Beiträge von Kolinum

    Zitat


    .Ich habe telefonisch mit ihm gesprochen das mir das absolut nicht gefällt aber er sagt es wird so gemacht und fertig .

    Muss ich mir das eigentlich gefallen lassen?:mad::mad:

    Normalerweise ja. Das Bad ist nicht Ihr Eigentum und Sie können darüber nur im Rahmen des Mietvertrages verfügen.

    1. Frage: Haben Sie denn überhaupt schon eine Abrechnung der Nebenkosten für 2011 erhalten. So schnell ? Das würde mich wundern !

    2. Frage: Sind die Müllgebühren Bestandteil der Nebenkostenabrechnung ?

    Einfach mal einen Brief mit Forderungen schreiben ist keine Nebenkostenabrechnung.

    Informieren Sie die Dame entsprechend. Viele von den Vermietern haben gar keine Ahnung von einer ordentlichen Erstellung der Abrechnung; da sollte man fürs Erste sanft darauf hinweisen.

    Zitat


    Des Weiteren möchten wir nun gerne auch die Rückseite (Schlafzimmer, Bad) mit neuen Fenstern haben. Gibt es hierfür keine Gesetzgrundlage, die den Vermieter dazu verpflichtet ohne dass wir einen Mehraufwand haben?

    Eine Verpflichtung dazu gibt es nicht. Das muß schließlich auch sofort bezahlt werden.
    Weitere Modernisierungen werden sich wiederum mit 11% mehr Kaltmiete niederschlagen. Da Sie auch durch die Nachhaltigkeit der Maßnahme (weniger Heizkosten) profitieren.

    Hallo, Mainschwimmer Ist Ihnen da was entschlüpft?

    Zitat


    Eine vorherige Kündigung ist laut Vertragstext für beide Parteien ausgeschlossen.

    Kann ich dem Untermieter dennoch kündigen und muss ich das begründen?

    Nein, können Sie nicht. Auch Sie haben den Kündigungsverzicht zugestimmt. In diesem Fall ist eine Begründung nicht erforderlich

    Zitat


    Nach der Kündigung hat uns der Vermieter eine 18.Punkte Liste zukommen lassen, in der ganz genau steht, was wir alles reparieren, renovieren und machen müssen.

    Papadopulus:
    Genau dahin zielte meine Frage. Könnte die Forderung mit dem Mietvertrag kollidieren. Die Klausel bezieht sich ja nur auf die regelmäßigen Renovierungen.

    Es handelt sich hier um eine 2-Zimmer Wohnung, welche gleich geheizt wird. Beim Einzug hätten Sie bemerken müssen, das beide Zimmer nur mit einem Regler versehen sind.
    Es existiert ein Mietvertrag und wenn Ihr Kumpel nicht da ist ist das nicht das Problem des Vermieters.

    Sehr anstrengend dieses Pamphlet zu lesen.

    Wer Antworten erwartet, möge sich doch bitte etwas mehr Mühe geben.

    Ich komm mir manchmal vor, wie in einer Herde Kleinkinder.
    Die meisten Probleme sind selbst verschuldet und glauben nun hier die Feuerwehr zu rufen zu müssen. Man hilft ja auch gern, wo es nötig ist. Nobody is perfect. Aber was einem hier manchmal an Primitivitäten unterkommt ist schon himmelschreiend.
    Leider, und ist allein meine Schuld, lese ich diesen Quatsch und ärgere mich überflüssigerweise.

    Zitat von Papadopulus


    Die Sache ist doch eigentlich recht einfach: wenn die Summe der einzelnen Ablesewerte der Mieter nicht übereinstimmt mit dem Wert des Hauptzählers, dann ist es Sache des Vermieters, die Differenz zu klären. Vorstellbar wäre zum Beispiel auch ein Schaden in der Zuleitung, undichte Rohre etc.pp.

    Oder auch: Garten bewässern, Wasser im Heizkessel nachfüllen oder auch Zählerdifferenz(diese wäre aber nur ganz gering)

    Zitat von JayInvisible


    ....hiermit teile ich ihnen mit, da aufgrund von gestiegenen kosten von heizoel, versicherungen, strom wasser versicherungen etc. ihre nebekosten steigen werden. Damit belaufen sich die monatlich zu zahlendden betraegeauf 280euro statt bish
    er 220 euro
    Jetzt meine frage: darf sie jetzt meine nebenkosten erhoehen?

    Hier sind möglicherweise die monatlichen Vorauszahlungen gemeint.
    Die Höhe prüfen Sie anhand Ihrer letzten Abrechnung. Sollten Sie dort Nachzahlungen getätigt haben, dann rechnen Sie die Gesamtsumme durch 12 und hätten dann den Wert. Die neue monatliche Betriebskostenvorauszahlung sollte diesen Wert aber nicht erheblich überschreiten.

    Nachbarn sind tabu.

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