Sind wir hier Butler? Suchen Sie selbst im Internet, was da zu tun ist.
Beiträge von Kolinum
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Ich bin kein Baumeister!
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Tun Sie das so. Sollte keine Reaktion erfolgen, müssten Sie ein gerichtliches Mahnverfahren anstrengen.
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Und das mit der Anspielung auf mangelnde Intelligenz finde ich jetzt etwas unverschämt, da ich wie gesagt noch relativ jung bin und es die erste Nebenkostenabrechnung ist mit der ich mich überhaupt befasse.Lesen Sie statt: mangelnde Intelligenz = mangelndes Wissen.
Bei genaueren Hinsehen meine ich, das Sie keine Betriebskosten zu zahlen haben; lediglich die handschriftlich vorgenommenen Einträge.
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1. Brauchen Sie die Betriebskostenverordnung und die Heizkostenverordnung. Dort finden Sie die gesetzlichen Grundlagen.
2. Lassen Sie sich von dem Vermieter die einzelnen Belege für die Rechnungen zeigen.
3. Den Rest müssen Sie dann mit Ihrer Intelligenz lösen. Sollte es daran mangen, müssten Sie eine professionalle Hilfe in Anspruch nehmen.
4. Aus den beigefügten Kopien kann ich keine nenneswerten Fehler entdecken.
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ja würde man sagen gute Gelegenheit zu entrümpeln

Ja, eben!...........
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Die Beseitigung von Verstopfungen hat der Vermieter zu tragen
Er kann nur die Kosten in Regress stellen, wenn nachweisbar der oder die Mieter daran Schuld tragen. -
Nur soviel noch: während der Zeit, in welcher Sie die Bodenkammer nicht nutzen können, brauchen Sie auch keine Miete dafür entrichten.
Wo Sie allerdings Ihren Krempel unterbringen, ist allein Ihre Angelegenheit. -
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Stellen Sie die Frage Ihren Vermieter. Nur er kann Ihnen beantworten, warum er die Kaution noch nicht zurückgezahlt hat; ebenso den grund hierfür.
Es kommt immer wieder vor, das hier Fragesteller glauben, wildfremde Menschen in diesem Forum müssten das doch wissen.
Dem ist nicht so! -
Unsere WBG will die Hausreinigung einer Fremdfirma übertragen.
Einfach mal so oder verschweigen Sie uns hier etwas? Warum, konnte ich aus Ihren Beitrag noch nicht herauslesen.
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Ist die Dachbodenkammer Bestandteil des Wohnungsmietvertrages oder nicht?
Sollte Sie nicht Bestandteil sein, kann Ihnen der Vermieter diese jederzeit kündigen. In der Zeit, wo Sie diese nicht nutzen können, brauchen Sie natürlich auch die Miete nicht zahlen.
Ich würde bei einem nicht kooperativen Mieter das Gelass kündigen. Soll er dann mal sehen wohin damit.Ist diese Bestandteil, so können Sie die Miete angemessen mindern.
Zu Ihren 40 Kartons möchte ich mich nicht äußern. -
Die Luft in Ihrer Wohnung ist, wie in allen Wohnungen dieser Welt, nicht sporenfrei.
Scherzkeks!
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Wie das dann ausgeht, steht in den Sternen
Wull, wull, wie so oft! Rutsch zurück!
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Lässt sich der Verursacher nicht ermitteln, so muss der Vermieter die Kosten der Schadensbeseitigung tragen. Es handelt sich hierbei nämlich nicht um umlagefähige Betriebskosten, sondern um Instandsetzungskosten.
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Wobei anzumerken wäre, dass Langesrichtsurteile nicht richtingsweisend sind.
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ich soll insgesammt 971,04 euro für die pumpenwartung in 39 einheiten zu 25 euro bezahlen.
muss nicht normalerweise der vermieter diese reparaturen und wartungen zahlen?
ich habe nie eine verstopfung oder schaden verursacht, warum muß ich das tragen?Man muß unterscheiden zwischen Wartung und Reparatur.
Zu den Wartungskosten gehören laut Betriebskostenverordnung auch:
die Kosten der Entwässerung,
hierzu gehören die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer
entsprechenden nicht öffentlichen Anlage und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe;Reparaturkosten fallen nur für den Vermieter an.
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Zur Fristlosigkeit wird das nicht reichen. Eine Beseitigung des Mangels wurde in Auftrag gegeben.
Übrigens braucht es dazu ein Attest eines Amtsarztes über die Gefährdung der Gesundheit.
Weiterhin ist § 543 BGB Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund zu beachten.
Ihr Unwohlsein allein reicht da nicht. -
Habe gerade die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 01.01.2014 - 31.12.2014 erhalten. Ein kurzer Blick genügt e um festzustellen, dass es sich bei den Zahlen um die Werte der NK Abrechnung für das Jahr 2013 handelt. Das heisst, der Vermieter hat einfach die NK Abrechnung 2013 genommen und nur die Jahreszahlen ausgetauscht. Hintergrund dürfte sein, dass der vermieter derzeit keinen Verwalter ha und er selber die NK Abrechnung nicht erstellen kann. Er wollte damit vermutlich nur die 12 Monatsfrist wahren.
Meine Frage: ist die NK Abrechnung formell richtig?
Diese Rechnung ist formell richtig. Wenn es sich hierbei nur um die Änderung des Datums handelt, hat das auf die formelle Richtigkeit der Rechnung keinerlei Einfluß(vorausgesetzt die Rechnung aus 2013 war formell richtig).ZitatIst das Vorgehen des Vermieters strafrechtlich bedenklich?
Eine gleiche Rechnung muß nicht automatisch eine falsche Rechnung sein. Bisher haben Sie lediglich einen vorerst berechtigten Verdacht. Solch einen hätte wohl jeder hier.ZitatWAs kann man unternehmen?
Nägel mit Köpfen machen!
Prüfen Sie beim Vermieter alle zugrundeliegenden Belege mit den Angaben der Abrechnung.
Es ist kaum wahrscheinlich, dass die Belege aus 2013 identisch mit denen aus 2014 sind und schon muß er Farbe bekennen.
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