.....nur dann, wenn der Makler auch der Vermieter ist....
Was aber wohl nicht sein darf.
.....nur dann, wenn der Makler auch der Vermieter ist....
Was aber wohl nicht sein darf.
Ohne Kenntnis des Mietvertrages und Ihrer etwas verworrenen Aussagen kann ich leider keine Antwort erstellen.
Ich wollte meinen Vermieter(Wohnungsgesellschaft) erneut informieren und ihnen mit einer Mietminderung drohen.Kann ich das so einfach ???
Sicher können Sie.
Zitat
Kann mir irgenjemand einen Rat geben ?
Zur Mietminderung nicht. Davon lassen sich die Mäuse nicht beeindrucken
ZitatTipps würde ich mich freuen !!
Ich würde die Löcher abdichten, aber nicht mit einem Nachtisch für die Mäuse, sondern mit beissfesten Material.
Mit einer Mischung aus Gips und Glasscherben sind Sie gut und billig bedient.
was kann ich denn machen sollten die sich weigern?
Einen Anwalt aufsuchen. Hier ist eine Rechtsberatung nicht erlaubt, sondern es werden nur Meinungen kundgetan.
Wenn der Vertrag nun schon unterschrieben ist, haben Sie schlechte Karten. In Ihrem Alter hätten Sie aber schon wissen müssen, das in diesem Land Versprechungen eben nur das sind, was sie sind.
Sie hätten auf Grund der bestehenden Mängel, welche zur Beseitigung anstanden, einen Vorvertrag schließen müssen und erst bei Erfüllung der Beanstandungen einen Mietvertrag unterschreiben dürfen.
"Das Bad incl. Fliesen , Badewanne , Waschbecken und Toilette sind vom Mieter zu erneuern"
Ich denke, das diese Klausel eine Individualvereinbarung und ist mit einer Schönheitsreparatur nicht zu vergleichen. Der Wortlaut ist eindeutig. Eine übliche, bei Auszug vorzunehmende Renovierung der Wohnung, kann nicht gemeint sein.
Der Wortlaut bezieht sich einzig und allein auf eine Erneuerung des gesamten Bades.
Also: Neue Fliesen, neue Wanne, neues Becken und neue Toilette.
Sprechen Sie mit dem Vermieter, wie er diesen Passus interpretiert.
....wonach die Kaltmiete nach einem Jahr von 485€ auf 411€ und nach 3 Jahren auf 435€ steigen soll.
Es sollte sicherlich 511€ und 535€ heißen,....
Es könnte genauso gut auch heißen: von 385 € auf 411 €.
Dann ergäbe die Steigerung nach 3 Jahren auf 435 € auch Sinn.
Zitatob ich dann einfach 411€ bezahlen und mich auf den Mietvertrag berufen kann, oder ob ich dazu kein Recht habe, da ja im Mietvertrag z.B. auch der Wortlaut "Die Miete erhöht sich ab xxx auf..." steht.
Zahlen Sie den Wert, welcher im Mietvertrag angegeben wurde.
Was haben Sie den bisher gezahlt ?
Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung und hat mit der Mietzahlung nichts zu tun!
Die Kaution darf nicht "abgewohnt" werden.
Zum Schadenersatz: Sie müssen nur für den Zeitwert gerade stehen.
Eine Erklärung hierfür kann Ihnen nur der Vermieter geben.
Wieso hier im Forum völlig Unbeteiligte sowas tun könnten ist, mit Verlaub gesagt, schon sehr naiv.
Das unterstreicht die Richtigkeit, das bei einen Einbau von Wasserzählern alle Wohnungen Berücksichtigung finden müssen.
Die Summe aller Zähler liegt normalerweise unter dem Wert des Hauptwasserzählers. Die Differenz ist dann entsprechend der Wohnfläche aufzuteilen.
Dies ist meine erste Teilnahme in einem derartigen Forum, ich bitte daher vorab um etwas Nachsicht.
Zur Situation:
Ich lebe mit meinem Freund in einem 6 Parteien Mietshaus (zwei Haushälften = 2x3 Wohnungen). Mein Freund wohnt seit 10 Jahren hier und ich seit 2007. Ende 2009 haben wir die Wohnungen in meine im 1. OG zusammengelegt. Lange Zeit wohnten wir in "unserer" Haushälfte allein. Sporadisch zogen gelegentlich mal ein paar Leute für max. ein halbes Jahr ein. Dabei blieb es aber auch.
In der anderen Haushälfte wohnte bis Oktober 2011 noch ein älteres Ehepaar. Im November 2011 zog dann in "unsere" Haushälfte in die Wohnungen unter und über uns eine große Familie ein (unter uns Mutter + zwei Kinder, über uns deren ältester Sohn mit Freundin, alle südosteuropäischer Herkunft und alle keiner regelmäßigen Tätigkeit nachgehend).
Wir hatten noch nie Probleme mit Nachbarn, aber das Verhältnis zu den neuen Nachbarn stand von Anfang an unter keinem guten Stern, da die Frau Mama unter uns gleich das Regiment des Hauses an sich zog und begann, außen wie innen im Treppenhaus alles nach ihrem belieben zu dekorieren und zu verändern. Dabei wurden auch unsere paar Dekoartikel kurzerhand einfach beiseite geräumt und uns vor die Wohnungstür gestellt. Kommunikation findet von Anfang an nur über Briefchen statt. Ständig liegen bei uns Zettel im Briefkasten mit den abstraktesten Beschuldigungen, wir seien zu Laut, unsere Katzen nerven, etc. Immer wieder die Forderung nach gegenseitiger Rücksichtnahme, die jedoch ziemlich einseitig ist, da die machen, was sie wollen und selbst keine Rücksicht an den Tag legen. Normale Gespräche sind nicht möglich, da sie immer darin enden, dass die gute Frau uns anschreit.
Diese ganzen zermürbenden Dinge sind jedoch fast nebensächlich im Gegensatz zu unserem derzeitigen Hauptproblem:
Wir sind beide Berufstätig und die Gehälter reichen eben so um alle laufenden Kosten abzudecken und das am Ende des Monats noch ein bisschen zu freien Verfügung bleibt. Daher leben wir auch recht sparsam. Mein Freund kann beispielsweise täglich an der Arbeit duschen.
Das vergessen wir hier mal ganz schnell !
ZitatFür das ganze Haus steht eine Wasseruhr zur Verfügung und die Kosten werden laut Vertrag personenabhängig umgelegt. Bislang waren die Kosten und der Gesamtverbrauch auch auf einem "normalen" Level. Seit dem Einzug der neuen Nachbarn laufen Täglich (Mo. - So.) ob oben oder unten 2-4 (mal mehr mal weniger) Waschmaschinen. Ein solches Verhalten kann in unseren Augen nicht normal sein und daher befürchten wir in der Nebenkostenabrechnung nächstes Jahr eine extrem Hohe Nachzahlung die wir nicht willens sind zu zahlen. Aber was kann man in dieser Situation unternehmen um nicht die Verschwendung der anderen mit zahlen zu müssen?
Aus "Mietrechtslexikon":
Der Mieter in einem Mehrfamilienhaus darf auf seine Kosten nachträglich einen Kaltwasserzähler in der Wohnung einbauen lassen. Der Vermieter kann dem nicht widersprechen.
Der Vermieter ist nach dem Einbau verpflichtet, die Wasserkosten für diese Wohnung verbrauchsabhängig abzurechnen. Dazu ist natürlich Voraussetzung, dass der Zähler ordnungsgemäß abgelesen wird. Der Vermieter muss dabei die Richtigkeit der Zählerstände jeweils bestätigen bzw. ein neutraler Zeuge muss die Ablesung vornehmen und bestätigen. Der Zähler muss gegen Manipulationen des Mieter und Vermieters gesichert sein. (Urteil) Quelle: Grundeigentum 2003, 396-397
Auch nach der Mietrechtsreform 2001 gibt es keine gesetzliche Verpflichtung des Vermieters Wasseruhren einzubauen um den Verbrauch jeder Wohnung genau zu ermitteln. Wird für bestimmte Betriebskosten, die von einem Verbrauch abhängen, dieser Verbrauch jedoch vom Vermieter erfasst (vor allem bei Installation von Wasseruhren) und sind keine spezielle Vereinbarung getroffen, so ist der Vermieter gesetzlich dazu verpflichtet, dem Mieter gegenüber nach dem festgestellten Verbrauch auch abzurechnen.
Wenn der Vermieter Wasseruhren installiert hat und daher eine Abrechnung der Betriebskosten nach Verbrauch möglich ist, so ist ein anderer Umlageschlüssel auch dann nicht zulässig, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist.
Sind Wasseruhren installiert, so besteht auch eine Verpflichtung diese Positionen nach dem angefallenen Verbrauch abzurechnen, ies soll nach einem Urteil des AG Köln (Amtsgericht Köln, Urteil vom 31.12.2012 - 212 C 38/12) auch gelten, wenn im Mietvertrag eine verbrauchsunabhängige Umlage vereinbart wurde.
Wenn also Wasseruhren vorhanden sind, dann muss auch nach dem Verbrauch abgerechnet werden ( § 556 a BGB).
Ist nichts vereinbart und es wird weder der Verbrauch, noch die Verursachung vom Vermieter erfasst, gilt die Wohnfläche als Umlagemaßstab § 556 a Abs 1 BGB.
Das führt in vielen Fällen zu Ungerechtigkeiten. Kann aber meines Erachten auch in krasseren Fällen nicht als "unangemessenen Benachteiligung" gem § 242 BGB korrigiert werden, da eine eindeutige gesetzliche Regelung entgegensteht.
Eher wohl ein Beitrag um Kaisers Bart.
ich hab aber keinen platz in meiner wohnung für ein fahrrad. da stehen schon 2 kinderwägen, die ich auch nicht im flur abstellen kann. der vermieter bietet mir sonst auch keine abstellmöglichkeit ausser vorm haus an. da wird das rad aber definitiv geklaut.
Dann könnne Sie eben kein Fahrrad kaufen oder Sie nehmen die vorhandene Abstellmöglichkeit war.
Was stellen sie eigentlich für Ansprüche an eine Mietwohnung, welche Sie in dem Zustand angemietet haben, wie diese sich Ihnen bei Unterzeichnung des Mietvertrages darstellte. Nachgeschobenen Forderungen braucht der Vermieter Ihnen nicht zu erfüllen.
Ich schrieb:Wenn es nur ein einzelner Sprung ist, ist das ein Spannungsriß.
Bei nochmaliger Betrachtung sind es aber zwei Sprünge. Der obere sowie der untere Riß laufen an der gleichen Stelle(links) aus und damit könnte es eine äußere Einwirkung sein. Vielleicht bedingt durch den schlechten Erhaltungszustand des gesamten Fensterrahmens.
Nun wurde ohne unser wirkliches Wissen, in Absprache mit unseren Vermietern ein Kaminrohr an der Hauswand verlegt,.....
Da fällt mir nur ein:
Sie haben ohne Ihr Wissen eine Absprache mit den Vermietern getroffen. Ist mir unverständlich !
Für die Beseitigung von Spannungsrissen gibt es kein Gesetz. Wo sollte sowas am Ende auch hinführen?
Das Alter der Fenster hat mit einem Spannungsriß nichts zu tun.
Dieser kann jederzeit auftreten und ist nicht beeinflußbar.
Wichtig ist: Es darf keine äußere Verletzung zu sehen sein. Wenn es nur ein einzelner Sprung ist, ist das ein Spannungsriß.
Es mag sein, dass so eine Ursache dem Vermieter nicht bekannt ist.
Er wird es aber nun zur Kenntnis nehmen müssen und ist für den Ersatz pflichtig.
Eine Halbierung der Kosten können Sie, müssen Sie aber nicht, vornehmen.
Ich schlage vor dieses Thema "Mietrecht" nun mal zu beenden.
wie kann ich sowas verfassen?, würde es gerne schriftlich machen kann mir jemand helfen?
Das würde die Grenze des Erlaubten hier im Forum sprengen.
Selbst ist der Mann oder ein Anwalt.
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