor Ablauf von 12 Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses.

    1.2
    Daneben ist die Kündigung am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monat für den Monat in folgenden Fällen zulässig:

    A)Beendigung des STudiums

    B)Fach oder Hochschulwechsel an einen anderen Ort

    C)Studienbedingter Auslandaufenthalt

    D)in vergleichbaren Fällen, die auf Unwegbarkeiten des Studienverlaufs oder einem ausbildungsbedingten Ortwechsel zurückzuführen sind.

    Entsprechende Nachweise sind durch den Mieter bei Kündigung zu erbringen.

    Jetzt gibt es da noch eine Straftgebühr die nirgendwo im Vertrag drin steh,falls ich doch früher aus den Vertrag aussteige in Höhe von 390€


    So jetzt zur Problematik. Wie oben erwähnt mache ich eine Weiterbildung diese geht grob ein halbes Jahr d.h. danach möchte ich gerne wieder zurück ziehen. Ich bin mir aber durch die oben genannten Klauseln nicht sicher, ob das so einfach dann Möglich ist oder ob ich auf der Wohnung ein Jahr sitzen bleibe. Ich bin kein Student und das Ende der Ausbildung fällt auch nicht in diese Semesterferien. Desweiten kommt mir diese Strafgebühr komisch vor und mich würde interessieren ob diese überhaupt rechtens ist.

  • Hallo newbiecomic,

    handelt es sich da um ein Studentenwohnheim o.ä.?

    "Jetzt gibt es da noch eine Straftgebühr die nirgendwo im Vertrag drin steh,falls ich doch früher aus den Vertrag aussteige in Höhe von 390€"
    - So what...?

  • Offiziell nennen sie sich Studentenwohnungen mit +. Aber ich kann nicht sagen was der Unterschied zwischen diesen Wohnungen und einem Studentenheim sein soll. Eventuell der Fakt, dass auch wie ich nicht Studenten einziehen können?

  • newbiecomic:

    "Offiziell nennen sie sich Studentenwohnungen mit +."
    - Was bedeutet +?

    "Aber ich kann nicht sagen was der Unterschied zwischen diesen Wohnungen und einem Studentenheim sein soll. Eventuell der Fakt, dass auch wie ich nicht Studenten einziehen können?"
    - Ich würde mich mal bei der Behörde erkundigen. Irgendwas stimmt da doch wohl nicht...

  • Ich denke es sind keine offiziellen Studentenwohnhein, sondern sie vermieten meistens ausschließlich an Studenten. Leider fehlt mir die Zeit um Nachforschungen zu machen, da ich drigend eine Wohnung brauche und sie die einzige Option in Moment ist. Mich würde eher interessieren was diese Klausel zu bedeuten haben und ob sie mir erlauben auch vor einen Jahr aus den Vertrag herrauszukommen, wenn ich die Weiterbildung beendet habe. Dies ist mir nicht ganz ersichtlich.

  • Zitat

    Mich würde eher interessieren was diese Klausel zu bedeuten haben und ob sie mir erlauben auch vor einen Jahr aus den Vertrag herrauszukommen, wenn ich die Weiterbildung beendet habe.

    ...und genau das kannst Du nur herausfinden, wenn Du weißt, ob es sich tatsächlich um ein Studentenwohnheim handelt.

    Weitestgehend alle mietrechtlichen Regelungen (auch Kündigungen) des BGB gelten für Studentenwohnheime nicht. Ergo wärst Du an die vertraglichen Vereinbarungen gebunden.

    Bei normalen Wohnraum wären diese Klauseln unwirksam.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zitat

    Youniq ist deren Name.

    OK, dann dürfte das vielleicht als Studentenwohnung durchgehen, so dass die Klausel wirksam sein könnte.

    Grundsätzlich ist das recht schwierig, da der Begriff "Studentenwohnheim" per Gesetz nicht näher definiert ist. Es kommt auf das tatsächliche Objekt an. Mir ist zumindest eine Immobilienstandort von Youniq bekannt, der als Studentenwohnheim durchgeht.

    Zitat

    Scheint seriös

    Ja...scheint...

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    komisch ist doch eher, dass du dich in ein Studentenwohnheim einmietest, obwohl du kein Student bist und wunderst dich, dass der Vertrag nicht auf deine Bedürfnisse passt.

    Für eine Stundentenwohung klingt der Vertrag durchaus akzeptabel. Wenn du mit diesen Kündigungsmöglichkeiten nicht zurechtkommt, dann kannst du die Wohnung nicht nehmen.

    Gruss
    H H

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