Beiträge von Kolinum

    Forderungen müssten Sie konkretisieren und den Vermieter eine Frist setzen. Einfach mal weniger Miete zahlen, das geht nicht! Wie wollen Sie denn die Forderungen beziffern, wenn Sie keine Abrechnung besitzen ?

    Die Kaution gibt es sowieso erst nach angemessener Zeit nach Ihrem Auszug zurück. Sie können darüber nicht eigenmächtig verfügen und dürfen damit auch Ihre laufenden Mietzahlungen nicht verrechnen.
    Kauiton ist keine Miete, sondern eine Sichheitsleistung, welche Sie dem Vermieter bringen.

    Zitat von Mainschwimmer

    Da das Rauchen in angemieteten Räumen zu den Grundrechten gehört, kann es per Formularvertrag nicht untersagt werden.


    Richtig.

    Zitat

    Hier wäre nur eine Individualvereinbarung zwischen Mieter und Vermieter bindend.


    Richtig.

    Zitat

    Ob solch eine Vereinbarung geschlossen wurde, will ich nach dem Eingangsbeitrag sehr stark anzweifeln:

    Ich nun eher nicht.
    In einem Formularmietvertrag wäre ein generelles Verbot ausgesprochen worden. Ein solches ist es aber nicht und wäre auch nicht statthaft.
    Gerade weil es sich um ein Rauchverbot in einem Nebengelass der Wohnung handelt, sehe ich hier eine Individualvereinbarung.
    Ursache kann auch eine Brandschutzmaßnahme sein.
    Übrigens, warum eine solches Verbot überhaupt fixiert wurde, verschweigt uns der Fragesteller.

    Sie müssen nur für Schäden aufkommen, welche den Wert von 75 € nicht überschreiten.
    Reparaturkosten, welchen den vereinbarten Wert überschreiten, sind vom Vermieter zu komplett zahlen. Eine Kostenbeteiligung durch Sie ist nicht einforderbar.

    Die Reparaturkossten bei einem undichten Durchlauferhitzer dürften aber 75 € bei weiten übersteigen, wenn bei einem so alten Gerät überhaupt noch eine Reparaturmöglichkeit besteht.

    Unter normalen Umständen kann der Vermieter Ihnen das Rauchen in der Wohnung nicht verbieten.
    Aber wenn Sie mit dem Mieter vereinbart haben, und darum geht es hier, in bestimmten Räumlichkeiten nicht zu rauchen, dann sollten Sie sich gefälligst auch daran halten.

    Für den Vermieter, nicht für den Mieter, sind daher folgende Kündigungsfristen maßgebend:

    bei einer Mietzeit bis zu 5 Jahren 3 Monate
    bei einer Mietzeit von 5 Jahren bis zu 8 Jahren 6 Monate
    bei einer Mietzeit ab 8 Jahren 9 Monate

    Ich habe eine Frage, wir werden bald in eine Wohnung einziehen und diese stand komplett leer. Nun hat der Vermieter mir gesagt wir sollten uns einen Herd selbst kaufen...... Ist das überhaupt erlaubt? Ich dachte der Vermieter muss Herd und Spüle stellen und man kann diese nur mit Einwilligung des Vermieters wechseln?

    Ihre Fragen lassen darauf schließen, das Sie sich im Mietrecht noch nicht so auskennen. Sie müssen sich deswegen nicht schämen und es ist richtig, das Sie bereits vor Anmietung sich sachkundig machen wollen.
    Wie Sie aus anderen Beiträgen hier erkennen ist es meist zu spät, wenn der Vertrag einmal unterschrieben ist.

    Der Vermieter muß Ihnen weder Spüle noch Herd zur Verfügung stellen. Lediglich die Anschlüsse sind erforderlich.

    Kaufen Sie einen Herd, welchen Sie dann beim Auszug wieder mitnehmen müssen. Er ist und bleibt Ihr Eigentum, analog die Spüle.

    Ich verstehe nicht genau, wieso die Wohnung von IHREN Kosten renoviert wird? Also benutz er dafür die Kaution oder meinen sie nur die Miete? Sie müssen diese doch sowieso noch zahlen?

    Er meinte natürlich nicht die Kosten der eigentlichen Renovierungsmaßnahme, sondern die dafür benötigte Nutzung des Wohnraumes für welche er noch Miete zahlt.

    Kann man eigentlich eine Mietminderung auch mit Grund EINSEITIG durchführen, d.h. einfach weniger Zahlen oder ist das illegal, d.h. man begleicht halt seine Miete nicht?

    Sicher, wenn es der Zustimmung des Vermieters bedürfte, wäre sowas kaum möglich.

    Vermutungen reichen für einen Schadenersatz leider nicht aus.
    Hätte der Vermieter Ihnen falsche m² berechnet; hätte Sie auch (fürs Amt) falsche Angaben gemacht und könnte Sie wiederum auch regresspflichtig machen.

    Vergessen Sie das Thema ganz schnell.

    Sie sollten sich erst mal vergewissern, was Sie eigentlich geschrieben haben.

    Sie haben seit Ihrem Auszug, April 2009, bis Februar 2012 nichts mehr vom Vermieter gehört.
    Jedoch neun Monate später (Januar 2010) die Mietkaution bekommen.

    Was soll man daraus lesen?

    Als die Wohnung damals abgenommen wurde, musste ich ein Formular ausfüllen

    Sie haben sicher keine Kopie. Nennt man Pech!

    Weiterhin ist Ihnen bekannt, das die Betriebskostenabrechnung bis Ende Dezember 2010 zugehen hätte müssen.
    Spätestens im Januar 2011 hätten Sie sich beim dem Vermieter aber mal rühren müssen oder besser noch bereits im Laufe des Jahres 2010.

    Ja, manchmal dauert es eben etwas länger bis man eingeholt wird !

    Zitat


    Ich war bis April 2009 Wohnhaft in einer Wohnung der Deutschen Annington (DA).
    Aber seit meinem Auszug im April 2009 habe ich niemehr etwas von der DA gehört, gesehen geschweige überhaupt gelesen.

    Aber wiederum:

    Zitat

    Ich musste übrigens 9 Monate warten bis ich meine Mietkaution wiederbekommen habe.

    Was denn nun?????

    Zitat

    Kann die DA überhaupt noch von mir Geld verlangen obwohl der Abrechnungszeitpunkt von 2010 ist?

    Ja, aber nur dann, wenn der Empfanger, aus welchen Gründen auch immer, nicht auffindbar war.

    Ich hatte es Ihnen schon mal erklärt.
    Wenn der Vermieter aufgrund Ihrer mangelhaften Renovierung die Übergabe der Wohnung abgelehnt hätte, dann hätten Sie jetzt noch die Wohnung mit all seinen Kosten (Kaltmiete,Nebenkosten) am Hals.
    Offensichtlich begreifen Sie das nicht und müssen nun sehen, wie Sie klar kommen. Mich ficht das nicht an. Sie haben ein Problem.

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