Wohnungsübergabe durch Makler was beachten

  • Hallo und Guten Tag,
    war längere Zeit nicht aktiv im Forum.
    Habe aber heute eine Anfrage in eigener Sache. Und zwar haben meine Frau und ich im Mai eine Wohnung angemietet mit Mietbeginn 1.8.12 Die Vormieterin hatte die Wohnung unrenoviert verlassen und auch der Vermieter hat zwischenzeitlich gewechselt, weil das Haus verkauft wurde.zwischen Vormieterin und Vorbesitzer bestand ein Rechtsstreit wegen Wohnungsmängel, die sich zum Großteil als gegenstandslos erwiesen haben.
    Nun jedenfalls wurde uns im Mietvertrag zugesichert, bestehende Mängel zu beheben und Renovierung der Räume durchzuführen. Ist auch gemacht worden. Nur wie, das war einfach nur schlampig gemacht. Die Stöße der lockeren Tapeten wurden geklebt, dann alles weiß gestrichen, wobei im Kizi die rosa Farbe der Vormieterin durchscheint und das neu verlegte Laminat einen Höhenunterschied von 0,5 cm im letzten Drittel aufweist. Des weiteren ist die Scheibe in der Tür des WZ bis heute noch nicht ersetzt obwohl zugesagt und in der Küche ist eine geplatzte Fliese und nur noch eine Ersatzfliese vorhanden. Ausgewechselt wurde noch nichts, da Fußbodenleger Bednken hat, dass noch andere Fliesen reißen könnten. So was nun? Am Mi ist Übergabe. Ich muß ja nun am Monatsende Kaution und 1. Miete entrichten. Wir wollen eigentlich nur einziehen, wenn allesok ist. Wie sollten wir uns nun verhalten? Das alles ins Protokoll kommt, ist klar, aber davon verschwindne die Mängel ja nicht. Lt Expose soll die Wohnung vollständig renoviert übergeben werden. Gebt uns mal einen Tipp. Es ist unsere allererste Mietwohnung nach 45 Jahren im Eigenheim.Und da sollte eigentlich alles stimmen.
    Sorry wegen dem langen Text und danke fürs Lesen und eure Tipps.
    Gruß Besorgter Vater

  • Wenn der Vertrag nun schon unterschrieben ist, haben Sie schlechte Karten. In Ihrem Alter hätten Sie aber schon wissen müssen, das in diesem Land Versprechungen eben nur das sind, was sie sind.
    Sie hätten auf Grund der bestehenden Mängel, welche zur Beseitigung anstanden, einen Vorvertrag schließen müssen und erst bei Erfüllung der Beanstandungen einen Mietvertrag unterschreiben dürfen.

  • Hallo Besorgter Vater,

    ich würde, wenn ich die Wohnung überhaupt in diesem Zustand übernehmen würde, mit Zeugen ein peinlich genaues Übergabeprotokoll mit Beweisfotos mit Tageszeitung drauf erstellen. Das wäre von beiden Vertragspartnern zu unterschreiben.
    PS: "Wohnungsübergabe durch Makler" nur dann, wenn der Makler auch der Vermieter ist. Dann wäre mir der Beruf des Vermieters auch egal.

    2 Mal editiert, zuletzt von Berny (17. Juli 2012 um 01:38)

  • Protokoll anfertigen, Zeit und Zeugen mitbringen
    mit Fotos dokumentieren. Nur was schriftlich beweisbar ist, kann auch geltend gemacht werden.
    Wissen Sie welche Mängel im Detail vom Vermieter in dem Rechtsstreit reklamiert wurden? Denn diese wird er Euch gegenüber ja ggf. auch versuchen geltend zu machen bei Auszug, daher sollten die im Vorfeld schon geklärt sein.

    Wenn der Makler die Übergabe macht birgt immer das Risiko, dass der Vermieter nachher "von nix weiss" und den Makler wird bei der Rückgabe in paar Jahren ggf. nicht mehr zur Verfügung stehen.
    Wohnungsübergabe ist eigentlich zwingend Verwalter / Vermieteraufgabe.
    Der Makler will ja nur verkaufen und ist nachher raus.
    Bekommt aber mehr Geld für, leider.

  • Was aber wohl nicht sein darf.


    Jein....,
    der Herr Schmitz, von Beruf Makler, kann auch vermieten.
    der Herr Müller, von Beruf Metzger, kann auch vermieten.
    der Herr Meier, von Beruf Elektriker, kann auch vermieten.
    Was Dich jetzt wohl "fehlgeleitet" hat, war wohl die Tatsache, dass ein vermietender Makler keine Provision verlangen darf.
    (wusste ich doch.... da war doch irgendwas...:rolleyes:)

  • Hallo,
    und danke für eure Statements.
    Also, mit dem Fotografieren mache ich auf jeden Fall. Wir sind vor dem Makler da und nehmen uns Zeit.Wir haben den Schlüssel schon. Dann habe ich schon eine Liste vorbereitet und frage das dann gezielt ab. im übrigen wird der Makler vom VM bezahlt, die Wohnung ist somit provisionsfrei und wird auch von einer Fa verwaltet.
    Den VM haben wir kurz kennen gelernt, machte einenserösen Eindruck und wir waren ehrlich auchfroh, bei 8 Bewerbern den Zuschlag zu bekommen. Es ist a) unsere Wunschgegend und b) ist die Wohnung auch sehr schön geschnitten und wie für uns gemacht.
    Die Behebung der Mängel aus dem Rechtsstreit wurde uns mit Fotos vorher nachher dokumentiert, gilt als erledigt und da eine Renovierung bevorstand, glaubten wir tatsächlich, es ginge so i.O. Der Rechtsstreit betreffs der Wohnung ist erledigt, die beiden Zankäpfel treffen sich jetzt in einem Zivilrechtsstreit vor Gericht.Wir haben auch erfahren, dass die Vormieterin im Haus ein ganz schönes Biest gewesen sein muss, die sich pausenlos mit dme VM wilde Wortgefechte geliefert hat.Aber das ist ja für unser Problem nicht relevant und wir geben auch nichts drauf.
    Wir werden sehen wie es morgen abläuft, einziehen tun wir erst nach dme 20. August. Bis dahin ist ja noch etwas zeit und gelegenheit noch einiges abzuändern.
    Ich werde berichten wie alles gelaufen ist.
    Gruß Besorgter Vater

  • Wir werden sehen wie es morgen abläuft,
    Ich werde berichten wie alles gelaufen ist.


    Wünsche gutes Gelingen.:)
    Prima! Und bitte an diesen Thread abhängen.

  • Hallo,
    Schnell noch zur Ergänzung ich habe mir gerade noch mal meine Kopie des Mietvertrages (der ohne Unterschriften) zu Gemüte geführt. Dort steht u.a. unter § 8 Zustand der Mieträume
    "Abs 3 Bei der Wohnungsübergabe festgestellte Mängel werden im Übergabeprotokoll verankert und wenn notwendig mit einer Fristsetzung zu deren Beseitigung versehen"
    Ich denke, darauf werde ich ihn morgen drauf einfach festnageln.Oder was ment ihr? Mietbeginn ist offiziell der 1.8.12, nur geht der Makler ab 23.7. in Urlaub und hat die Übergabe deshalb vorgezogen.
    Gruß Besorgter Vater

  • "Abs 3 Bei der Wohnungsübergabe festgestellte Mängel werden im Übergabeprotokoll verankert und wenn notwendig mit einer Fristsetzung zu deren Beseitigung versehen"
    Ich denke, darauf werde ich ihn morgen drauf einfach festnageln.


    Genau so würde ich auch verfahren.

  • Guten Tag,
    die Wohnungsübergabe ist zu unserer Zufriedenheit gelaufen. Die Wohnzimmertür ist heute geholt worden für die Scheibe einzusetzen.
    Der Maler war auch noch mal da und hat was ausgebessert, ok es siht schon wesentlich besser aus, aber perfekt ist es noch nicht. In das zu beanstandende Zi kommt ja neue Farbe drauf, die unser Maler macht. Mit der Fliese wurde im Übergabe Protokoll vermerkt und dass der VM vorgesehen hat, den Fußboden der Küche komplett zu erneuern nur fehlt ihm momentan das Geld. Man hat festgestellt, dass der Vorbesitzer ziemlichen Pfusch hat durchgehen lassen. Das Protokoll ist sehr aussagekräftig ausgefallen und die noch offenstehenden Sachen sind bis zum 15.8. behoben. Fotos habe ich natürlich gemacht in Makroaufnahme.
    Jetz freuen wir uns schon langsam auf unseren Umzug, Haus wird auch bald verkauft sein. Haben einige Interessenten.
    Also noch mal danke für eure Tipps.
    PS Als ich ihm den §8 nannte, mußte er schmunzeln, dass ich mich so gut informiert habe
    Gruß besorgter Vater

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