Hallo zusammen, ich bin ganz neu hier. Da ich bereits viele Stunden im Netz verbracht habe um eine Antwort zu finden habe ich dabei auch dieses sehr nützliche Forum entdeckt
Ich hoffe ich finde hier die Antwort auf mein Problem denn Google bringt mich leider nicht mehr weiter. VM verkompliziert die Sache immer weiter und versucht sich mit allen Mitteln vor der Kostenübername zu drücken.
Ich habe meinem VM schon vor mehr als 2 Monaten gemeldet das in meiner mitvermieteten Küche die Einbaumikrowelle ohne mein Verschulden kaputt gegangen ist (Tür schliesst nicht mehr, Schaltereinheit vermutlich defekt). Es handelt sich um ein hochwertiges Markengerät welches auch optisch dementsprechend ansprechend aussieht und mittig in die EBK eingebaut ist. Neuwert ca. 500-700 €, das Gerät ist mindestens 6 Jahre alt (solange wohne ich dort schon, es könnte also noch älter sein). Das Gerät wird auch konkret in einer Anlage zu meinem Mietvertrag aufgeführt: "Bauknecht-Mikrowelle mit integrierter Abzugshaube (stahl)". Die Wohnung ist insgesamt hochwertig ausgesattet und dementsprechend zahle ich auch nicht gerade wenig Miete, die ich seitdem ich hier wohne stets pünktlich bezahlt habe. Ohne die hochwertige Küchenausstattung hätte ich den Mietvertrag vermutlich auch nicht unterschrieben, zumindest nicht für den besonders damals schon sehr hohen Mietzins von 9€/m² Kaltmiete. Bis vor der "Causa Mikrowelle" herrschte ein gutes Verhältnis zum VM, dies droht nun jedoch leider sich spürbar zu verschlechtern.
Zuerst behauptete VM es gäbe keine Ersatzteile mehr für die Reparatur, was ich jedoch durch einige Recherchen widerlegen konnte (Ersatzteil für die defekte Schaltereinheit ca. 100 €). Darauf hin bekam ich die Antwort das eine Reparatur nicht mehr wirtschaftlich sei, was ich ganz anders sehe. Inkl. Arbeitsaufwand belaufen sich die Kosten vermutlich auf ca. 200-250 €, das Gerät muss dazu natürlich vom Fachmann aus und wieder eingebaut werden (ein vom VM "angefragtes" Elektogeschäft reagiert nun angeblich seitdem nicht mehr auf Anfragen, "beauftragt" wurde bislang niemand und kein Fachmann hat es sich bislang angesehen). Zur Begründung führt der VM an das ein Gerät mit den "gleichen Leistungen" bereits für 60 € zu haben sei! Es ist an der Stelle zu erwähnen das ich eine Kleinreparaturklausel (Formularvertrag) in meinem Mietvertrag habe die auf 100 € (brutto oder netto? es steht da leider nur handschriftlich 100 €?) und max 8% der Jahresnettokaltmiete begrenzt ist. Der Vermieter versucht also vermutlich alles um die Kosten unter 100 € zu drücken damit ich es selbst zahlen muss.
Dem habe ich entschieden widersprochen und nochmals gefordert "dass entweder eine Reparatur durchgeführt oder ein gleichwertiges, hochqualitatives Markenersatzgerät angeschafft und eingebaut wird. Das Gerät ist Bestandteil des Mietvertrags und eine minderwertige Austauschlösung ist hier für mich absolut inakzeptabel. Vergleichbare Einbaumikrowellen, Nachfolgemodelle von Bauknecht kosten nach wie vor 400 - 600 €".
Daraufhin erhielt ich nun die Antwort dass ich nur "Anspruch auf Funktionsfähigkeit von notwendigen Küchgeräten" habe. "Eine Mikrowelle ist kein notwendiger Bestandteil einer Einbauküche und wird in der Regel
auch nicht in einer Mietwohnung vorhanden sein". Zum anderen hätte ich natürlich "Anspruch auf Reparatur bzw. Austausch eines nicht mehr funktionierenden Gerätes sofern dieses Gerät als notwendiger Bestandteil in der EBK gesehen wird."
Im Widerspruch zu dieser Aussage bietet mir VM im nächsten Absatz aber doch ein Ersatzgerät an, obwohl es doch angeblich kein notwendiger Bestandteil sein...? Ich könne ein funktionierendes Gerät erwarten habe jedoch "keinen Anspruch auf ein Markengerät, wenn das Ersatzgerät die allgemein notwendige Funktion erfüllt". "Ohne Anerkennung eines Rechtsanspruches" bietet mir VM eine neue Mikrowelle mit "den aus der Anlage ersichtlichen Funktionen" an. Dieses Angebot würde VM bis zum 09.12.2015 aufrechterhalten.
In der Anlage (Email) wurde mir folgendes mitgeteilt
Es beginnt jedoch schon damit dass dieses ?Gerät? nur 800W Leistung hat und nicht 900W wie das ursprünglich eingebaute. Da jegliche Angaben zu Hersteller und Typnummer fehlen, gehe ich davon aus dass es sich um eine ordinäre Billig-Mikrowelle handelt, also um ein Standgerät und nicht um ein Einbaugerät. Weiterhin hat dieses angeblich gleichwertige Ersatzgerät daher offenbar auch keine integrierte Dunstabzugshaube, diese Funktion wird nirgends erwähnt (ist eine Dunstabzugshaube etwa auch kein notwendiger Bestandteil?). Und am Ende soll ich es vermutlich auch noch selber bezahlen weil es ja so auf unter 100 € schöngerechnet wurde, dazu wurde jedoch bislang noch nichts gesagt.
Muss ich es wirklich akzeptieren dass ein tolles, wunderschönes Markengerät, welches mit seiner verspiegelten Glasfront einen zentralen Blickfang in der Küche darstellt, durch ein minderwertiges Nicht-Einbaugerät aus dem Discounter zum Aufstellen, u.U. sogar auf meine Kosten, ersetzt wird?
Ich wäre sehr dankbar wenn mir jemand kompetent weiterhelfen könnte, denn ich möchte nun nicht mehr per Email weiterkommunizieren sondern ein korrekt formuliertes Einschreiben aufsetzen. Besonders zu der Behauptung ob ein Küchengerät "notwendiger Bestandteil" einer EBK sein muss damit ich einen Anspruch auf Reparatur/Ersatz habe und ob es wirklich ausreicht dass das Ersatzgerät "die allgemein nötige Funktion" erfüllt, finde ich leider nichts adäquates im Netz... Wie sieht die aktuelle Rechtssprechung da aus, gibt es vielleicht anwendbare Urteile auf die ich mich berufen kann?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
PS: Zeitgleich, noch während die Diskussion um die Kostenübername im Gange ist, habe ich nun, offenbar vorsorglich angesichts der bevorstehenden Kosten, eine Mieterhöhung erhalten, aber das gehört ggfs. in ein anderes Thema...