Kaution und Mietvertrag in einer WG

  • Hallo,

    ich habe folgendes Problem.
    Ich bin diesen Oktober in eine neue WG eingezogen.Mit den zwei WG Mitgliedern habe ich einen Mietvertrag geschlossen.Im Mietvertrag steht: Mietvertrag zwischen: "Name der beiden WGler" und "mein Name". Die Wgler haben in dem Vertrag das Wort "Vermieter" durchgestrichen und durch "Mieter" ersetzt. Sie gehen davon aus, dass ich dadurch automatisch zum Hauptmieter werde. In dem Mietvertrag ist ebenfalls geregelt, dass ich die Miete auf das Konto des egtl Vermieters überweise. Ebenfalls steht in dem Mietvertrag, dass ich eine Kaution von 650 Euro bezahle.
    Außerdem haben wir eine Kautionsquittung erstellt.
    Einen Monat nach dem Einzug musste ich erfahren, dass zwischen den WGlern und dem Vermieter kein Vertrag existiert. Beide wohnen seit mehreren Jahren in der Wohnung und überweisen Miete aber es existiert kein schriftlicher Vertrag.
    Ebenfalls wurde ich darauf hingewiesen, dass meine Kaution für die offenen Mieten meines Vorgängers benutzt wurde (Vorgänger war eine Mietnormade).
    Und ich mir meine Kaution von meinem nächsten Nachmieter holen muss.
    Dies habe ich verweigert und darauf hingewiesen dass wir einen rechtsgültigen Vertrag haben und ich die Kaution haben möchte wenn ich ausziehe.
    Dies wurde von den Wglern verweigert mit der Begründung, dass kein rechtsgültiger Vertrag entstanden ist da der egtl Vermieter nicht zugestimmt hat bei dem Thema Untermieter.

    Jetzt stellen sich mir folgende Fragen:

    Habe ich einen rechtsgültigen Mietvertrag? Ich weiß, dass der Hauptmieter seit Jahren untervermietet und ich überweiße die Miete auf sein Konto.
    An wen kann ich Ansprüche geltend machen? Ich dachte egtl an die WGler da sie in meinem Mietvertrag stehen.
    Kann ich die Kaution beim Auszug zurückfordern? Wenn ja, von der WG oder dem Hauptmieter?
    Was passiert wenn einer der Wgler vor mir auszieht?
    Vielen Dank für ihre Hilfe!


  • Mit den zwei WG Mitgliedern habe ich einen Mietvertrag geschlossen.Im Mietvertrag steht: Mietvertrag zwischen: "Name der beiden WGler" und "mein Name". Die Wgler haben in dem Vertrag das Wort "Vermieter" durchgestrichen und durch "Mieter" ersetzt.


    Ein Schwachsinn erster Güte. Was soll ein Mietvertrag zwischen 2 Mietern???

    Zitat

    Sie gehen davon aus, dass ich dadurch automatisch zum Hauptmieter werde.

    Die können bis zum Sankt-Nimmerleinstag ausgehen. Hauptmieter werden Sie dadurch nicht.

    Zitat

    Ebenfalls wurde ich darauf hingewiesen, dass meine Kaution für die offenen Mieten meines Vorgängers benutzt wurde (Vorgänger war eine Mietnormade). Und ich mir meine Kaution von meinem nächsten Nachmieter holen muss.
    Dies habe ich verweigert und darauf hingewiesen dass wir einen rechtsgültigen Vertrag haben und ich die Kaution haben möchte wenn ich ausziehe. Dies wurde von den Wglern verweigert mit der Begründung, dass kein rechtsgültiger Vertrag entstanden ist da der egtl Vermieter nicht zugestimmt hat bei dem Thema Untermieter.


    Na, wenigstens dämmert's.

    Ich rate Ihnen zu einen Beistand. Was Sie da unterschrieben haben, entspricht dem Niveau eines Erstklässlers.
    Da geht ja garnichts beieinand.

    Wenn Sie wenigstens die Einsicht haben, das da was im Argen liegt empfehle Ihnen einen Fachanwalt.

  • Die Wgler haben in dem Vertrag das Wort "Vermieter" durchgestrichen und durch "Mieter" ersetzt.


    Wenn ich "WG" höre, gehen bei mir sämtlche Basar-Alarmlampen an. Werde mich zu solchem Kuddelmuddel nicht weiter äussern (ausser, dass ich annehme, dass Du keinen gültigen Mietvertrag hast).

  • lol :D hier fällt es schwer, einen sinnvollen Beitrag zu schreiben. Es nicht deine Schuld, sondern vielmehr der Sachverhalt an sich. Das ist so ein Kuddelmuddel. Vllt solltest du darüber nachdenken, nochmals die WG zu wechseln, wobei du vorher deine "Kaution abwohnst" (auch wenn sowas grundsätzlich nciht möglicht ist, aber da deine MItbewohner eh meinen, dass du keinen gültigen Vertrag hast, brauchst auch eigentlich keine Miete zahlen). Bei der nächsten WG solltest du dann darauf achten, dass eine ordentliche vertragliche Regelung getroffen wird.

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