Beiträge von Kolinum

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    Nun habe ich irgendwo gelesen, dass eine wegen Nachwuchs zu kleine Wohnung ein Grund ist, die Kündigungsfrist nicht einhalten zu müssen. Ist das richtig?

    Da liegen Sie leider völlig falsch. Der obengenannte Grund ist kein Grund zu einer kürzeren Kündigung.

    Da Sie schon 1,5 Jahre mit 4 Personen in dieser Wohnung leben und nun plötzlich die vorgeschriebene Kündigungsfrist nicht einhalten können oder wollen, kann ich nur als Faschingsscherz verbuchen. Selten so gelacht.
    Seien Sie ehrlich und sagen Sie doch gleich, was man tun muß, um 2 Monate Miete zu sparen.
    Da gibt es nur die Möglichkeit sich mit dem Vermieter ins Benehmen zu setzen. Rechtlich geht hier nichts.

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    Deshalb werde ich die Kosten tragen müssen, um mir im Mieterschutzbund die Abrechnung sachlich prüfen lassen.

    Von den Damen und Herren vom Mieterschutzbund werden Sie auch nicht die m² Zahl der Gesamtwohnfläche erfahren.
    Das ist rausgeschmissenes Geld.
    Sie können nur, wie ich bereits weiter oben erwähnte, beim Vermieter die Unterlagen einsehen.
    Im Falle einer Weigerung halten Sie den Betrag der Grundsteuer solange zurück bis er geneigt ist, einzulenken.

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    Mein Anteil ist im Mietvertrag festgelegt. Zur Prüfung meines Anteil benötige ich aber die gesamten QM des Hauses. Diese wird mir aber nicht vom Vermieter mitgeteilt. Somit kann ich eine sachliche Prüfung nicht vornehmen.
    Ist der Vermieter nicht verpflichtet, mir diese Angaben zu machen?

    Er ist es. Der Vermieter hat die Pflicht Ihnen eine ordnungsgemäße und nachprüfbare Abrechnung zu erstellen.
    Fordern Sie den Vermieter dazu schriftlich auf und halten Sie den Teil Grundsteuer vorläufig zurück.
    Eine andere Möglichkeit wäre eine Rückfrage bei der örtlichen Kommunalverwaltung. Diese setzen die Grundsteuer fest und Sie können ein berechtigtes Interesse daran nachweisen, sodass es keine Schwierigkeit geben dürfte.

    Am Heizkörper wurden Thermostatkopf und Thermostatventil ausgewechselt da beides kaputt war. Kann mir der Vermieter die Reparaturkosten auferlegen? Selber reparieren an der Heizung ist ja nicht statthaft und ein undichtes Ventil habe ich nicht selbst verschuldet.

    Die Kleinreparaturklausel tritt nur bei Gegenständen ein, welche unmittelbar dem Zugriff des Mieters unterliegen

    In diesem Fall wäre es der Thermostatkopf, aber nicht das Ventil an sich. Das muß dann vom Fachmann ausgewechselt werden und überschreitet die Maximalhöhe der Beteiligung mit Sicherheit. Da die Kosten insgesamt höher als die vereinbarte Summe liegen, ist der Mieter insgesamt von einer Zahlung davon befreit.

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    Soll heissen ich hab da fast keine chance.


    Wird leider nichts mit dem wegducken.

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    Und das mit den schlüsseln?
    Darf er die entgegen nehmen mir dann noch 1 schlüssel überlassen und selbst in der zeit dort aus und ein gehen?

    Versuchen Sie mal zu denken. Ich will Ihnen mal ausnahmsweise dabei helfen.
    Wenn er alle Schlüssel angenommen hätte, hätten Sie keine Möglichkeit der Nachrenovierung mehr gehabt. Diese Möglichkeit muß Ihnen der Vermieter allerdings einräumen. Er hat also richtig gehandelt. Hätte er Ihnen alle Schlüssel gelassen, hätte er bis zur verspäteten Übergabe keinen Zugriff auf die Wohnung gehabt (für Besichtigungen, Reparaturen etc) und hätte Ihnen für diese Zeit Miete berechnen können.
    Da sollten Sie eigentlich noch sowas wie eine gewisse Dankbarkeit spüren.

    Zitat

    Spielt das auch keine rolle das dieses haus vor 1948 erbaut wurde und das sich in den mauern schimmel befindet der keller modert und in 22 jahren nichts gemacht wurde was der wohnung gut getan hätte?

    In unser Stadt gibt es jede Menge Häuser aus dem 16. Jahrhundert, welche auch nicht dem neuesten Stand entsprechen und trotzdem besteht auch hier die Pflicht zur Endrenovierung, wenn es denn so im Vertrag vorgesehen ist (wie bei Ihnen).

    Zitat


    Hier steht in der Regel sind Schönheitsreparaturen in folgenden Zeitabständen erforderlich. Küche 3 Jahre, Wohn Schlafräume 5 Jahre und alle anderen 7 Jahre. Für Tapezierenden usw. können diese Fristen um bis zu 2 Jahre überschritten werden. Es steht auch drin. Bei Ende des Dienstwohnungsverhältnisses hat der Wohungsinhaber alle bis dahin je nach Grad der Abnützung oder Beschädigung erforderlichen Arbeiten auszuführen oder ausführen zu lassen oder man stellt mir die Kosten in Rechnung. Ist das
    hier rechtens?

    Wenn Sie die Fristen nicht eingehalten haben, ist das eine Sache.
    Das hat sich erledigt.
    Und nun glauben Sie, die Festlegung beim Auszug gleich noch mit für ungültig zu erklären.
    Damit hätte ich Bauchschmerzen.

    Der BGH hat die starre Fristenregelung deswegen bemängelt, weil damit dem tätsächlichen Renovierungsbedarf nicht entsprochen wurde. Sie brauchten dann nur besenrein übergeben.
    So aber ist gibt es einer weitere Festlegung zur Schlußrenovierung, je nach Erfordernis.
    Da sollten Sie Ihre Erwartungen etwas zurückschrauben.
    Empfehlung: Machen Sie es selbst. Eine mögliche Handerksleistung wir 5 - 10 mal teurer.

    Suchen Sie sich eine andere Wohnung; der nächste Winter kommt bestimmt. Sie werden an dieser Wohnung nie Freude haben.
    Und mieten Sie sich bloß nicht wieder eine Galeriewohnung. Ist zwar schick, aber nur mit dem entsprechenden Einkommen.
    Achten Sie auch auf die anderen Dinge.

    Zitat von Jancon


    Laut ihr, müssen sich die Mieter (2 Parteien) an den Kosten beteiligen. Sie fordert von jeder Partei 100 € einmalige Extrazahlung.

    Das ist unzulässig. Ihr Folgemieter käme dann ohne Beteiligung in den Genuß einer Modernisierung und Sie hätten die A...karte gezogen.
    Rechtlich ist nur eine Umlage der Modernisierungskosten auf die Kaltmiete zulässig. Einzelheiten dazu im Internet.

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    Im Mietvertrag wird von einer Sat-Anlage nichts erwähnt.

    Wie haben Sie denn da bisher geguckt. War das vielleicht doch die nicht im Vertrag existente Anlage?

    Zitat

    Diese Information erhielt ich erst, nachdem die analoge Anlage bereits abgeschaltet wurde und ich nicht im Vorfeld darüber informiert war, dass diese Anlage zu diesem Zeitpunkt abgeschaltet werden soll.


    Sie haben bereits im Vorfeld zu erkennen gegeben, dass Sie sich nicht beteiligen wollten. Wohlgemerkt, ich spreche von den 100€.

    Zitat

    Die digitale Einrichtung soll erst wenige Tage später erfolgen, da stellt sich mir die Frage, warum dies nicht sofort geschehen ist, nachdem der analoge Fernsehempfang abgeschaltet wurde.


    Fragen Sie die Installateure nach dem Grund; ich müsste Sie sonst anlügen.

    Zitat

    Bin ich jetzt als Mieter dazu verpflichtet, die Kosten der Umstellung von analog auf digital und die Kosten für den Technikereinsatz anteilig zu übernehmen oder ist dies Sache des Vermieters.

    Ja, Modernisierungskosten können auf die Mieter umgelegt werden. Sie auch eingangs

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    Hinzuzufügen wäre noch, dass wenn ich einmal ausziehen sollte, dann habe ich dem Nachmieter diese Kosten bereits abgenommen!?

    Richtig, auch das hatte ich bereits eingangs erwähnt. Deswegen geht nur eine Moderniserungszulage bei der Kaltmiete, damit Ihr Nachmieter sich auch noch beteiligen kann.

    Zitat


    Gnconibt es dazu nicht Gesetztesauszüge die das 'genau' belegen?
    Auf den dir genannten Link war ich bereits und finde zu meinem speziellen Problem leider keine Antwort.

    Gott, bewahre uns vor weiteren Gesetzen, speziell zu Ihrem Problem.

    Zitat

    Vielleicht gibt es noch andere, 'freundlichere' Meinungen dazu.

    Normalerweise rüge ich solche Sätze. Ich verweise dann schnell auf einen Anwalt. Hier findet keine freundliche Beratung statt.

    Dann versuchen Sie mal eine Vergleichsmiete zu dokumentieren.
    Schließlich müssen Sie die "Wuchermiete" ja vorerst bezahlen.
    Ob sich der ganze Aufwand wegen 3 Monaten lohnt ?

    Bei einem Neuvertrag muß der Vermieter Ihnen keine Vergleichsmieten präsentieren.

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