Beiträge von Kolinum


    Mit den zwei WG Mitgliedern habe ich einen Mietvertrag geschlossen.Im Mietvertrag steht: Mietvertrag zwischen: "Name der beiden WGler" und "mein Name". Die Wgler haben in dem Vertrag das Wort "Vermieter" durchgestrichen und durch "Mieter" ersetzt.


    Ein Schwachsinn erster Güte. Was soll ein Mietvertrag zwischen 2 Mietern???

    Zitat

    Sie gehen davon aus, dass ich dadurch automatisch zum Hauptmieter werde.

    Die können bis zum Sankt-Nimmerleinstag ausgehen. Hauptmieter werden Sie dadurch nicht.

    Zitat

    Ebenfalls wurde ich darauf hingewiesen, dass meine Kaution für die offenen Mieten meines Vorgängers benutzt wurde (Vorgänger war eine Mietnormade). Und ich mir meine Kaution von meinem nächsten Nachmieter holen muss.
    Dies habe ich verweigert und darauf hingewiesen dass wir einen rechtsgültigen Vertrag haben und ich die Kaution haben möchte wenn ich ausziehe. Dies wurde von den Wglern verweigert mit der Begründung, dass kein rechtsgültiger Vertrag entstanden ist da der egtl Vermieter nicht zugestimmt hat bei dem Thema Untermieter.


    Na, wenigstens dämmert's.

    Ich rate Ihnen zu einen Beistand. Was Sie da unterschrieben haben, entspricht dem Niveau eines Erstklässlers.
    Da geht ja garnichts beieinand.

    Wenn Sie wenigstens die Einsicht haben, das da was im Argen liegt empfehle Ihnen einen Fachanwalt.

    Mir ist dann nämlich aufgefallen, dass im Mietvertrag die Angabe der Quadratmeter der gemieteten Wohnung fehlen (Anfängerfehler meinerseits). Ich finde es irgendwie komisch ohne diesen Wert die Berechnung durchzuführen...zu Mal ich als Mieter so keine Möglichkeit habe die Angaben bei der Abrechnung zu kontrollieren.

    Die Angabe der genauen m²-Zahl der Wohnfläche ist beim Mietvertrag nicht vorgeschrieben.
    Jedoch können Sie einen Nachweis darüber jederzeit vom Vermieter verlangen.
    Irgeneine Zahl müssen Sie nicht akzeptieren.


    - "das Mietverhältnis beginnt am 01.04.2015"
    - "Die Parteien sind an einem dauerhaften Mietverhältnis interessiert und verzichten gegenseitig auf ihr ordentliches Kündigungsrecht für die ersten 12 Monate."
    - "Die Dauer der nach Ablauf dieses Zeitraums einzuhaltende Kündigungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften."

    Im ersten Jahr können Sie überhaupt nicht kündigen(Ausnahme: Fristlos aus gesetzlichen Gründen)

    Zitat

    das bedeutet also: 3 Monate Kündigungsfrist in den ersten fünf Jahren...

    Nein! Immer drei Monate, außer im ersten Jahr( siehe oben)

    Zitat

    Kann ich im März kündigen zu Ende Juni 2016? Oder kann ich erst im April zu Ende Juli 2016 kündigen?

    Das Kündigungsschreiben können Sie jederzeit Ihren Vermieteer zukommen lassen; sie müssen aber beachten, das der Kündigungszeitpunkt allerdings erst Ende Juni 2016 wirksam wird.

    Ich werde im Frühjahr 2016 umziehen.
    Der rund ist folgender: Mein Bruder Tobias hat bis vor 6 Monaten mir gegenüber gewohnt. Leider ist er am 6.6. auf tragische Weise in seiner Wohnung an den Folgen eines epileptischen Anfalls gestorben. Meine Mutter und ich haben ihn gefunden. Jedesmal wenn ich aus meiner Wohnung rausgehe bzw. ins Wohnhaus rein-und rausgehe habe ich das alles vor Augen. Habe gedacht, ich könnte in meiner Wohnung bleiben. Aber es ist nicht auszuhalten. Der Umzug soll mir helfen,mit der Trauer umgehen zu können. Mein Bruder wird immer in meinem Herzen sein.?


    Für das Forum völlig uninteressant.

    Zitat

    In meinem Mietvertrag steht, was von ordentlicher Kündigungsfrist. Habe im Internet gelesen, daß wenn ich bis 3.1. kündige, daß das Mietverhältnis Ende März 2016 endet.


    Richtig!


    der immomakler sagte uns, wir würden die kosten vom vermieter zurückbekommen, was bis heute natürlich nicht passiert ist..

    ....und der Makler wird sich daran nicht mehr erinnern!

    Zitat

    kann mir irgendjemand einen rat geben?


    "Learning by doing" nennt man das.

    Zitat

    wäre es sinnvoll zum mieterschutzbund zu gehen oder ist es eigentlich hoffnungslos??

    Gar nicht! Sie haben keinerlei Beweise und das wäre rausgeschmissenes Geld.

    Wenn auch der Sprung im Übergabeprotokoll fixiert wurde, bedeutet das lediglich, das Sie bei einen eventuellen Auszug nicht dafür verantwortlich gemacht werden können.
    Einen Anspruch auf ein neues Waschbecken haben Sie nicht, solange die Funktionstüchtigkeit gewährleistet ist.

    "Ich finde den Sprung nicht sehr hygienisch, da setzen sich ja auch Keime rein"
    Ein bisschen Spass muß sein.


    Oftmals konnten wir die Miete erst knapp 2-3 Wochen später zahlen, da meine Frau und ich Probleme mit den unpünktlichen Zahlung unseres Arbeitgebers hatten.


    Quatsch! Schuld sind in der BRD immer Andere.
    Man legt die Miete in solchen Fällen bereits bei Lohnzahlung für den nächsten Monat zur Seite und Sie haben nie Terminprobleme.

    Zitat

    Wir haben uns immer bemüht das sie ihr Geld schnellst möglich bekommt.


    Bemühen allein genügt nicht. Davon wird Ihre Vermieterin nicht satt.

    Zitat

    Dies hat die Vermieterin dann genutzt um uns fristlos zu kündigen und hilfsweise fristgerecht zum 31.12.2015 unter Bezugnahme des offenen Rückstandes.
    ......
    Seit nunmehr 3 Monaten (Oktober, November und Dezember) haben wir unsere Miete pünktlich bezahlt.

    Heute kam nochmals ein Schreiben von Haus und Grund, in dem sie den Zahlungseingang bestätigen und auch mitteilen, dass die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung erloschen sei, nicht aber die fristgerechte. Uns wurde die Zwangsräumung angedroht.


    Soweit, so gut!

    Zitat

    Wir besitzen 3 Katzen und der Wohnungsmarkt gibt auch kaum vergleichbare Objekte her. Dies alles sind Gründe die ja für uns sprechen oder?


    Die Haltung von 3 Katzen sind jedenfalls kein Grund für Sie, geschweige denn die Inanspruchnahme der Sozialklausel.

    Zitat

    Ich habe auch zwischenzeitlich mit der Vermieterin gesprochen und Ihre größte Sorge scheint die Unsicherheit zu sein, dass wir auch in Zukunft so pünktlich zahlen wie in den letzten 3 Monaten. Auch hat Sie mir gegenüber geäußert, dass sie die Schnauze voll hat von der Vermietung und wohl verkaufen will.


    Bei solchen Mietern hat sie mein vollstes Verständnis.

    Zitat

    Wir wollen doch nur in Frieden wohnen und können dies doch auch gewährleisten.


    Das wollen wir alle! Und um das zu gewährleisten, muß man auch unangenehme Pflichten erfüllen.

    Zitat

    Meine abschließende Frage ist: Wenn es zu einer Räumungsklage kommt, wie hoch schätzt Ihr die Chancen ein, dass wir hier Wohnen bleiben können?

    Aber vor Gericht und auf hoher See ist man ja in Gottes Hand.


    Sie sagen es.

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