Miet Minderung

  • Hallo !!!
    Ich habe sehr Große Probleme und ich hoffe
    ihr könnt mir helfen.

    Ich wohne seit 1.6.2009 in einer DG wohnung die sich über zwei etagen zieht. In ersten Jahr sind die Mengel nicht wirklich aufgefallen sondern erst im Nähsten Jahr 2010.
    Der winter fing recht Früh an so das ich auch früh die heizungen an machen musste.
    Die heizung stand zu dieser zeit immer noch auf Sommer obwohl wir nachts Tempraturen von bis zu -5 hatten und sich meiner wohnung in der nach extrem abegkühlt hatte. alles noch okay Vermieterin angerufen und das wurde beseitigt doch damit war das Problem nicht gelöst denn obwohl die heizung nun auch nachts am laufen war musste ich feststellen das sich meine wohnung trotz laufender heizung in der nacht extrem auskühlt.
    Ich stellte dann auch recht schnell fest woran es liegt.
    Im unteren bereich der wohnung zieht es dich jedes fenster da sie wohl nicht richtig eingebaut sind .
    Desweiteren musste ich feststellen das aber die meiste kalte luft durch die angrenze wand zum Balkon kommt.
    Es ist nicht Möglich die wohnug nachts warm zu halten aufgrund der undichtigkeit. In der zweiten eatage sieht es nicht viel besser aus denn da zieht es durch das gesamte dach.Im Schlafzimmer ist nur ein dachlucen fenster ohne Ramen so das ich unter das Dach schauen kann. Sie weigert sich dort ein richtiges fenster einzubauen und begründet das damit das es ja nur eine abstellkammer sei aber in meinem Mietvertrag steht das aber nicht das es eine abstellkammer ist und wurde mir damals bei einzug auch nicht gesagt das es nur eine abstellkammer ist.
    Ich habe die Mengel zwar alle der vermieterin mitgeteilt aber nichts ist passiert. Nachdem dann die erste nebenkosten abrechnung kam bin ich aus allen wolken gefallen denn ich sollte alleine für heizkosten 650 euro nachzahlen gesamte nachfalung belief sich auf 759,39 €. (Leider zu spät wiedersprochen)
    Warmiete 330 euro davon waren 230 € kaltemiete 60 € Gas und die restlichen 40 die anderen neben kosten.
    Darauf hin habe ich dann meine Vermieterin eine Mengelliste per einschreiben geschickt das sie die Mengel doch beheben solle doch nichts ist passiert bis heute.
    zur zahlung der Nebenkosten wurde ich anfang Januar von gericht verurteilt weil das einschreiben zu spät war da das einschreiben einmonat später gechickt wurde aber zu diesen zeitpunkt schon die abrechung erstellt wurde. okay ich habe nun gezahlt doch ich muss dieses Jahr wieder mit einer hohen Nebenkostenabrechnung rechnen doch da kann ich ja was .
    Jetzt würde mich interessieren wie ich meine nebenkosten wieder bekomme da bis heute kein Mangel behoben wurde
    Desweiteren würde ich gerne wissen wie weit ich die Miete mindern kann.

    Meine Vermieterin hat mir zwar eine andere wohnung im haus angeboten doch das will ich nicht da diese wohnung in einem noch schlimmeren zustand ist als meine . sie streitet dieses zwar ab und sie ist der meinung das es mit einer renovierung getan sei aber die vormieter sind dort ausgezogen wegen schimmel da die hauswand klitsch nas ist und ich sehe es nicht ein das ich von einer Gammel wohnung in die Nähste Gammel wohnung zieh.

    Jetzt habe ich einen Artikel gelesen das ich die Miete auch rückwirkend mindern kann also für ein gesamtes ja denn die Mengel sind ihr seit November 2010 bekannt.

    Das sind jetzt nur Die mengel was den wohnbereich betrifft.
    Im badezimmer gibt es auch einige Mängel.
    Wenn ich dusche muss ich erstmal 10 min warten bis das warme wasser kommt wenn es draußen sehr kalt ist. Das Bad wird auch nicht richtig warm da das Dach undicht ist das kann man daran erkennen wenn durch das heisse wasser dampf ensteht der dann durch das Dach entweicht nd ich obend durch fenster schau könnte man denken das Dach brennt.

    Ich will diesen zustand auch nicht länger mitmachen und bin schon auf der suche nach einer ersatz wohnung aber bei uns sind die mieten sehr hoch und ich mit einem kleinen gehalt kann mir keine zwei zimmer wohnung für 440 Kalt leisten .

    Leider bekomme ich von unseren ansässigen Mieter bund keine hilfe da ich dort kein mitglied bin und selbst dann würde ich keine hilfe bekommen denn die werdn hier erst nach 3 monaten activ also kann ich mir das auch sparen daher hoffe ich das ihr mir hier Helfen könnt.

    Um wieviel kann ich bei den Mengeln die Miete Kürzen
    Kann ich mir was von den nebenkosten zurück holen ?
    wenn ja wieviel.

    Bin für jeden guten rat dankbar
    und ich hoffe ich habe es nicht zu unverständlich geschrieben

    Mit freundlichen Grüßen
    Christian K.

  • Suchen Sie sich eine andere Wohnung; der nächste Winter kommt bestimmt. Sie werden an dieser Wohnung nie Freude haben.
    Und mieten Sie sich bloß nicht wieder eine Galeriewohnung. Ist zwar schick, aber nur mit dem entsprechenden Einkommen.
    Achten Sie auch auf die anderen Dinge.

  • Suchen Sie sich eine andere Wohnung; der nächste Winter kommt bestimmt. Sie werden an dieser Wohnung nie Freude haben.
    Und mieten Sie sich bloß nicht wieder eine Galeriewohnung. Ist zwar schick, aber nur mit dem entsprechenden Einkommen.
    Achten Sie auch auf die anderen Dinge.

    Sry aber das hilf mir nicht weiter denn mir ist bereits klar das ich mir eine andere wohnung suchen soll und bin auch dabei.
    Das habe ich aber auch schon im vor feld erwähnt .

    In erster line würde ich wissen wollen um wieviel ich die Miete Kürzen kann und was ich bei den nebenkosten tun kann denn die müssten jetzt auch nähsten monat kommen da ja bereits abgelesen wurde. was klar ist gleich wiederspruch einlegen.

    wie gesagt ich hab erfahren das man die Miete auch rückwirkend Kürzen kann und das will ich machen denn wie gesagt die Mengel besten nun seit 1 Jahr und das hat ja auch auswirkungen auf die Nebenkosten.

    Mfg

  • ChristianK:

    "In erster line würde ich wissen wollen um wieviel ich die Miete Kürzen kann"
    [url=http://www.google.de/#hl=de&sa=X&ei…iw=1170&bih=581]Google[/url]

    "und was ich bei den nebenkosten tun kann denn die müssten jetzt auch nähsten monat kommen da ja bereits abgelesen wurde. was klar ist gleich wiederspruch einlegen.
    ich hab erfahren das man die Miete auch rückwirkend Kürzen kann und das will ich machen denn wie gesagt die Mengel besten nun seit 1 Jahr und das hat ja auch auswirkungen auf die Nebenkosten."
    Ich empfehle Dir eine anwaltliche Beratung, denn es dürften hier evtl. auch Gutachten erforderlich sein. Vor dem Kostenrisiko möchte ich Dich jedoch warnen.
    Hier bekommst Du lediglich Meinungen von interessierten Mietern oder Vermietern, jedoch keine fundierte Rechtsberatung.

  • Zitat

    Kann ich mir was von den nebenkosten zurück holen ?
    wenn ja wieviel.

    Das solltest du schnellstens vergessen, denn die Heizkosten hast du verbraucht, auch wenn ein Teil dieser Wärme die Umwelt erwärmt hat. Und wenn wie du schreibst der Wärmeverlust durch falsch eingebaute Fenster hervorgerufen wird, dann hast du doch gute Karten, wenn du den Weg zum Gericht wählst, um deiner Vermieterin auf die Sprünge zu verhelfen.

    Aber alles andere solltest du unbedingt mit dem Anwalt deines Vertrauens bereden. Ein Forum ist ein denkbar schlechter Anlaufpunkt, denn hier sitzen keine Anwälte an der Tastatur, sondern Menschen wie du und ich.

  • Kann man eigentlich eine Mietminderung auch mit Grund EINSEITIG durchführen, d.h. einfach weniger Zahlen oder ist das illegal, d.h. man begleicht halt seine Miete nicht?

    Sicher, wenn es der Zustimmung des Vermieters bedürfte, wäre sowas kaum möglich.

  • Kann man eigentlich eine Mietminderung auch mit Grund EINSEITIG durchführen, d.h. einfach weniger Zahlen oder ist das illegal, d.h. man begleicht halt seine Miete nicht?


    Latürnich "kann" man das... Kannste Dir auch einen Knopf an die Backe nähen... - Oh Herr, lass' Hirn regnen!

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