Kleinere Reperaturen selbst bezahlen?!

  • Hallo zusammen,

    und zwar steht bei mir im Mietvertrag, dass wir uns um kleinere Reperaturen (an der Elektrik, an Rolläden, Sanitäre Einrichtung usw.) bis 75 Euro selbst kümmern müssen.
    Zuletzt hatte ich einen Kurzschluss im Keller, da in der Wand am Lichtschalter Kabel lose und unisoliert waren. Dies habe ich selbst behoben (hat mich ja auch nichts gekostet).
    Vor zwei Wochen hatte ich am Absperhahn Undichtigkeiten, dafür hat die Hausverwaltung mir aber jemanden kommen lassen der diese behoben hat (neue Amatur angebracht).
    Jetzt hat die Hausverwaltung allen Mietern in meinem Haus ein Brief geschickt in dem sie auf den Mietvertrag hinweisen und ab jetzt wohl auch bestehen werden.
    Nun ist mein Durchlauferhitzer im Badezimmer undicht, wenn ich warmes Wasser laufen lasse tropft dieser und das Wasser läuft sogar in dem Erhitzer über einige Stromkabel drüber.
    Der Erhitzer ist von 1995 in dem Jahr wurde auch das Haus gebaut.

    Meine Frage wäre jetzt:

    Ist das überhaupt rechtens, dass ich für kleinere Mängel/Schäden am Haus und der Grundausstattung bis 75Euro aufkommen muss?
    Ich bezahle schließlich über 700Euro Miete und es ist ja nicht mein Haus!

    Wer muss jetzt für den Durchlauferhitzer aufkommen?


    Lieben Gruß

    Dominik

  • Sie müssen nur für Schäden aufkommen, welche den Wert von 75 € nicht überschreiten.
    Reparaturkosten, welchen den vereinbarten Wert überschreiten, sind vom Vermieter zu komplett zahlen. Eine Kostenbeteiligung durch Sie ist nicht einforderbar.

    Die Reparaturkossten bei einem undichten Durchlauferhitzer dürften aber 75 € bei weiten übersteigen, wenn bei einem so alten Gerät überhaupt noch eine Reparaturmöglichkeit besteht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!