Beiträge von Kolinum

    Möglicherweise wendet sich das noch zum Guten.
    Bemerkenswert wäre, ob überhaupt eine Wohnungsübergabe stattgefunden hat. Mit der Annahme des Schlüssels vom Vormieter allein hätte ich Bedenken. Einen Schlüssel kann schließlich jeder jeden aushändigen, damit allein eregibt sich noch kein Wohnrecht.
    Welche Rolle spielte den hierbei der Vermieter bzw. sein Beauftragter ?


    Ein paar Wochen später bekomme ich die Nebenkostenabrechnung von 2011 per Post, aber keine für das erste halbe Jahr 2012....

    Für 2012 müssen Sie sich bis spätestens Ende 2013 gedulden.

    Zitat

    Was kann/ soll ich noch tun????
    Weiß jemand rat?

    Hier brauchen Sie nicht fragen, fragen Sie den Vermieter wo das Geld bleibt oder sind Sie tatsächlich so naiv, das das hier jemand weiß?
    Vielleicht fragen Sie nächstens noch um Rat, wie Sie Ihre heiße Suppe vom Teller in den Mund bekommen. Mal vorab und kostenlos: Mit einem Löffel!


    Habe anschließend eine Dauerüberweisung eingerichtet um die monatliche Miete zu überweisen.

    Ich kann noch nicht mal sehen, wann die letzte Überweisung stattfand (muss Jahre her gewesen sein).
    Erst jetzt kommt die Aussage, dass die Miete von den letzten Jahren fehlen würde.

    Nachzahlen!

    Was haben Sie bloß für eine schlampige Finanzverwaltung, dass Sie "jahrelang" nicht merken oder besser vielleicht nicht merken wollten, das Ihnen die Miete nicht abgebucht wurde.
    Ich würde Ihnen dafür sogar Zinsen berechnen.

    Nur verdeckte Mängel können nachträglich in Rechnung gestellt werden. Dafür ist nämlich die Kaution da.
    Offene Mängel hätten im Protokoll festgehalten werden müssen. Ist das nicht der Fall, kann auch nächträglich kein Schadenersatz gefordert werden.

    Der Zinssatz ist angemessen.

    Tragen Sie die Sache einen Anwalt vor. Hier darf leider keine Rechtsberatung stattfinden, sondern nur Meinungen geäußert werden.


    Der erste Termin zur Vertragsunterschrift stand an und der Vermieter hat mich mit einer Menge von Anhängen zum Standardvertrag überrascht und "erschlagen". Ich bat um Bedenkzeit und einen neuen Termin, der sich hin zog, da der Vermieter selten Zeit hat.
    ................
    Gilt der Vertrag jetzt als geschlossen, auch wenn Vertragsdetails nicht geklärt sind?

    Hiermit schildern Sie, das ein schriftlicher Mietvertrag von Anbeginn ins Auge gefasst wurde. Da zu Detailfragen ständig Änderungen vorgesehen waren und diese nicht im gegenseitigen Einvernehmen bisher gelöst wurden, konnte eine Unterzeichnung noch nicht stattfinden.
    Damit ist der Vertrag noch nicht unterschriftsreif und demnach auch nicht rechtsverbindlich.
    Die Kriterien für einen "mündlichen Vertrag" sind nicht erfüllt und wären auch nur dann relevant, wenn "gegenseitige Willensübersteimmung" besteht einen solchen mündlichen Vertrag abzuschließen.
    Diese Willensübereinstimmung war von Anbeginn nicht vorhanden, sondern es wurde ein schriftlicher Vertrag erwogen. Die Aussage Ihres Anwaltes ist insoweit nicht unrichtig, zumal diese sich auf einen mündlichen Vertrag bezieht.
    Sie haben aber in diesem Fall nur eine Absichtserklärung zum Abschluß eines schriftlichen Mietvertrages angetragen.


    Da der Boden bei meinem Einzug geschliffen und "versiegelt" war - muss ich bei meinem Auszug auch wieder schleifen und versiegeln lassen?

    Nein, müssen Sie nicht. Das gehört unter normale Abnutzung zahlen Sie bereits bei der Kaltmiete mit.

    Zitat

    Ich hätte natürlich liebend gern einen neuen, stabilen Boden, da ich noch nicht ausziehen möchte.

    Entweder kaufen Sie Auslegware (bleibt Ihr Eigentum) oder siehe Mainschwimmer.

    Die Betriebskostenverordnung besagt folgendes:


    2) Zu den Betriebskosten gehören nicht:

    1.....
    2.die Kosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen (Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten).

    Ob hier eine Individualvereinbarung vorliegt kann nicht eindeutig gesagt werden.
    Auch Individualvereinbarungen, welche eindeutig gegen Gesetze verstoßen sind auch unwirksam.
    Hier sollte Sie schon anwaltliche Hilfe suchen.

    Auch eine fristlose Kündigung des Vertrages ist möglich.

    § 543 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

    (1) .......
    (2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
    1. dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird,


    in unserem Mietvertrag steht, die Wohnung sei in heller Farbe bei Beendigung des Mietverhältnisses zu übergeben.
    Des Weiteren wurde mit der Vermieterin vereinbart, dass die Wohnung immer bei Einzug gestrichen wird.


    Ja, was denn nun?
    Es gilt, was im Mietvertrag steht; Absprachen sind Schall und Rauch.

    Zitat

    Diese haben nun mit ihr vereinbart, dass wir die Wände weiß streichen sollen,

    Ach so, Ihr Vermieter vereinbart mit dem Nachmieter, was Sie zu tun haben.
    Sind ja Zustände, wie in einer Bananenrepublik !

    Und nun fragen Sie hier noch in naiver Form, ob Sie das nun machen müssen.
    NEIN, Sie müssen überhaupt nichts machen, was Andere über Ihren Kopf entscheiden; dieses vornehm-demokratische Recht steht nur Politikern zu.

    Wenn Sie einen Kamin in Ihrer Mietwohnung haben möchten, geht ohne Zustimmung des Vermieters garnichts. Dazu gehört auch ein Rauchfang samt Abgasentsorgung (Schornstein).
    Ob Sie bei Herantragung Ihres Wunsches dem Vermieter unangenehm auffallen kann hier niemand sagen.
    Ich würde so ein Ansinnen als Mieter bestimmt nicht stellen.
    Weiterhin sollten Sie bedenken, das Sie bei Auszug eventuell zum Rückbau verpflichtet werden könnten.

    Hier kann niemand beurteilen, ob Verschleiß oder welche Ursachen überhaupt zu der Fehlfunktion führen.
    Bestellen Sie einen Fachmann vor Ort, welcher das richtig beurteilen kann. Sie müssten dann allerdings in Vorleistung gehen.
    Wie sie dann das Rechtliche klären, hängt vom Ergebnis der Untersuchung ab und dann werden Sie um eine Konsultation beim Anwalt nicht umhin kommen.

    Ein Problem lässt sich auch immer auf verschiedene Weise lösen; jeder auf seine Art.


    Ist das durchbohren der Wand für eine Leitung schon eine bauliche Veränderung?
    Man bohrt ja auch in die Wand für Bilder, Schränke etc.

    Richtig! Beachten Sie aber @Berny's Hinweis.
    Sie sollten das aber nicht an die große Glocke hängen, sondern es wie beim Bohren in der Nase, geschickt verbergen.
    Beim Auszug können Sie die Löcher immer wieder problemlos verschließen.

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