Mitvermietetes Küchengerät kaputt - Vermieter stellt sich quer

  • Hallo zusammen, ich bin ganz neu hier. Da ich bereits viele Stunden im Netz verbracht habe um eine Antwort zu finden habe ich dabei auch dieses sehr nützliche Forum entdeckt :) Ich hoffe ich finde hier die Antwort auf mein Problem denn Google bringt mich leider nicht mehr weiter. VM verkompliziert die Sache immer weiter und versucht sich mit allen Mitteln vor der Kostenübername zu drücken.

    Ich habe meinem VM schon vor mehr als 2 Monaten gemeldet das in meiner mitvermieteten Küche die Einbaumikrowelle ohne mein Verschulden kaputt gegangen ist (Tür schliesst nicht mehr, Schaltereinheit vermutlich defekt). Es handelt sich um ein hochwertiges Markengerät welches auch optisch dementsprechend ansprechend aussieht und mittig in die EBK eingebaut ist. Neuwert ca. 500-700 €, das Gerät ist mindestens 6 Jahre alt (solange wohne ich dort schon, es könnte also noch älter sein). Das Gerät wird auch konkret in einer Anlage zu meinem Mietvertrag aufgeführt: "Bauknecht-Mikrowelle mit integrierter Abzugshaube (stahl)". Die Wohnung ist insgesamt hochwertig ausgesattet und dementsprechend zahle ich auch nicht gerade wenig Miete, die ich seitdem ich hier wohne stets pünktlich bezahlt habe. Ohne die hochwertige Küchenausstattung hätte ich den Mietvertrag vermutlich auch nicht unterschrieben, zumindest nicht für den besonders damals schon sehr hohen Mietzins von 9€/m² Kaltmiete. Bis vor der "Causa Mikrowelle" herrschte ein gutes Verhältnis zum VM, dies droht nun jedoch leider sich spürbar zu verschlechtern.


    Zuerst behauptete VM es gäbe keine Ersatzteile mehr für die Reparatur, was ich jedoch durch einige Recherchen widerlegen konnte (Ersatzteil für die defekte Schaltereinheit ca. 100 €). Darauf hin bekam ich die Antwort das eine Reparatur nicht mehr wirtschaftlich sei, was ich ganz anders sehe. Inkl. Arbeitsaufwand belaufen sich die Kosten vermutlich auf ca. 200-250 €, das Gerät muss dazu natürlich vom Fachmann aus und wieder eingebaut werden (ein vom VM "angefragtes" Elektogeschäft reagiert nun angeblich seitdem nicht mehr auf Anfragen, "beauftragt" wurde bislang niemand und kein Fachmann hat es sich bislang angesehen). Zur Begründung führt der VM an das ein Gerät mit den "gleichen Leistungen" bereits für 60 € zu haben sei! Es ist an der Stelle zu erwähnen das ich eine Kleinreparaturklausel (Formularvertrag) in meinem Mietvertrag habe die auf 100 € (brutto oder netto? es steht da leider nur handschriftlich 100 €?) und max 8% der Jahresnettokaltmiete begrenzt ist. Der Vermieter versucht also vermutlich alles um die Kosten unter 100 € zu drücken damit ich es selbst zahlen muss.

    Dem habe ich entschieden widersprochen und nochmals gefordert "dass entweder eine Reparatur durchgeführt oder ein gleichwertiges, hochqualitatives Markenersatzgerät angeschafft und eingebaut wird. Das Gerät ist Bestandteil des Mietvertrags und eine minderwertige Austauschlösung ist hier für mich absolut inakzeptabel. Vergleichbare Einbaumikrowellen, Nachfolgemodelle von Bauknecht kosten nach wie vor 400 - 600 €".


    Daraufhin erhielt ich nun die Antwort dass ich nur "Anspruch auf Funktionsfähigkeit von notwendigen Küchgeräten" habe. "Eine Mikrowelle ist kein notwendiger Bestandteil einer Einbauküche und wird in der Regel
    auch nicht in einer Mietwohnung vorhanden sein". Zum anderen hätte ich natürlich "Anspruch auf Reparatur bzw. Austausch eines nicht mehr funktionierenden Gerätes sofern dieses Gerät als notwendiger Bestandteil in der EBK gesehen wird."

    Im Widerspruch zu dieser Aussage bietet mir VM im nächsten Absatz aber doch ein Ersatzgerät an, obwohl es doch angeblich kein notwendiger Bestandteil sein...? Ich könne ein funktionierendes Gerät erwarten habe jedoch "keinen Anspruch auf ein Markengerät, wenn das Ersatzgerät die allgemein notwendige Funktion erfüllt". "Ohne Anerkennung eines Rechtsanspruches" bietet mir VM eine neue Mikrowelle mit "den aus der Anlage ersichtlichen Funktionen" an. Dieses Angebot würde VM bis zum 09.12.2015 aufrechterhalten.

    In der Anlage (Email) wurde mir folgendes mitgeteilt

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Es beginnt jedoch schon damit dass dieses ?Gerät? nur 800W Leistung hat und nicht 900W wie das ursprünglich eingebaute. Da jegliche Angaben zu Hersteller und Typnummer fehlen, gehe ich davon aus dass es sich um eine ordinäre Billig-Mikrowelle handelt, also um ein Standgerät und nicht um ein Einbaugerät. Weiterhin hat dieses angeblich gleichwertige Ersatzgerät daher offenbar auch keine integrierte Dunstabzugshaube, diese Funktion wird nirgends erwähnt (ist eine Dunstabzugshaube etwa auch kein notwendiger Bestandteil?). Und am Ende soll ich es vermutlich auch noch selber bezahlen weil es ja so auf unter 100 € schöngerechnet wurde, dazu wurde jedoch bislang noch nichts gesagt.

    Muss ich es wirklich akzeptieren dass ein tolles, wunderschönes Markengerät, welches mit seiner verspiegelten Glasfront einen zentralen Blickfang in der Küche darstellt, durch ein minderwertiges Nicht-Einbaugerät aus dem Discounter zum Aufstellen, u.U. sogar auf meine Kosten, ersetzt wird?


    Ich wäre sehr dankbar wenn mir jemand kompetent weiterhelfen könnte, denn ich möchte nun nicht mehr per Email weiterkommunizieren sondern ein korrekt formuliertes Einschreiben aufsetzen. Besonders zu der Behauptung ob ein Küchengerät "notwendiger Bestandteil" einer EBK sein muss damit ich einen Anspruch auf Reparatur/Ersatz habe und ob es wirklich ausreicht dass das Ersatzgerät "die allgemein nötige Funktion" erfüllt, finde ich leider nichts adäquates im Netz... Wie sieht die aktuelle Rechtssprechung da aus, gibt es vielleicht anwendbare Urteile auf die ich mich berufen kann?


    Vielen Dank für Eure Hilfe!


    PS: Zeitgleich, noch während die Diskussion um die Kostenübername im Gange ist, habe ich nun, offenbar vorsorglich angesichts der bevorstehenden Kosten, eine Mieterhöhung erhalten, aber das gehört ggfs. in ein anderes Thema...

  • Wenn Ihnen die Mikrowelle mitvermietet wurde, hat der Vermieter auch für die Instandhaltung oder Erneuerung zu sorgen.
    So einfach ist das.
    Den ganzen Schwutz drumrum hätten Sie gern weglassen können.

  • @Kolonium: Vielen Dank für Ihre kurze Antwort, sie nutzt mir leider nicht viel.

    Wenn Ihnen die Mikrowelle mitvermietet wurde, hat der Vermieter auch für die Instandhaltung oder Erneuerung zu sorgen.


    Das wusste ich bereits, deswegen habe ich den Beitrag nicht verfasst. Es geht auch darum WIE er für die Erneuerung zu sorgen hat (gleichwertig / minderwertig ?)

    So einfach ist das.


    Leider ist es nicht so einfach, sonst hätte ich es nicht so ausführlich geschrieben.

    Den ganzen Schwutz drumrum hätten Sie gern weglassen können.


    Seien Sie doch froh dass sie gleich alle Informationen zum Fall haben und sie mir hinterher nicht mühselig aus der Nase ziehen müssen?


    Es geht darum welche Spielräume der Vermieter bei der Regelung der Angelegenheit hat, was er darf und was nicht.

    Lt. VM ist eine Reparatur angeblich nicht wirtschaftlich, dies habe ich jedoch angezweifelt (Rep.Kosten 200-250€, NP 500-700€). Das Gerät gibt es nicht mehr zu kaufen, es gibt nur Nachfolgemodelle vom selben Hersteller, die immer noch fast das selbe Design haben, gleiche Funktionen, gleiche Preisklasse,... VM will jedoch Bililggerät für 60 € hinstellen, statt gleichwertiges Gerät einbauen.

    Eine klare Antwort was mir als Lösung zusteht und was nicht in Frage kommt wäre hilfreich:

    Markengerät (gleicher Hersteller, fremder Hersteller, andere Farben/Optik - zumutbar,...) ???
    Billiggerät vom Discounter - zumutbar ???
    Einbaugerät gegen ein Standgerät "ersetzen" - zumutbar ???

    Was ist in dem Fall also rechtlich ein angemessener Ersatz, was muss ich akzeptieren und wo sind dem Vermieter Grenzen bei der Umsetzung gesetzt?


    Ein wichtiger Aspekt über den ich auch gerne Klarheit gewinnen möchte ist der folgende:
    Besonders zu der Behauptung ob ein Küchengerät "notwendiger Bestandteil" einer EBK sein muss damit ich einen Anspruch auf Reparatur/Ersatz habe und ob es wirklich ausreicht dass das Ersatzgerät "die allgemein nötige Funktion" erfüllt, finde ich leider nichts adäquates im Netz... Wie sieht die aktuelle Rechtssprechung da aus, gibt es vielleicht anwendbare Urteile auf die ich mich berufen kann?

    Ich würde also gern wissen, existiert in der Rechtsprechung überhaupt so eine Definition was ein "notwendiger Bestandteil" einer EBK sein soll?

  • Markengerät (gleicher Hersteller, fremder Hersteller, andere Farben/Optik - zumutbar,...) ???
    Billiggerät vom Discounter - zumutbar ???
    Einbaugerät gegen ein Standgerät "ersetzen" - zumutbar ???


    Ist m.E. egal. Es sollte sich um ein gleichwertiges vergleichbares Gerät handeln. Der Preis wäre nebensächlich.

  • Hallo manitu,
    was soll der Roman? Lt. § 535 BGB hat der VM die Mietsache(n) i.O. zu halten.


    Bitte entschuldigt, aber woher soll ich als neuer Nutzer denn wissen wie lange ein Beitrag sein darf oder nicht? Wenn es reicht in Kurzform in die Details zu gehen habe ich bestimmt nichts dagegen, ich wollte nur gleich alle Infos bereitstellen. Sorry wenn es zu ausführlich war... :)

    Wie schon geschrieben, das ist sowohl mir als auch VM völlig klar. Beim "i.O." halten will der VM halt sein Ding durchziehen.. Habe also ich Recht oder VM?

  • Ist m.E. egal. Es sollte sich um ein gleichwertiges vergleichbares Gerät handeln. Der Preis wäre nebensächlich.


    Vielen Dank, das hilft mir schon etwas in die richtige Richtung. Das die Marke wohl egal ist vermutete ich bereits. Ich habe auch nichts gegen ein anderes Markengerät. Ein NoName Gerät für 60€ kann aber wohl kaum mit dem Markengerät für 500 € gleichwertig vergleichbar sein oder? Woran genau bemisst sich was gleichwertig und vergleichbar ist? Mieter und Vermieter haben dazu offenbar sehr gegensätzliche Standpunkte.

  • Wie schon geschrieben, das ist sowohl mir als auch VM völlig klar. Beim "i.O." halten will der VM halt sein Ding durchziehen.. Habe also ich Recht oder VM?


    Wer recht hat... - das entscheidet letztendlich der Amtsrichter.

  • Wer recht hat... - das entscheidet letztendlich der Amtsrichter.


    Dass ich einen Prozess vermeiden und es wenn möglich einvernehmlich regeln möchte sei auch zugrunde gelegt.


  • Woran genau bemisst sich was gleichwertig und vergleichbar ist? Mieter und Vermieter haben dazu offenbar sehr gegensätzliche Standpunkte.

    Eben, und genau darum sollten Sie eine gerichtliche Klärung herbeiführen.

  • Eben, und genau darum sollten Sie eine gerichtliche Klärung herbeiführen.

    Wie ich schon geschrieben habe möchte ich dies ausdrücklich vermeiden und erst mit VM verhandeln.

  • Wie ich schon geschrieben habe möchte ich dies ausdrücklich vermeiden und erst mit VM verhandeln.


    Das würde ich nicht ohne Mieter-RSV machen, denn die Kosten könnten locker in den VIERstelligen Eurobereich gehen...

  • Das würde ich nicht ohne Mieter-RSV machen, denn die Kosten könnten locker in den VIERstelligen Eurobereich gehen...

    Da liegt glaube ich ein Missverständnis vor, bezieht sich das auf den Klageweg? Vermutlich... Erst gütlich versuchen eine einvernehmliche Lösung zu verhandeln ist doch nicht teurer als gleich zu klagen?

    Eher umgekehrt?

    Ich will eine weitere Eskalation wenn möglich grundsätzlich vermeiden und mich vor allem wegen einer Mikrowelle auf kein juristisches Abenteuer mit hohen Risiken einlassen. Vielleicht bessert sich dadurch auch das Verhältnis zum VM wieder. Der Klageweg ist derzeit für mich definitiv nicht der Richtige.

    Einmal editiert, zuletzt von manitu (29. November 2015 um 19:39)

  • manitu:

    "Da liegt glaube ich ein Missverständnis vor, bezieht sich das auf den Klageweg? Vermutlich..."
    - Ja.

    " Erst gütlich versuchen eine einvernehmliche Lösung zu verhandeln ist doch nicht teurer als gleich zu klagen?"
    - Sicherlich.

    "Ich will eine weitere Eskalation wenn möglich grundsätzlich vermeiden und mich vor allem wegen einer Mikrowelle auf kein juristisches Abenteuer mit hohen Risiken einlassen. Der Klageweg ist derzeit für mich definitiv nicht der Richtige."
    - Richtig. Aber kommt drauf an, wer wie streitfreudig ist...:o


  • - Richtig. Aber kommt drauf an, wer wie streitfreudig ist...:o


    Einen Streit wollen wohl beide Seiten fürs Erste vermeiden, denn die Kommunikation läuft nach wie vor freundlich und sachlich.

    Mir geht es darum gute Argumente zu finden wie ich meinen VM aussergerichtlich davon überzeugen kann ein halbwegs vernünftiges Einbaugerät anzuschaffen. Eine zweite Mikrowelle dazu zu stellen, da kann man es gleich bleibenlassen, dafür wäre nichtmal genug Platz.

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